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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim. Obwohl ich Diabetes habe und Insulin spritzen muss, werde ich immer wieder zu Nachtschichten eingeteilt, dann muss ich ganz allein mit 40 Patienten. Ist dies wirklich zulässig?
Sabine D.
Allein die Tatsache, dass Sie an Diabetes erkrankt und mit Insulin behandelt sind, bedeutet noch nicht, dass Nachtschichten aus medizinischer und juristischer Sicht nicht zulässig wären bzw. Ihnen nicht zugemutet werden könnten. Sie sollten daher mit Ihrem Arzt die Situation am Arbeitsplatz besprechen. Dieser kann dann einschätzen, ob bzw. inwieweit aufgrund Ihrer Krankheitssituation von solchen Nachtschichten ärztlich womöglich abzuraten ist. Sieht Ihr Arzt hier Bedenken, dann sollten Sie mit dem Arbeitgeber besprechen, wie die ärztlichen Vorgaben umgesetzt werden können.
Die von Ihnen genannte Anzahl von 40 allein von Ihnen zu betreuenden Patienten ist erschreckend. Ich habe sehr große Zweifel, ob eine Person allein eine adäquate Betreuung und Behandlung der Patienten überhaupt schaffen kann. Allerdings: Ohne Einblick in die konkrete Situation bzw. ohne weitere Informationen kann ich nicht beurteilen, ob dies rechtlich unzulässig ist.
Vielleicht gibt es bei Ihnen einen Heimbeirat oder Heimfürsprecher nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Dieser könnte dann ggf. gegenüber der Heimleitung solche Mängel thematisieren, ohne dass Sie dann Repressalien oder Nachteile befürchten müssen.
Ansonsten kann man sich auch an die zuständige (Heim-)Aufsichtsbehörde wenden, dort sind auch anonyme Hinweise auf Unregelmäßigkeiten möglich.
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (4) Seite 47
5 Minuten
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