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Harald Klüter: Bei einer Blutspende muss man zwei grundsätzliche Aspekte beachten: zum einen den Spenderschutz, das heißt: Kann der Spendewillige durch eine Blutspende – das sind immerhin 500 Milliliter Aderlass in einer kurzen Zeit – Schaden nehmen? Auf der anderen Seite steht die Frage nach der Sicherheit für den Empfänger. Typ-1- und Typ-2-Diabetiker stehen in der Regel unter einer Dauermedikation, sei es mit einem oralen Antidiabetikum oder mit Insulin. Es gilt: Spendewillige Patienten, die auf orale Antidiabetika eingestellt sind, sind erst einmal zur Blutspende zugelassen – Spendewillige, die mit Insulin therapiert werden, dagegen nicht. Bei der Eignungsprüfung muss man aber zusätzlich klären, ob aufgrund der chronischen Erkrankung andere Gründe gegen eine Blutspende sprechen – etwa Wundheilungsstörungen, kardiale Veränderungen oder Neuropathien.
Klüter: Die Sorge um den Patienten als Spender ist größer – sie dürfen also unter den genannten Bedingungen vor allem aus einem Selbstschutz heraus nicht Blut spenden, um mögliche Komplikationen zu vermeiden, und nicht etwa, weil ihr Blut schlecht ist. Aber natürlich sind orale Antidiabetika auch im Blut enthalten, daher würden wir das Plasma, das die Medikation trägt, nicht verwenden, sondern nur die roten Blutkörperchen, die nicht betroffen sind.
Klüter: Im Rahmen der Blutspende wird mit jedem potenziellen Spender ein ausführliches Anamnesegespräch geführt. Eine der dort gestellten Fragen lautet: „Haben oder hatten sie eine Erkrankung wie die Zuckerkrankheit?“ Wird diese Frage mit „Ja“ beantwortet, ist man aber nicht automatisch gesperrt. Personen mit diätetisch behandeltem Diabetes ohne Hinweis auf eine diabetische Angiopathie (Gefäßschädigung) sind etwa zur Blutspende zugelassen – genauso wie ein mit oraler Therapie gut eingestellter Diabetes kein absoluter Ausschlussgrund ist.
Klüter: Im Gegensatz zur Blutspende lebt der Spender von Organen in aller Regel nicht mehr. Man muss deshalb vor allem auf die Verwendbarkeit achten, also auf die Organqualität. Diese kann ganz unterschiedlich sein: Bei einem älteren Diabetiker ist zum Beispiel davon auszugehen, dass man Herz und Pankreas nicht verwenden kann. Man ist also eher zurückhaltend, weil man nicht mit letzter Sicherheit feststellen kann, dass das zu entnehmende Organ altersgerecht ist. Wie es sich bei einem jungen Typ-1-Diabetiker verhält, der tragisch ums Leben kommt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Von einer Lebend-Nierenspende würde man aber einem Diabetiker abraten, da er selbst eine Nierenerkrankung erleiden kann.
Klüter: Ja. Ob dann tatsächlich ein Organ entnommen werden würde, muss man im Einzelfall prüfen. Bei der Blutspende ist die Zulassung für Diabetiker klar geregelt – und wenn man diese Regelung eins zu eins auf die Organspende übertragen würde, wären insulinpflichtige Diabetiker ausgenommen. Das wird auch oft so gehandhabt, ohne dass es irgendwo festgeschrieben ist.
Klüter: Es sind immer Einzelfallentscheidungen über die Verwendbarkeit von Organen, feste Regelungen gibt es nicht. Aber bei jungen, gut eingestellten Diabetikern, die auf tragische Weise zum Organspender werden, sollten zum Beispiel Hornhaut, Lunge und Herz nicht belastet sein.
Klüter: Die Bluttransfusion ist eine lebensrettende Maßnahme, die bei jedem chronischen Patienten genauso anzuwenden ist wie bei akut erkrankten Empfängern von Blutpräparaten. Bei der Organtransplantation muss man die Diabetes-Erkrankung berücksichtigen, da die transplantierten Patienten notwendigerweise Medikamente erhalten, die das Immunsystem unterdrücken, damit die körpereigene Abwehr nicht das neue Organ abstößt. Diese Immunsuppression ist bei chronisch kranken Organempfängern eine Herausforderung, die aber gut zu beherrschen ist.
Klüter: Die Widerspruchslösung fördert die frühzeitige Auseinandersetzung mit der Frage nach einer grundsätzlichen Zustimmung oder Ablehnung zur Organentnahme. Wenn man keine Organe spenden will, muss das im Voraus festgehalten werden. Die Frage nach der Eignung von Gewebe oder Organen ist davon unabhängig. Das heißt, der Arzt, der eine Organspende begleitet, muss sich über die Krankheitsumstände des potenziellen Spenders ein sehr genaues Bild machen. Daher ist die Frage der Widerspruchslösung getrennt zu sehen von der Frage nach der Eignung als Organspender.
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