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Die Organisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe weist anlässlich der Aktionstage „Welttag des Sehens“ (12.10.) und „Tag des weißen Stocks“ (15.10.) auf die Wichtigkeit regelmäßiger Augenuntersuchungen bei Diabetes hin. Zudem mahnt sie an, dass mehr barrierefreie Hilfsmittel für Betroffene entwickelt werden müssen.
Die Stoffwechselerkrankung Diabetes kann im Laufe der Erkrankungszeit auch Folgen für die Augen haben: So weisen bis zu einem Drittel aller Menschen mit Diabetes Typ 2 bei ihrer Diagnose eine leichte Veränderung der Netzhaut auf. Eine „diabetische Retinopathie“ zeigt lange Zeit keine Symptome. Treten schließlich Sehstörungen auf, können die Schädigungen an der Netzhaut bereits so weit fortgeschritten sein, dass sie zu dauerhafter Sehbehinderung oder gar Erblindung führen.
Ursache für eine „diabetische Retinopathie“ sind dauerhaft erhöhte Blutzuckerwerte. Sie können die feinen Blutgefäße der Netzhaut unwiderruflich schädigen. Tückisch ist, dass Betroffene in der frühen Phase davon zunächst nichts bemerken. Im fortgeschrittenen Stadium bilden sich neue Gefäße, die bis in die Netzhaut oder den Glaskörper vordringen. Die Gefäße werden durchlässig und brüchig, Blut tritt in das umliegende Gewebe aus.
Bestimmte Anzeichen können darauf hinweisen, zum Beispiel plötzlich auftretende Leseschwierigkeiten, verzerrtes oder verschwommenes Sehen. Auch sogenannter „Rußregen“, das Wahrnehmen vieler kleiner schwarzer Punkte vor dem Auge, ist ein typisches Symptom.
„Um dem vorzubeugen, sollten sowohl Menschen mit Typ 1 als auch mit Typ 2 Diabetes regelmäßig die Augen untersuchen lassen“, sagt diabetesDE-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Jens Kröger. In frühen Stadien lassen sich Netzhautveränderungen aufhalten. Menschen mit Typ-1-Diabetes sollten ab dem 11. Lebensjahr oder ab dem fünften Erkrankungsjahr eine Netzhautkontrolle nach vorheriger Pupillenerweiterung erhalten. Bei Menschen mit Diabetes Typ 2 sollte direkt nach der Diabetes-Diagnose die Netzhaut untersucht werden.
Liegen noch keine Schädigungen an der Netzhaut vor und bestehen keine allgemeinen Risiken wie ein erhöhter Langzeitblutzuckerwert, eine längere Diabetesdauer, ein hoher Bluthochdruck oder eine Nierenerkrankung, werden Kontrolluntersuchungen alle zwei Jahre empfohlen. Bei hohem Risiko sind jährliche Untersuchungen wichtig. Bei bereits bestehender Retinopathie können die Untersuchungsabstände auch individuell kürzer als jährlich sein. Neben der regelmäßigen Augenkontrolle beim Arzt ist auch eine gute Stoffwechseleinstellung mitentscheidend.
„Ein wichtiger vorbeugender Faktor ist, dass Menschen mit Diabetes mit ihrem Arzt/Ärztin besprechen, wo ihr anzustrebender Blutzuckerzielbereich liegt und mit welchen Maßnahmen/Therapien sie den am besten erreichen können“, betont Dr. Kröger. Zum anderen sollte auch der Blutdruck gut eingestellt sein. Als Zielwert für den Blutdruck gilt 140/85 mmHg.
„Wer aufgrund seiner Diabeteserkrankung sehbehindert oder gar blind wird, läuft auch Gefahr, seine Selbstständigkeit im Alltag zu verlieren“, sagt Diana Droßel, stellvertretende Vorsitzende von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, Diabetesberaterin und selbst an Typ-1-Diabetes erkrankt sowie seit 1982 erblindet. Denn für die tägliche Selbsttherapie notwendige Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen, Insulinpens, Blutglukosemesssysteme, solche zum kontinuierlichen Glukosemonitoring oder diabetesbezogene Apps sind derzeit überwiegend nur für sehende Menschen geeignet.
„Blinde und Sehbehinderte benötigen daher zum Blutzuckermessen und für Insulingaben ständig Assistenz durch Pflegedienste oder Angehörige. Mit standardmäßig barrierefrei konzipierter Technik, die Messwerte und Insulindosen akustisch übermittelt, könnten Betroffene eigenständig sein“, erklärt Droßel.
Eigentlich sollte das Angebot für barrierefreie medizintechnische Hilfsmittel für Menschen mit Diabetes angesichts der demografischen Entwicklung und der Verpflichtungen, die sich für Länder wie Deutschland aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende gesetzliche Vorgabe für Hersteller diabetesbezogener Medizintechnik würde dazu beitragen.
Mit der Behindertenrechtskonvention habe sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. „Bei Apps kostet die Implementierung von solchen Angeboten nichts; dazu muss man bei der Programmierung nur die Grundanforderungen der Betriebssysteme berücksichtigen“, so Droßel. Schlecht gemachte Apps erkenne man schon allein an mangelnder bzw. fehlender Barrierefreiheit.
Doch im Prinzip böten moderne Technologien viele Optionen, um behinderte und auch ältere Patienten wesentlich bei ihrer Diabetes-Therapie zu unterstützen, unterstreicht die Diabetesberaterin: „Daher fordern wir von der Regierung, Medizintechnikhersteller gesetzlich zu verpflichten, neue Produkte barrierefrei herzustellen.“
Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe
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