„Eversense XL“ erfüllt alle Anforderungen an ein rtCGM und ist erstattungsfähig

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„Eversense XL“ erfüllt alle Anforderungen an ein rtCGM und ist erstattungsfähig

In einem aktuellen Beratungsverfahren stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, dass das Eversense XL-CGM-System allen Anforderungen an ein Real-Time-CGM (rtCGM) System gerecht wird. Die subkutane Insertion des Sensors, mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten, stellt eine Weiterentwicklung der kontinuierlichen Glukosemessung, jedoch keine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode dar. Somit erfüllt Eversense XL die Voraussetzungen für eine Erstattung durch die deutschen Krankenkassen. Die Bestätigung vereinfacht die Erstattungssituation, sodass die bisher größte Zugangshürde für Menschen mit Diabetes fällt.

Für viele Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes bedeutet die kontinuierliche Glukosemessung eine Erleichterung und Verbesserung ihres Alltags. So auch mit dem Eversense XL-CGM-System, dessen Langzeitsensor mit einem kleinen Eingriff unter die Haut (i.d.R. am Oberarm) gesetzt wird und dort bis zu sechs Monate lang die Glukosewerte kontinuierlich misst.

Doch bisher war die Erstattungssituation in Deutschland sehr uneinheitlich und der Zugang zu Eversense XL häufig erschwert. Hier hat der G-BA nun in einem offiziellen Bescheid Klarheit geschaffen.

„Eversense XL“ erfüllt alle Anforderungen an ein rtCGM-System und ist erstattungsfähig

Im Raum stand die Frage, ob Eversense XL den 2016 vom G-BA definierten Anforderungen an ein rtCGM System entspricht oder ob es sich um eine neue Methode handelt, die nicht durch diesen Beschluss abgedeckt ist. Hierzu sagt der G-BA: „In der Zusammenschau stellt der G-BA fest, dass es sich bei de[m] […] beschriebenen CGM um keine neue Methode […] handelt. […] Die Implantation des Sensors führt nicht zu einer Abweichung von den Anforderungen an eine CGM im Beschluss des G-BA […].“1

Im Rahmen eines Beratungsverfahren bestätigt der G-BA die Einschätzung des unabhängigen IGES Instituts vom Mai 20182: Eversense XL entspricht den Anforderungen und ist somit Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch ist die Erstattungssituation geklärt: Eversense XL ist bei Vorliegen der jeweiligen Indikation für ein rtCGM grundsätzlich erstattbar. Dadurch können mehr Menschen mit Diabetes Zugang zu Eversense XL erhalten.

Weitere Informationen zum System sowie zur Beantragung der Kostenübernahme

Als Unterstützung zur Beantragung der Kostenübernahme ist der Beschluss ab sofort auf www.eversense.de/gba zu finden. Als weiteren Service stellt Roche Diabetes Care Antworten auf häufige Nachfragen, wie z. B. Datenschutz und Wirtschaftlichkeit, auf www.eversense.de im Bereich „Beantragung und Kostenübernahme“ übersichtlich zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Eversense XL sowie zu allen anderen modernen Therapielösungen von Roche Diabetes Care, die auch untereinander vernetzt werden können und individuell kombinierbar sind, finden Sie unter www.gemeinsam-diabetes-weiter-denken.de.


Quelle: Presse-Information von Roche Diabetes Care Deutschland (RDCD) | Redaktion

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