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Humaninsulin und Insulinanaloga werden künftig in drei Festbetragsgruppen eingeteilt: kurzwirksame Insuline, langwirksame Basalinsuline und Mischinsuline. Das hat der
Die Neuregelung betrifft Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes, die auf eine intensivierte Insulintherapie eingestellt sind und sich mit einem Insulinpen spritzen. Ausgenommen sind Insulinpräparate in Durchstechflaschen, die für die Pumpentherapie zugelassen sind.
Hintergrund für die Festbetragsgruppen: Der G-BA will weitere Kosten in der Diabetikerversorgung sparen, weil Analoginsuline teurer als Humaninsulin sind. G-BA-Chef Josef Hecken nennt die Entscheidung seines Gremiums patientenfreundlich: "Sämtliche in Deutschland verfügbaren Insuline sind damit wieder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig."
Diese Aussage hält Prof. Dr. Andreas Fritsche, Pressesprecher der
Die Hersteller wissen um die Vorteile der modernen Insuline. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass Analoginsuline gegenüber Humaninsulin ein geringeres Unterzuckerungsrisiko und eine effektivere Blutzuckersenkung nach dem Essen aufweisen; zudem fällt bei Insulinanaloga der Spritz-Ess-Abstand weg, so der Insulinhersteller Novo Nordisk (Insulin detemir, Handelsname:
"Etwa eine Million Menschen mit Diabetes in Deutschland profitieren täglich von dem optimierten Wirkprofil, der verbesserten Sicherheit und der einfacheren Handhabung moderner Insulintherapien", so Camilla Sylvest, Geschäftsführerin von Novo Nordisk.
Für Analoginsuline gibt es eigentlich Verordnungsausschlüsse, die auf frühere G-BA-Entscheidungen zurückgehen. Inzwischen haben aber fast alle Krankenkassen Rabattverträge mit den Herstellern von Analoginsulinen geschlossen. Kurz- und langwirksame Insulinanaloga werden von den Krankenkassen also vollständig bezahlt und sind für alle Diabetespatienten verfügbar.
"Die Entscheidung des G-BA zeigt deutlich, dass Gesichtspunkte wie Lebensqualität für Diabetiker offenbar ebenso wenig eine Rolle spielen wie die finanzielle Situation der Betroffenen", kritisiert der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler. "Man kann davon ausgehen, dass der Patient die Differenzbeträge zwischen den verschiedenen Insulinen bezahlen muss …
… und wer sich Insulinanaloga nicht mehr leisten kann, muss auf Humaninsulin umsteigen – völlig gleichgültig, ob das dem Betroffenen hilft oder nicht." Den G-BA nennt er einen "kleinen Gesetzgeber, der resistent ist gegen die Einwände sachkundiger Patientenvertreter".
So wurde die DDB-Patientenvertreterin Sabine Westermann vom DDB-Rechtsberatungsnetz von Patientenvertretern des G-BA vor kurzem aus dem Unterausschuss "Arzneimittel" ausgeschlossen (wir berichteten). Die Rechtsanwältin hatte in einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens zur Festbetragsregelung für Insuline gedrängt.
Die Neuregelung stehe "in einer Reihe von G-BA-Beschlüssen, die zu Lasten von Diabetespatienten gehen", so Fritsche. "Bei der Diabetestherapie soll der G-BA offenbar rationieren." Das Bundesgesundheitsministerium kann den G-BA-Beschluss noch beanstanden. Falls nicht, tritt dieser nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der DDB hat bereits Protestaktionen angekündigt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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