CGM-Systeme sind künftig Kassenleistung

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CGM-Systeme sind künftig Kassenleistung

Werden CGM-Systeme in Zukunft von den Kassen bezahlt? Diese spannende Frage wurde heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beantwortet.

Mit großer Spannung wurde er erwartet: Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der heute darüber entschieden hat, ob Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) künftig von den Kassen bezahlt werden.

Der Jubel unter Diabetespatienten ist groß: CGM-Systeme im ambulanten Bereich können künftig für Diabetiker mit einer intensivierten Insulintherapie (Pen oder Pumpe) verordnet werden, wenn das zwischen Patient und Arzt vereinbarte Therapieziel nicht erreicht wird. Dies gilt für Typ-1- und Typ-2-Diabetes. Der G-BA-Beschluss tritt – sofern keine Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde erfolgt – nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Pressemitteilung des G-BA

Inzwischen hat der G-BA zu seiner Entscheidung eine eigene Pressemitteilung herausgegeben, in der ausgeführt wird, an welche Bedingungen die Verordnung geknüpft ist. Betont wird darin auch, dass durch die „kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)“ die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden kann, „ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss.

Die Hintergründe
Mehr über die Hintergründe der Entscheidung erfahren Sie im Artikel unseres Rechtsexperten, Rechtsanwalt Oliver Ebert.

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