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Mit die wichtigste Versicherung ist die Absicherung gegen Krankheit: In Deutschland sind die meisten Menschen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und hinreichend gegen Krankheit abgesichert.
Wer nicht gesetzlich versichert ist, der ist grundsätzlich gemäß
Eine Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist jedem anzuraten, der noch nicht in Ruhestand ist. Hierzu gibt es verschiedene Versicherungsarten:
Seit einigen Jahren bietet die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nur noch im Ausnahmefall eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit – alle Personen, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, erhalten vom Staat nur noch eine Absicherung gegen Erwerbsminderung. Hierbei wird dann noch unterschieden zwischen
Laut § 43 Abs. 3 SGB VI ist derjenige eindeutig nicht als
Wird festgestellt, dass Sie im Sinne der GRV als erwerbsgemindert einzustufen sind, haben Sie einen gesetzlichen Rentenanspruch. Falls Sie kein Berufsanfänger mehr sind, also schon mehr als fünf Jahre in der GRV versichert sind, und mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt haben, erhalten Sie dann eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Nur wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden täglich zu arbeiten, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente; sie entspricht ca. 34 Prozent Ihres Bruttoverdienstes. Können Sie mindestens drei und maximal sechs Stunden arbeiten, erhalten Sie eine Rente in Höhe von ca. 17 Prozent Ihres Bruttogehaltes. Der Prozentsatz kann noch niedriger sein, falls Sie zu den Besserverdienenden zählen, das heißt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Es ist daher unabdingbar, nach Möglichkeit für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen – wer nicht mehr in der Lage ist, seinen erlernten Beruf auszuüben, dem droht schnell das finanzielle Desaster. Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nur über private Versicherungsunternehmen möglich; es gibt dort verschiedenen Modelle und Tarifangebote.
Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, wird vom Versicherer eine monatliche Rente bezahlt – oder je nach Vertrag auch eine Einmalzahlung geleistet. Im Versicherungsvertrag gibt es eine Reihe von Klauseln, die festlegen, unter welcher Voraussetzung und wann genau die Zahlung der Rente geleistet wird.
Der Arzt bescheinigt Ihnen dann je nach Ergebnis der Untersuchungen einen prozentualen Grad Ihrer Berufsunfähigkeit, der natürlich abhängig vom Beruf ist, den Sie ausüben. So ist bei einem Kniegelenkschaden eine Bürotätigkeit möglich, aber keine vorwiegend körperliche Tätigkeit (Baugewerbe).
Wenn Sie berufsunfähig sind, eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eingereicht haben und der Versicherer Ihren Antrag anerkannt hat, dann bekommen Sie die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente; ab dem Zeitpunkt müssen Sie hierfür auch keinen Versicherungsbeitrag mehr bezahlen.
Die
Häufig besteht Unklarkeit darüber, ob und wann tatsächlich Berufsunfähigkeit eingetreten ist: Nicht selten kommt es zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, in denen sich ärztliche Gutachter mit unterschiedlichen Meinungen gegenüberstehen. Eindeutig ist der Leistungsfall bei
Beispiele für schwere Erkrankungen, die durch Dread-Disease-Versicherungen abgedeckt werden können, sind
Abhängig vom Markt und der Versicherungsgesellschaft werden in einem Vertrag ganze Bündel von Erkrankungen gedeckt. Jedoch werden Versicherungsleistungen für die meisten Erkrankungen oft auf schwere Fälle beschränkt und nicht für jeden Fall eine Leistung erbracht. So erfolgt für Lähmung meist nur dann eine Leistung, wenn mindestens zwei Gliedmaßen vollständig gelähmt sind.
Mit einer
Eine
Banken verlangen für Darlehen oft eine
Mit die wichtigste Versicherung überhaupt ist die allgemeine Haftpflichtversicherung: Sie tritt ein, wenn durch Ihr Verschulden jemand anderes zu Schaden kommt. Auch wenn dies auf den ersten Blick weit entfernt erscheinen mag – im Alltag kann man schnell in eine solche Haftung kommen: Ein Radfahrer oder Fußgänger beispielsweise, der ein Auto zum Ausweichen zwingt und hierdurch einen Unfall verursacht, wird zumindest eine Teilschuld haben, d. h. er muss einen Teil des Schadens bezahlen.
Wer hierfür keine Versicherung hat, muss gerade bei Personen- oder hohen Sachschäden mit möglicherweise existentiell bedrohlichen Forderungen rechnen. Für den Vertragsabschluss müssen in der Regel keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Eine Unfallversicherung – nicht zu verwechseln mit der Kfz-Haftpflichtversicherung – deckt vor allem Ihre eigenen Schäden ab, die durch einen Unfall entstehen: zum Beispiel Krankenhaus- und Behandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, oder die Zahlung einer Invaliditätsrente.
Der Abschluss einer Unfallversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung werden beim Vertragsabschluss nicht immer Gesundheitsfragen gestellt. Dies liegt daran, dass die Versicherung ja nur bei einem Unfall bezahlt – daher werden vorhandene gesundheitliche Einschränkungen dort meist als nur weniger risikorelevant angesehen.
Achten Sie aber darauf, dass
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben zwar zumindest in den Ländern des
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Notfälle ist daher unbedingt empfehlenswert. Diese übernimmt zudem die Kosten für einen eventuell erforderlichen Rücktransport – die gesetzlichen Krankenkassen dürfen solche Kosten nicht übernehmen.
Eine Reisekrankenversicherung kann in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und für nur geringe Beiträge abgeschlossen werden, mitunter auch bei der Reisebuchung oder am Geldautomaten. Zu beachten ist, dass eine Reisekrankenversicherung grundsätzlich nur für Reisen mit einer Dauer von maximal 6 Wochen gilt und nur Notfallbehandlungen abdeckt.
Wer länger ins Ausland geht (z. B. beruflich, Auslandsjahr), der benötigt eine Auslandskrankenversicherung. Hier wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen; möglicherweise ist auch der Abschluss bei einem Anbieter im Zielland hilfreich.
Sinnvoll für jeden Autofahrer – nicht nur autofahrende Diabetiker – ist auf jeden Fall auch eine
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