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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Ich bin Koch und arbeite seit 20 Jahren in einer Firmenkantine. Nun habe ich eine Abmahnung bekommen, nur weil ich mir den Blutzucker gemessen habe. Mein Vorgesetzter schrie mich an, dies sei ein gravierender Verstoß gegen die Hygienevorschriften. Er sagte, ich solle das gefälligst auf der Toilette erledigen, was ich aber nicht möchte.
Muss ich mir das gefallen lassen bzw. kann ich gegen die Abmahnung vorgehen?
Holger F.
Leider kann ich ohne inhaltliche Prüfung von Arbeitsvertrag, Arbeitsanweisungen sowie weiteren Informationen zu den betrieblichen Gegebenheiten keine sichere Einschätzung vornehmen. Ich denke allerdings, dass die Abmahnung hier wohl kaum zu beanstanden sein dürfte: Ihr Arbeitgeber darf selbstverständlich erwarten, dass Sie grundlegende Hygienevorschriften einhalten und in der Küche – vor allem neben offenen Lebensmitteln – weder spritzen noch den Blutzucker messen.
Allerdings wird der Arbeitgeber wohl nicht verlangen können, dass Sie zum Messen des Blutzuckers die Toilette aufsuchen. Sicherlich gibt es Aufenthalts-, Umkleide- oder Sozialräume, wo die Messung diskret und hygienisch vorgenommen werden kann.
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (2) Seite 49
5 Minuten
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