„Arbeitszeiten bis 20 Uhr sind mir zu viel“

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„Arbeitszeiten bis 20 Uhr sind mir zu viel“

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage

Ich habe seit 39 Jahren Typ-1-Diabetes, arbeite seit 1998 in einem großen Textilgeschäft in M. Meine Frage ist: Gibt es für Diabetiker von den Arbeitszeiten her einen kleinen Anspruch, dass man nicht immer in einer Woche 3 Tage von 11 bis 20 Uhr arbeiten muss? Ehrlich, mir ist es zu viel!

Ich habe eine 4-Tage-Woche, 2 Tage frei. Großes Problem: (Es sind) auch mal 5 Tage/Woche. Ich komme keinen Tag vor 19 Uhr nach Hause. Was tun? (…) Die Arbeitszeiten bis 20 Uhr sind mir zu viel! Ich hoffe, Sie können mir ein bisschen helfen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Barbara F.


Oliver Ebert

Allein aufgrund der Diabetes-Erkrankung gibt es leider keine Sonderrechte. Auch Überstunden dürfen Sie nicht generell verweigern.

Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, können Sie allerdings vom Arbeitgeber verlangen, zumindest keine “Mehrarbeit” machen zu müssen. Das bedeutet, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet sind, länger als 8 Stunden pro Tag zu arbeiten.

Wichtig dabei: Sie müssen diese “Befreiung von Mehrarbeit” ausdrücklich vom Arbeitgeber verlangen.

Der Arbeitgeber muss aber dafür Sorge tragen, dass die Arbeitszeit behindertengerecht und mit Rücksicht auf Ihre Diabetes-Erkrankung gestaltet wird, soweit dies für ihn nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist (BAG, 03.12.2002 – 9 AZR 481/01). Ein Schwerbehindertenausweis oder ein festgestellter Grad der Behinderung sollte in Ihrem Fall dafür nicht erforderlich sein, dennein insulinpflichtiger Typ-1-Diabetes gilt als chronische Krankheit und ist eine Behinderung, für die regelmäßig auch ein Grad der Behinderung von mindestens 30 festgestellt wird.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (1) Seite 59

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