Schwerbehinderung: Wird ein zusätzlicher Einzel-GdB dem vorliegenden Gesamt-GdB hinzuaddiert?

2 Minuten

© VRD - stock.adobe.com
Schwerbehinderung: Wird ein zusätzlicher Einzel-GdB dem vorliegenden Gesamt-GdB hinzuaddiert?

Die Frage von Larissa K.


Die Antwort von Oliver Ebert

Wenn eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten ist bzw. es zu zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt, kann beim Integrationsamt (Versorgungsamt) eine Erhöhung des GdB beantragt werden. Es empfiehlt sich, gleich aussagekräftige ärztliche Atteste oder Bescheinigungen beizufügen. Allerdings sollte man beachten: Auch wenn mehrere unterschiedliche Beeinträchtigungen vorliegen, für die jeweils ein GdB festgestellt wird, führt dies im Ergebnis nicht zwingend zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.

Die Einzel-GdB werden nämlich nicht addiert, sondern es findet eine Gesamtbewertung unter Berücksichtigung der konkreten Beeinträchtigungslage statt. Wenn bereits ein GdB 50 vorliegt, wird das Hinzukommen von einem Einzel-GdB von 10 in der Regel zu keiner Erhöhung führen. Selbst bei zwei oder drei zusätzlichen Einzel-GdB von 10 wird die Behörde meist keinen höheren GdB feststellen. Vor diesem Hintergrund ist ein solcher „Verschlimmerungsantrag“ nur sinnvoll, wenn wirklich erhebliche neue Beeinträchtigungen vorliegen, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesamtsituation führen.

Ganz wichtig: Im Rahmen eines Änderungsantrags prüft die Behörde, ob die bislang bestehenden Behinderungen noch vorliegen bzw. nach aktueller Rechtslage zutreffend festgestellt sind. Gerade bei Diabetes haben sich die Vorschriften deutlich geändert: Vor einigen Jahren war es einfacher, aufgrund der einhergehenden Beeinträchtigungen eine Schwerbehinderung (GdB 50) zu erhalten. Zwischenzeitlich sind die Hürden sehr hoch: Neben einer intensivierten Insulintherapie oder Insulinpumpe und regelmäßigen Blutzuckermessungen müssen auch erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen, die sich gravierend auf die Teilhabe am Alltagsleben auswirken.

Dies führt dazu, dass es nur noch schwer möglich ist, aufgrund des Diabetes zu einer Schwerbehinderung zu kommen.Vor diesem Hintergrund könnte es daher passieren, dass Sie für den Bluthochdruck einen GdB von 10 – 20 erhalten, aber der Diabetes auf einen GdB 40 zurückgestuft wird. Der Schwerbehindertenstatus wäre dann verloren. Hieran ändert auch nichts, dass die Schwerbehinderung damals "unbefristet" festgestellt wurde, denn dies begründet keinen Vertrauensschutz.


Kontakt:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Ähnliche Beiträge

Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

Wie lässt sich Typ-1-Diabetes erkennen, schon bevor Symptome auftreten? Und was wird in der AVAnT1a-Studie untersucht – und mit welchem Ziel? Darüber sprechen wir im Diabetes-Anker-Podcast mit Prof. Dr. Anette-Gabriele Ziegler.
Diabetes-Anker-Podcast: Typ-1-Diabetes früher erkennen und sogar aufhalten – ist das möglich, Frau Prof. Ziegler?

3 Minuten

Kommt es am Ende doch auf die Größe an?

Insulinpumpen werden immer kleiner – ein Fortschritt für viele, doch für manche Menschen mit Diabetes ein Problem. Community-Autor Daniel legt dar, warum Pumpengröße und Insulinmenge aus seiner Sicht entscheidend für individuelle Bedürfnisse bleiben.
Kommt es am Ende doch auf die Größe an? | Foto: privat

5 Minuten

Community-Beitrag

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Werde Teil unserer Community

Community-Frage

Mit wem redest du über deinen Diabetes?

Die Antworten auf die Community-Frage werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Bitte achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Push-Benachrichtigungen

notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert
notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert