DDG begrüßt Preiseinigung für DPP-4-Hemmer

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DDG begrüßt Preiseinigung für DPP-4-Hemmer

Der GKV-Spitzenverband und die Medikamentenhersteller haben sich vor kurzem im Rahmen des AMNOG auf Preise für die DPP-4-Hemmer Sitagliptin und Saxagliptin geeinigt. Damit ist die von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) befürchtete Marktrücknahme dieser Präparate vom Tisch. Die DDG befürwortet die neue Einigung – kritisiert jedoch das Bewertungsverfahren.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Hersteller haben vor kurzem im Zuge des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetztes (AMNOG) Preise für Medikamente mit den Wirkstoffen Sitagliptin und Saxagliptin und deren Fixdosiskombinationen festgelegt. So können beide sicher weiter verordnet werden. Wäre es zu einer Marktrücknahme gekommen, hätten bis zu 1,5 Millionen Patienten auf andere Medikamente ausweichen müssen – was Umstellungsprobleme und Zusatzkosten zur Folge gehabt hätte.

DPP-4-Hemmer seit zehn Jahren in der Praxis bewährt

Sitagliptin und Saxagliptin hemmen das Enzym Dipeptidyl-Peptidase-4 (DPP-4), das die Wirkung des körpereigenen Hormons GLP-1 (Glucagon-like peptide-1) verlängert. So kann der Blutzucker wirkungsvoll gesenkt werden, ohne dass eine Unterzuckerung oder eine Gewichtszunahme eintritt.

“Die Medikamente spielen eine große Rolle bei Patienten mit Typ-2-Diabetes”, sagt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Präsident der DDG. “Die Medikamente haben sich bereits seit zehn Jahren in der Praxis bewährt. Gegenüber Sulfonylharnstoffen haben sie beispielsweise den Vorteil, kein Risiko für einen zu niedrigen Blutzuckerspiegel – ein sogenanntes Hypoglykämierisiko – hervorzurufen.”

Fachgesellschaft kritisiert derzeitiges Bewertungsverfahren

Die DDG befürwortet zwar das aktuelle Ergebnis, stellt jedoch das Bewertungsverfahren selbst infrage. “Die Aussagekraft von solchen AMNOG-Verfahren ist missverständlich und kann Ärzte, die Öffentlichkeit und vor allem Patienten verunsichern”, kritisiert Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Pressesprecher der DDG.

Wenn das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des G-BA ein neues Medikament nach einem möglichen Zusatznutzen beurteilt, wird nicht der Effekt und die Sicherheit eines Medikaments geprüft, sondern lediglich ein Rahmen für die anschließenden Preisverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und pharmazeutischen Herstellern festgelegt.

Wird – wie im aktuellen Fall – ein nicht vorhandener Zusatznutzen postuliert, bedeutet das nicht, dass ein Medikament schlecht ist oder schlecht wirkt. Es wurde lediglich festgelegt, dass dieses Medikament keine Vorteile gegenüber einer (preiswerten) Vergleichssubstanz bietet.

DDG: Irreführende Aussagen verunsichern die Patienten

Hier kritisiert die Fachgesellschaft die Wahl der Vergleichssubstanz, die nicht dem aktuellen Therapiestandard entspricht und ihrerseits noch nie einem Nutzenbewertungsverfahren unterworfen wurde. Nach Einschätzung von Gallwitz könnten viele Patienten bei solchen Entscheidungen jedoch – aufgrund der irreführenden Aussage – fälschlicherweise von einer nicht vorhandenen oder zu geringen Wirksamkeit des Medikaments ausgehen.

Generell halten wir es für notwendig, die medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaften frühzeitig und prozedural in den AMNOG-Prozess einzubeziehen”, so Müller-Wieland.


Quelle: Pressemitteilung der http://DeutschenDiabetesGesellschaft(DDG)

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