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Wenn man das bunte Bild an interessanten und innovativen Bewegungsangeboten sieht, glaubt man kaum, welch bürokratisches Werk die Gesundheitskurse der Krankenkassen regelt: der Leitfaden Prävention zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 SGB V.
Neben der Bewegung geht es im Leitfaden Prävention um die Themen Ernährung, Stressabbau und Suchtmittel. Ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – aktuelle Daten aus dem Robert Koch-Institut belegen zweifelsfrei: Uns Deutschen mangelt es an Bewegung.
Genau hier setzen die Präventionskurse der Krankenkassen an. Vorgebeugt werden soll vornehmlich Problemen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems, des Muskel- und Gelenkapparates sowie des Stoffwechsels. Auch wenn die Bewegungsangebote sich gemäß Leitfaden Prävention primär an gesunde Versicherte richten, profitieren Menschen mit Diabetes natürlich auch von den vielfältigen Präventionsangeboten.
Die Frage, ob Sie als Diabetiker eher an einem Rehabilitationskurs (hierzu mehr im Mai) oder an einem Präventionskurs der Krankenkasse teilnehmen sollten, ist letztlich individuell und abhängig von Diabetestherapie und Begleiterkrankungen zu entscheiden – gemeinsam mit Ihrem Arzt und dem Kursleiter.
Für eine Anerkennung der Kurse durch die Krankenkasse müssen besondere inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein: So werden z. B. Maßnahmen, die vor allem dem Erlernen einer Sportart dienen, sowie überwiegend gerätegestützte Angebote nicht gefördert.
Auf die fachliche Qualifikation der Kursleiter wird sehr viel Wert gelegt; anerkannt werden nur Fachkräfte mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung. Seit Januar 2014 übernimmt die Zertifizierung der Präventionskurse für die meisten Krankenkassen die Zentrale Prüfstelle Prävention.
Die Krankenkasse darf für jeden Versicherten zwei Gesundheitskurse pro Jahr fördern; oft haben die Krankenkassen ein eigenes Kursangebot. Die Teilnahme an den eigenen Kursen ist meist kostenlos. Zertifizierte Fremdkurse werden in der Regel mit 80 Prozent der Teilnahmegebühr unterstützt.
Wichtige Voraussetzung für die Kostenerstattung ist Ihre regelmäßige Teilnahme – auch eine Teilerstattung erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens 80 Prozent der Kursstunden besucht haben. Eine Übersicht der Kursangebote Ihrer Krankenkasse finden Sie auf der entsprechenden Homepage.
Krankenkassen fördern Bewegung nicht nur mit Präventionskursen: Im Rahmen von Bonus-Programmen belohnen viele Krankenkassen einen aktiven Lebensstil mit Geld- und Sachprämien. Bis zu 300 € pro Jahr kann die Prämie in Abhängigkeit vom eigenen Engagement betragen.
Honoriert werden u. a. eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein, Teilnahme an einer Sportveranstaltung, der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens oder die Teilnahme an einem Bewegungskurs. Die Krankenkassen unterscheiden sich in ihren Angeboten – nachzufragen lohnt sich unbedingt!
Ob Präventionskurs oder Bonuspunkte für einen aktiven Lebensstil – die Steilvorlage der Krankenkassen sollten Sie sich nicht entgehen lassen.
Das Qualitätssiegel
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) und die Bundesärztekammer haben das Rezept für Bewegung entwickelt, um die Bedeutung der körperlichen Aktivität als wichtigen Baustein für einen gesunden Lebensstil zu untermauern. Dabei werden meist die mit dem Qualitätssiegel
Das Rezept für Bewegung bedeutet leider nicht automatisch, dass eine Bezuschussung durch die Krankenkassen erfolgt.
Der Deutsche Olympische Sportbund stellt eine Datenbank im Internet zur Verfügung, die es problemlos ermöglicht,
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