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Im Experten-Interview erklärt Privatdozentin Dr. med. Ana Paula Barreiros (s. Bild oben), Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in der Region Mitte, was bei der Organspende im Zusammenhang mit Diabetes zu beachten ist.
Diabetes-Journal (DJ): Können Menschen mit Diabetes nach ihrem Tod Organe spenden?
Dr. med. Ana Paula Barreiros: Die grundsätzliche Antwort lautet: Ja. Diabetes ist per se kein Grund, der eine Organspende ausschließt. Es kommt vielmehr darauf an, in welchem Stadium die Erkrankung ist, ob es bereits z. B. Folgeschäden an den Nieren gibt. In diesen Fällen können die Nieren meistens nicht gespendet werden.
DJ: Gibt es bezüglich der Spendereignung Unterschiede zwischen Typ-1- und Typ-2-Diabetes?
Barreiros: Sowohl Typ-1- als auch Typ-2-Diabetes sind keine Erkrankungen, die gegen eine Organspende sprechen. Da der Typ-1-Diabetes häufig schon in jungen Jahren auftritt, ist je nach Lebensalter die Möglichkeit von Spätschäden größer. Heutzutage wird eine Diabeteserkrankung in den meisten Fällen jedoch früh erkannt und früh behandelt. Das schützt vor Folgeschäden.
Typ-2-Diabetes tritt häufig gemeinsam mit anderen Erkrankungen, wie hohem Blutdruck oder erhöhten Blutfettwerten, auf. Diese Begleiterkrankungen können einzeln oder in der Summe ebenfalls möglicherweise Schäden an den Organen verursachen, sodass sie für eine Transplantation nicht mehr in Frage kommen. Bauchspeicheldrüsen bzw. Inselzellen können aufgrund des Diabetes nicht gespendet werden.
Wichtig ist es, seinen Willen zur Organspende zu Lebzeiten zu dokumentieren, auf einem Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung. Denn wenn es tatsächlich zu einer Organspende kommt, entscheiden die Ärzte im Prozess der Spende, ob und welche Organe aus medizinischer Sicht für eine Transplantation geeignet sind.
DJ: Es gibt die Meinung, dass Organe von Menschen mit Diabetes sowieso nicht genommen werden, auch wenn sie spenden dürfen. Was ist dran an dieser Meinung?
Barreiros: Das ist nicht korrekt. Wenn ein Verstorbener als Organspender in Frage kommt, wird in jedem Fall genau geprüft, welche Organe vermittelt werden können. Das ist Aufgabe der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Patienten auf der Warteliste eine Transplantation zu ermöglichen. Daher prüfen wir jede Möglichkeit für eine Organspende sehr sorgfältig. In den letzten Jahren lag bei 12 bis 13 Prozent der Menschen, die nach dem Tod Organe gespendet haben, ein Diabetes vor.
DJ: Wenn Menschen mit Diabetes ihre Spendebereitschaft erklären, was sollten sie dann beim Ausfüllen des Organspendeausweises beachten?
Barreiros: Es kann sinnvoll sein, anzugeben, ob man an Typ-1- oder Typ-2-Diabetes erkrankt ist. Hilfreich für die Ärzte ist es auch, wenn bereits bekannte Schädigungen der Organe auf dem Ausweis notiert werden. Dafür gibt es in dem Ausweis ein Feld „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“.
Allgemein empfehlen wir, mit der Familie und nahestehenden Menschen über die eigene Entscheidung zur Organspende zu sprechen. Wenn ein Verstorbener als Organspender in Frage kommt, gibt es im Krankenhaus immer ein Gespräch mit den Angehörigen. Liegt dann keine schriftliche Erklärung des Verstorbenen vor, ist es für die Familie eine Erleichterung, wenn sie seine Einstellung zur Organspende kennt und diese Entscheidung nicht selbst treffen muss.
DJ: Können Menschen mit Diabetes auch Lebendspender sein?
Barreiros: Unter bestimmten Bedingungen ist in Deutschland die Lebendspende einer Niere oder eines Teils der Leber für die Transplantation möglich. Die Spende muss freiwillig sein und zum Empfänger muss eine enge Familienbindung, tiefe Freundschaft oder Liebe bestehen. Im Einzelnen können somit Eltern, Geschwister, erwachsene Kinder, Großeltern, Ehepartner oder Lebensgefährten Lebendspender sein. Menschen mit Diabetes kommen als Lebendspender einer Niere nicht in Frage. Die Gefahr, dass die verbliebene Niere später durch ihre Diabeteserkrankung geschädigt wird und ihre Funktion verliert, ist zu groß.
Davon abgesehen müssen Lebendspender wegen des Risikos, das eine solche große Operation per se mit sich bringt, völlig gesund sein. Diabetes ist daher ein Ausschlusskriterium – sowohl für Nieren- als auch Leberlebendspenden.
Interview: Dr. med. Katrin Kraatz |
Redaktion Diabetes-Journal, Kirchheim-Verlag Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90 E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de |
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (9) Seite 25
5 Minuten
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