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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Wir sind wegen der Erkrankung unseres Sohnes David (Jahrgang 1992) an Typ-1-Diabetes schon seit vielen Jahren Abonnenten des Diabetes-Journals. Nun ist Folgendes passiert: Unsere Versicherung hat wegen eines Schadensfalls Kenntnis von der Diabeteserkrankung unseres Sohns erhalten und möchte nun deshalb die seit Kindestagen bestehende Unfallversicherung umstellen. Es geht vor allem um die Invaliditätsleistung und die Umstellung der Progression 500 auf Progression 300. Das sind meines Erachtens eindeutige rechtliche und finanzielle Nachteile und Schlechterstellungen!
In Ausgabe 09/2016 des Diabetes-Journals wurde empfohlen, solche „Diabetesklauseln“ bei Unfallversicherungen keinesfalls zu akzeptieren. Welches Vorgehen und welche Versicherer können/dürfen Sie empfehlen? Ich habe schon im Internet recherchiert – leider bisher ohne Erfolg. Bei allen von mir geprüften Instituten habe ich solche „Diabetesklauseln“ gefunden (oft erst spät im „Kleingedruckten“). Wohin/an wen kann ich mich wenden?
Hubert L., per e-mail
Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, insbesondere müsste man dazu die weitere Vorgeschichte sowie die Bedingungen der vorhandenen Unfallversicherung kennen.
Eine bestimmte Versicherung kann ich bedauerlicherweise nicht empfehlen – es hängt nämlich immer sehr vom Einzelfall ab, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag angeboten wird. Die Versicherung prüft dann, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie bezahlen muss, also der Leistungsfall eintritt. Auf Basis dieser Risikoprüfung wird dann entschieden, welche Konditionen angeboten werden.
Es kann daher durchaus sein, dass dasselbe Versicherungsunternehmen dem einen Diabetespatienten einen attraktiven Vertrag anbietet – in einem anderen, obwohl ähnlich gelagerten Fall dann aber nur zu sehr ungünstigen Konditionen bzw. gar keinen Vertrag abschließen will.
Ich empfehle daher, dass Sie mit Ihrem Anliegen einen unabhängigen Versicherungsmakler beauftragen. Dieser kennt die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten der Unternehmen und kann auch gezielt nachforschen.
Mit der juristischen Prüfung bzw. zur Beratung bezüglich der Versicherungsbedingungen kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiterhelfen. Adressen von entsprechenden Anwälten in Ihrer Region nennt Ihnen die zuständige Anwaltskammer (Suche nach Anwaltskammern möglich unter www.brak.de).
Wichtig: Die jeweils anfallenden Kosten für diese Beratungs- und Dienstleistungen sollten Sie im Vorfeld klären.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (10) Seite 47
5 Minuten
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