Diabetes managen am Arbeitsplatz

3 Minuten

© eclypse78 - stock.adobe.com
Diabetes managen am Arbeitsplatz

Der Diabetes lässt sich nicht einfach abstellen und ist somit auch am Arbeitsplatz dabei. Auch dort ist daher natürlich das Diabetes-Management erforderlich – beispielsweise das Messen des Blutzuckers oder das Spritzen von Insulin. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einige Tipps, was aus juristischer Sicht dabei zu beachten ist.

Darf ich am Arbeitsplatz den Blutzucker messen oder Insulin spritzen?

In den allermeisten Fällen ist es kein Problem, bei der Arbeit auch seinen Diabetes zu managen. Arbeitgeber dürfen das Messen des Blutzuckers oder das Spritzen von Insulin nicht verbieten, denn diese Maßnahmen sind notwendig und es gibt insoweit auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern. Aus diesem Grund müssen sie auch zulassen, dass man bei einer Unterzuckerung etwas essen oder trinken darf, auch wenn im Betrieb ansonsten keine Lebensmittel am Arbeitsplatz erlaubt sind. Allerdings können Arbeitgeber verlangen, dass man seinen Diabetes diskret managt oder dazu einen anderen Raum aufsucht. Dies mag zwar auf den ersten Blick als diskriminierend empfunden werden, hat aber meist einen Grund: Am Arbeitsplatz gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn es Kollegen beim Anblick von Blut oder Nadeln schlecht wird oder diese sich dadurch belästigt fühlen, müssen auch deren Interessen sowie die Auswirkungen auf das Betriebsklima berücksichtigt werden.

Auch aus betrieblichen Gründen kann es triftige Gründe geben. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Kunden sich durch ein offen gezeigtes Diabetes-Management womöglich belästigt fühlen könnten oder dies aus hygienischen Gründen (z. B. beim Umgang mit offenen Lebensmitteln) problematisch wäre, wie es z. B. bei Köchen der Fall ist. Gleiches gilt für einen Kassierer im Supermarkt: Arbeitgeber dürfen verbieten, an der Kasse vor allen Leuten den Blutzucker zu messen oder Insulin zu spritzen. In diesen Fällen muss dann aber natürlich erlaubt sein, den Arbeitsplatz kurz zu verlassen bzw. Arbeitgeber müssen die erforderlichen Pausen erlauben.

Bislang gibt es zu dieser Frage meines Wissens allerdings noch kein Gerichtsurteil, was allerdings auch daran liegen mag, dass dies in der Praxis grundsätzlich wohl gar kein “richtiges” Problem darstellt: Im schlimmsten Fall können hierzu ja auch Rauch- oder Toilettenpausen genutzt werden. Viele solcher Probleme lassen sich auch durch den Einsatz moderner Hilfsmittel – beispielsweise kontinuierliches Glukose-Monitoring (CGM) oder Insulinpumpe – lösen, die ein diskretes Diabetes-Management ermöglichen.

Nicht nur am Arbeitsplatz oft störend: Alarmtöne von Diabetes-Hilfsmitteln

CGM-Systeme oder Insulinpumpen haben den großen Vorteil, dass sie die Patienten in kritischen Situationen warnen bzw. alarmieren. Allerdings sind solche Alarmtöne oft recht eindringlich und kommen manchmal auch recht häufig vor. Am Arbeitsplatz kann dies dann schnell zu einer Störung bzw. Belästigung von Kollegen oder Kunden führen. Vielmals kann bereits ein Umschalten auf Vibrationsalarm helfen, ggf. sogar auch lautlos – allerdings natürlich nur dann, wenn man den Alarm so auch wahrnehmen kann. Ansonsten kann man mit seinem Arzt besprechen, ob die Schwellenwerte für die Alarmierung während der Arbeitszeit vielleicht etwas toleranter eingestellt werden können oder ob es möglicherweise ein anderes System gibt, welches im jeweiligen Fall besser für den Einsatz am Arbeitsplatz geeignet ist.

Nutzung elektronischer Geräte am Arbeitsplatz nicht erlaubt?

Ein häufiges Problem ist ein Handy-Verbot am Arbeitsplatz. Dies betrifft zum einen natürlich alle, die beruflich ein Kraftfahrzeug führen: Bei laufendem Motor dürfen elektronische Geräte nicht bedient werden (§ 23 StVO) – dies gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für Insulinpumpen oder Empfänger von CGM-Werten. Das Gerät darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden. Es sollte daher am besten mit einer Halterung direkt im Blickfeld fixiert werden. Das Einschalten des Displays per Berührung oder einfachem Tastendruck wäre dann zulässig, sofern dies nicht mit einer Ablenkung verbunden ist.

Daneben gibt es aber auch Arbeitsplätze, an denen das Mitführen elektronischer Geräte generell nicht erlaubt ist, beispielsweise, um Störungen empfindlicher Systeme durch elektromagnetische Strahlung bzw. Funkwellen zu verhindern. Auch an sensiblen bzw. sicherheitskritischen Arbeitsplätzen – beispielsweise in Unternehmen der Rüstungstechnik – dürfen manchmal keine Smartphones mitgeführt werden, um heimliches Fotografieren zu verhindern.

Arbeitgeber müssen dann grundsätzlich auch keine Ausnahme zulassen, selbst wenn das Handy gebraucht wird, um das CGM-System oder die Insulinpumpe mittels einer App zu steuern. In diesem Fall könnte man ggf. auf ein Empfangsgerät ausweichen, mit dem das System anstelle der App bedient werden kann. Falls im Unternehmen Bedenken wegen der Strahlung bestehen, können die Hersteller der CGM-Systeme bzw. der Insulinpumpen möglicherweise entsprechende Datenblätter bzw. Freigaben zur Verfügung stellen, aus denen die Unbedenklichkeit hervorgeht.

Achtung: Bluetooth!

Wer nicht möchte, dass Arbeitgeber oder Kollegen vom Diabetes erfahren, sollte überprüfen, ob eins der Diabetes-Hilfsmittel Bluetooth-fähig bzw. Bluetooth dort aktiviert ist. Denn das Gerät sendet dann eine entsprechende Kennung aus, die im Umkreis bis zu zehn Metern (auch durch Stockwerke hindurch) von Smartphones oder Computern empfangen werden kann. Eine Insulinpumpe oder ein CGM-System sind so schnell erkennbar und lassen sich aufgrund der Kennung oft auch von Laien leicht als Diabetes-Hilfsmittel identifizieren.


Kontakt:
© Oliver Ebert
Oliver Ebert

REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A
70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (5) Seite 50-51

Ähnliche Beiträge

Lea Raak im Interview: Durch Community zurück ins Leben

Lea Raak lebt seit dem Jahr 2011 mit einem Typ-1-Diabetes. Viele Fragen taten sich nach der Diagnose auf – und eine gewisse Verzweiflung. Die Community hat ihr zurück ins Leben geholfen: „Ich tue mein Bestes und alles andere kommt, wie es kommt.“

11 Minuten

#dedoc° voices meet DDG: die Patienten-Perspektive beim Diabetes Kongress

Im zweiten Teil der Berichte der #dedoc° voices vom diesjährigen Diabetes Kongress kommen weitere Menschen mit Diabetes zu Wort, die im Mai die Fachtagung in Berlin besucht haben, um ihre Perspektive einzubringen.

9 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Werde Teil unserer Community

Community-Frage

Mit wem redest du über deinen Diabetes?

Die Antworten auf die Community-Frage werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Bitte achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Push-Benachrichtigungen

notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert
notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert