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"Für Sitagliptin und Saxagliptin wurde ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt, für Vildagliptin konnte kein Zusatznutzen beschlossen werden", erklärte G-BA-Chef Josef Hecken
Bewertet wurden die Wirkstoffe
Aus Sicht der
Weltweit hätten Diabetes-Fachgesellschaften die Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit dieser Medikamente ausgewertet und den Nutzen für Diabetespatienten festgestellt, so die DDG.
Prof. Dr. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG, moniert den G-BA-Beschluss: "Der geringe Zusatznutzen für Sitagliptin und Saxagliptin wird mit Daten begründet, die auf eine verringerte Häufigkeit von Unterzuckerungen bei diesen Gliptinen im Vergleich zu den etablierten Standardtherapien aus Metformin und Sulfonylharnstoffen schließen lassen.
Bei Vildagliptin hingegen waren die bewerteten Studien nicht geeignet, einen Zusatznutzen zu zeigen." Diese Untersuchungen hätten zu straffe Blutzuckerziele vorausgesetzt und einen besonders hohen Anteil an Studienteilnehmern mit Blutzuckerausgangswerten berücksichtigt, bei denen eine Therapieintensivierung nicht erforderlich gewesen wäre.
Nach der G-BA-Entscheidung können die Hersteller
Daher sei es "abwegig und irreführend, zu behaupten, dass Diabetiker durch die Entscheidung des G-BA schlechter gestellt würden! Gliptine können auch weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden."
Der Beschluss stifte "nur Verwirrung und verunsichert Ärzte und Patienten", so Fritsche. "Prinzipiell ähnliche Wirkstoffe werden aus formalen Gründen unterschiedlich bewertet. Diesen Dissens entschieden hat schlussendlich Josef Hecken mit Argumenten, die ich nicht nachvollziehen kann."
Medien wie
Die DDG betont, dass wissenschaftliche Argumente nicht durch Überlegungen zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen beiseitegeschoben werden dürfen. G-BA-Chef Hecken stellt klar, dass "kein einziger Patient in seiner Medikation umgestellt werden muss, denn jetzt beginnen zunächst einmal die Preisverhandlungen". Nach wie vor fehlten Langzeitdaten zu Schlaganfall- und Herzinfarkthäufigkeit und zur Sicherheit, etwa zu den Auswirkungen auf die Bauchspeicheldrüse – der Grund, warum die positiven Beschlüsse auf zwei Jahre befristet wurden.
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