Diabetiker im Straßenverkehr: erste europäische Leitlinie

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Diabetiker im Straßenverkehr: erste europäische Leitlinie

Wer Diabetes hat, kann am Straßenverkehr teilnehmen: mit dem Pkw und auch als Bus-, Lastwagen- oder Taxifahrer. Das ist die zentrale Aussage der neuen Leitlinie “Diabetes und Straßenverkehr”, die im März in Berlin von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) offiziell vorgestellt wurde. Ärzte, Verkehrsmediziner, Amtsärzte etc. sowie Behörden und Versicherungsfachleute haben nun klare Handlungsempfehlungen für Millionen Diabetiker.

In Deutschland hat geschätzt jeder zehnte Führerscheininhaber Diabetes; rund 6 Millionen Diabetespatienten haben einen Führerschein. Bislang gab es keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. Die amtlichen “Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung” der Bundesanstalt für Straßenwesen gehen schon länger davon aus, dass Menschen mit Diabetes in der Regel alle Fahrzeugklassen führen können.

Dennoch kam es immer wieder vor, dass Betroffene aus Unwissenheit oder übertriebener Vorsicht aufgrund des Diabetes als nicht fahrgeeignet angesehen wurden. Viele Patienten haben so den Führerschein verloren – ohne fachlichen Grund.

Leitlinie hat ein hohes wissenschaftliches Niveau

Zumindest in Europa gab es bislang noch keine umfassende wissenschaftliche Untersuchung, ob Patienten mit Diabetes wirklich ein höheres Unfallrisiko mitbringen, wie mitunter gerne behauptet wird. Auch die Frage, ob und inwieweit ein hoher HbA1c-Wert die Fahreignung beeinträchtigt, war bislang noch nicht hinreichend untersucht.

Die DDG ist diesen und weiteren Fragen in einer “Leitlinie” nachgegangen. Hierzu wurden weltweit Studien und Forschungsergebnisse recherchiert und ausgewertet, um zu verlässlichen und auf Nachweise gestützten (“evidenzbasierten”) Ergebnissen zu kommen. Die Leitlinie hat ein hohes wissenschaftliches Niveau, sie wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) als “S2e-Leitlinie” klassifiziert.

Wichtig zu wissen ist, dass viele andere medizinische Fachgesellschaften sowie Patientenorganisationen und Diabetesberaterinnen einbezogen waren. Die Ergebnisse der Leitlinie werden somit von allen maßgeblichen Institutionen und Verbänden mitgetragen.

Die S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ wurde auf Initiative der DDG mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden auf der Grundlage sämtlich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz erstellt. Sie gilt bis zum 30. November 2022 und ist im Internet veröffentlicht: S2e-Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr, 1. Auflage 2017

Nachgewiesen: Unfallhäufigkeit bei Diabetikern nur unwesentlich erhöht

Bislang wurde häufig die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar; hierfür gibt es nach Auswertung zahlreicher Studien keinen hinreichenden Grund: “Nach allen verfügbaren Untersuchungen ist die Unfallhäufigkeit bei Menschen mit Diabetes nur unwesentlich erhöht”, berichtet DDG-Experte Professor Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm und ebenfalls Koordinator und Mitautor der Leitlinie.

Auch konnte kein Nachweis dazu gefunden werden, dass ein hoher HbA1c-Wert automatisch dazu führen muss, dass die Fahreignung wesentlich beeinträchtigt wird. “Ein hoher HbA1c-Wert an sich ist kein Grund für ein Fahrverbot, eine Insulintherapie auch nicht”, so Prof. Holl. Die häufige Forderung von Führerscheinbehörden oder Gutachtern, der HbA1c-Wert müsse unter einem bestimmten Wert liegen, entbehrt jeder Grundlage und dürfte in Zukunft so nicht aufrechterhalten werden.

Risiko: Unterzuckung

Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist natürlich, dass man Unterzuckerungen rechtzeitig erkennt und auch in der Lage ist, hierauf angemessen zu reagieren. Wer innerhalb von zwölf Monaten im Wachzustand wiederholt in eine schwere Unterzuckerung kommt und fremde Hilfe braucht, der darf bis auf Weiteres nicht mehr Auto fahren. Aber die Leitlinie zeigt auch Möglichkeiten auf, die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern und die Fahrtauglichkeit damit wiederzuerlangen – etwa durch eine Medikamenten-Umstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion.

Außerdem gibt die Leitlinie praktische Tipps zur Erhöhung der Verkehrssicherheit: “Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate etwa in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben”, sagt Holl. Eine vorübergehende Fahruntauglichkeit liegt vor bei schweren Stoffwechselentgleisungen, in der Einstellungsphase auf Insulin sowie bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen; sie gilt, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist.

