Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft mit Typ-1-Diabetes 

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Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft mit Typ-1-Diabetes 

Sich um seinen „ganz eigenen“ Typ-1-Diabetes zu kümmern ist manchmal nicht leicht. Auch ich drückte mal die Augen zu, wenn ich den Essensbolus vergessen habe oder über den ganzen Arbeitstag nicht aufs CGM-System geschaut habe. Als ich schwanger war, ging das natürlich nicht mehr. 

Strenge Blutzucker-Einstellung 

Plant man eine Schwangerschaft, sollte der HbA1c-Wert drei Monate vor Empfängnis bei unter sieben Prozent liegen. Bei Frauen mit einem Wert über 7 Prozent muss die Blutzucker-Einstellung schnellstmöglich optimiert werden, um Schäden für das Kind zu vermeiden.  

In der Schwangerschaft gelten ziemlich strikte Zielbereiche:

  • vor dem Essen: 60 bis 90 mg/dl (3,3 bis 5,0 mmol/l)
  • eine Stunde nach dem Essen: weniger als 140 mg/dl (7,7 mmol/l)
  • zwei Stunden nach dem Essen: weniger als 120 mg/dl (6,6 mmol/l)
  • vor dem Schlafengehen: 90 bis 120 mg/dl (5,0 bis 6,6 mmol/l)
  • nachts (etwa zwei bis vier Uhr): 60 bis 90 mg/dl (3,3 mmol/l) 

(Quelle: familienplanung.de)

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen behördlichem bzw. betrieblichem Beschäftigungsverbot und ärztlichem bzw. individuellem Beschäftigungsverbot. Bei behördlichem bzw. betrieblichem Beschäftigungsverbot stellt die Ausübung der Tätigkeit eine Gefahr für die Mutter und/oder das ungeborene Kind dar. Dies ist z.B. der Fall bei Fließbandarbeit, Arbeit mit erhöhtem Infektionsrisiko oder Nachtarbeit. 

Das ärztlichen bzw. individuelle Beschäftigungsverbot wird nach Einschätzung eines Arztes bzw. einer Ärztin von diesem bzw. dieser ausgestellt, wenn es z.B. Komplikationen in der Schwangerschaft gibt, die bei weiterer Ausführung der Arbeit die Gesundheit des Kindes gefährden. Hierzu können (Vor-)Erkrankungen der Mutter zählen oder gesundheitliche Komplikationen durch die Schwangerschaft wie z.B. Probleme mit der Plazenta. Besondere Umstände auf Arbeit, wie z.B. extremer Stress oder Mobbing, können auch zum individuellen Beschäftigungsverbot führen. Außerdem kann neben dem vollen Beschäftigungsverbot auch ein Teilbeschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Hier werden die Stunden auf eine bestimmte Anzahl pro Tag oder Woche reduziert, z.B Bei. Stehender Tätigkeit und starken Rückenschmerzen (weitere Infos unter familienportal.de). 

Bei unseren Nachbarn in Österreich, gibt es übrigens medizinische Indikationen für die Freistellung. Insulinpflichtiger Diabetes gehört dazu und garantiert somit ein Beschäftigungsverbot dort. 

Positiver Schwangerschaftstest: Freude und Angst 

Als ich meinen positiven Schwangerschaftstest in der Hand hielt, war die Freude groß, jedoch auch die Angst vor so vielem. Aufgrund hormoneller Störungen bei mir konnten wir nur durch künstliche Befruchtung schwanger werden. Wir hatten also zu diesem Zeitpunkt schon viel Stress, Tränen und Geld in unser kleines Wunder investiert. Statistisch gesehen sind Fehlgeburten und Abgänge in solchen Fällen zusätzlich viel höher.

Fotos: privat.

Auch wenn ich meinen Job sehr mag, kann er oft wirklich sehr stressig sein und im Tech Start Up ist die ein oder andere Überstunde auch nicht ungewöhnlich. Und dann ist da ja noch der Diabetes. Ich bin mit einem HbA1c von 5,5% schwanger geworden und hatte eine TIR von rund 65-70% . Das ist laut meiner Ärztin echt super. Allerdings hat mich das schon sehr viel Kraft gekostet und da waren mir Wutboli mit anschließender Hypo oder meine gelegentlichen “Mittagspausen” mit schnellem Essen vorm PC, bei dem man mal eben den Bolus vergessen hat, relativ egal. Sowas durfte jetzt natürlich nicht mehr vorkommen.  

Büroarbeit und trotzdem Beschäftigungsverbot 

Die ersten Wochen war ich noch entschlossen, ganz normal weiterzuarbeiten. Nachdem ich mich aber immer mehr in den Diabetes reinsteigerte und die Morgenübelkeit mir gerne mal die Werte versaut hat (wenn ich überhaupt mal vor Nachmittag was essen konnte), entschloss ich mich, mit meiner Diabetologin darüber zu reden. Diese legte mir schon aufgrund der Stresssituation, in die ich mich auch selbst begab, ans Herz, die Arbeitszeit zu reduzieren. Sie selbst wollte kein Beschäftigungsverbot aussprechen, schrieb aber eine Empfehlung für den Gynäkologen.  

Mein Partner und ich besprachen die Möglichkeiten und fanden beide, dass ein Teilbeschäftigungsverbot gut passen würde. Damit fuhr ich die ersten ca. fünf Monate der Schwangerschaft echt gut. Wenn ich mich morgens übergeben musste, ging ich später zur Arbeit. Im Homeoffice machte ich längere Mittagspause oder ging kurz aufs Laufband, wenn der Blutzucker nach dem Essen nicht so ganz nach unten wollte. Alles ohne Druck, bis abends um 20 Uhr die versäumte Zeit nacharbeiten zu müssen. Außerdem nahm ich mir viel mehr Zeit, bewusster auf meine Werte zu achten.  

Circa ab der 30. Schwangerschaftswoche ging mein Insulinbedarf dann durch die Decke. Die Pumpe kam nicht mehr nach und ich musste zu jedem Essen mit dem Pen nachspritzen, weil auch die Katheter und die Haut so riesige Mengen an Insulin nicht gepackt haben. Gefühlt alle zwei Wochen musste ich die Faktoren umstellen. Aufgrund dessen beschloss mein Arzt, kurz nach Jahreswechsel, mich nun ins vollständige Beschäftigungsverbot zu schicken. 

Fazit 

Ein Beschäftigungsverbot mit Typ-1-Diabetes ist immer individuell und abhängig von der Situation, in der sich Mama und Kind befinden. Wer sich mit Diabetes fit und wohl fühlt, kann in der Schwangerschaft natürlich wie gewohnt weiterarbeiten. Wer Bedenken hat und sich verständlicherweise auf ein gutes Diabetes-Management konzentrieren will, kann mit Diabetologen, Gynäkologen oder Hausarzt über ein Beschäftigungsverbot sprechen. 

Man sollte sich dadurch auf keinen Fall „schwach“ oder „nicht belastbar“ fühlen, wenn man sich entscheidet, ein Beschäftigungsverbot zu beantragen. Das wichtigste ist, dass es Mama und Kind gutgeht! Und ein schlecht eingestellter Diabetes in der Schwangerschaft kann leider auch heutzutage noch verheerende Folgen für das Kind haben. 


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