Kaum ein Diabetiker muss also befürchten, dass er aufgrund des Diabetes dauerhaft nicht mehr fahren darf – dies gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für Lkw oder Omnibus.

Mehr Rechtssicherheit für Ärzte …

Die wissenschaftliche S2e-Leitlinie der DDG fasst den Stand der medizinischen Wissenschaft sowie aktuelle Erkenntnisse zum Thema Diabetes und Fahreignung zusammen. Vor diesem Hintergrund schafft sie auch Rechtsklarheit für Ärzte und Patienten. Nachdem es bis dahin keine vergleichbar detaillierten, anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung gab, bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal – vor allem, was die Pflicht zur Aufklärung der Patienten und die konkreten Vorgehensweisen betrifft.

Im Falle eines unterzuckerungsbedingt verursachten Unfalls muss immer damit gerechnet werden, dass auch die Behandlungsleistung bzw. Aufklärung des behandelnden Arztes von Haftpflichtversicherungen oder Unfallgegnern kritisch hinterfragt wird. Hätte sich der Unfall verhindern lassen, wenn der Patient richtig aufgeklärt oder anders behandelt worden wäre, dann drohen dem Arzt nicht unerhebliche Risiken. Umgekehrt kann der Arzt auch haften, wenn er vorschnell bzw. ohne sachlich gerechtfertigten Grund dem Patienten das Autofahren “verbietet”; insbesondere wenn es deswegen dann auch zu Problemen bei Arbeit und Beruf kommt.

Die Leitlinie der Fachgesellschaft bringt hier nun fachliche und juristische Sicherheit und zeigt die fachlich gebotene Vorgehensweise auf. Ein Arzt, der sich an diese wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen hält, handelt grundsätzlich fachgerecht (“lege artis”) und muss keine Haftung befürchten.

… und auch für Patienten

Auch für Patienten bringt die Leitlinie zusätzliche Rechtssicherheit: Sie bietet erstmals einen verlässlichen Beurteilungs- und Bewertungsmaßstab, anhand dessen die fachliche Richtigkeit und sorgfaltsgemäße Erstellung eines Fahreignungsgutachtens befriedigend überprüft werden kann. Denn immer wieder ist zu beobachten, dass verkehrsmedizinische Gutachten nicht mit der gebotenen Sorgfalt bzw. nicht unter Berücksichtigung der Vorgaben erstellt werden und Patienten infolgedessen die Fahrerlaubnis verlieren.

Bislang konnte man gegen ein solches Gutachten meist wenig ausrichten, selbst ein positives Gutachten eines anderen Arztes konnte dann nicht immer weiterhelfen. Nun ist es deutlich einfacher, gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorzugehen bzw. einen deswegen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden, denn wenn ein Gutachten von den Vorgaben der Leitlinie abweicht und es dafür keine wirklich gute Begründung gibt, dann ist es fehlerhaft.

Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit
Die Leitlinie kann nach Einschätzung unseres Autors Oliver Ebert zu einer weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen: Die klaren Empfehlungen können helfen, Risiken durch nicht fahrgeeignete Diabetiker zu vermeiden – denn Ärzte können nun auf gesicherter wissenschaftlicher Grundlage ein “ärztliches Fahrverbot” aussprechen und detaillierte Verhaltensvorgaben machen, ohne Haftungsrisiken befürchten zu müssen.

Bereits erste positive Auswirkungen

Der enorme Nutzen für Betroffene zeigt sich bereits in einem aktuellen Fall:

Ein Berufskraftfahrer mit Diabetes hatte von der Führerscheinbehörde die Aufforderung erhalten, sich durch einen Verkehrsmediziner untersuchen zu lassen. Er musste nachweisen, dass er trotz Diabetes weiterhin Lkw fahren kann. Obwohl es aus medizinischer Sicht hierfür keinen vernünftigen Grund gab, kam der Gutachter zum Ergebnis, dass keine Eignung zum Führen von Lkw bestünde.Aufgrund dieses Gutachtens hat die Führerscheinbehörde angekündigt, dass sie die Fahrerlaubnis in den nächsten Tagen entziehen werde.

Dies konnte dank der Leitlinie abgewendet werden: Aufgrund der dort eindeutigen Aussagen und Erkenntnisse konnte dargelegt werden, dass das Gutachten fehlerhaft und viel zu oberflächlich war. Das negative Gutachten musste berichtigt werden und der Patient darf weiter fahren. Ansonsten hätte der soziale Absturz gedroht. Der Behörde wäre dabei nicht einmal ein Vorwurf zu machen gewesen.

Ein Hinweis abschließend: Niemand mag durch sein eigenes Hypo-Risiko andere und sich selbst gefährden. Auch hier bringt die Leitlinie mehr Sicherheit (siehe Kasten).


von RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte, Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart
sowie Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
,
Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (5) Seite 44-47

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