Führerschein-Antrag: den Diabetes angeben oder nicht?

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Führerschein-Antrag: den Diabetes angeben oder nicht?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Anfrage haben Sie bestimmt schon öfter erhalten, dennoch sind wir im Unklaren: Unser 16-jähriger Sohn Bastian hat seit vielen Jahren Diabetes Typ 1 und nutzt eine Insulinpumpe. Nun möchte er einen Führerscheinantrag stellen. Wie sollen wir die Frage: „Liegen geistige oder körperliche Beeinträchtigungen/Behinderungen/Krankheiten vor?“ beantworten? Müssen wir sie mit Ja oder Nein beantworten oder sollen wir die Frage einfach offenlassen? Können wir uns strafbar machen?

Der Diabetes läuft gut, Bastian hat keine Unterzuckerungen, die fremder Hilfe bedürfen o. ä. Leider haben wir schon einige Male gehört, dass bei Angabe des Diabetes langwierige und kostspielige Gutachten notwendig waren. Bei anderen sind wiederum keine Probleme aufgetreten. Sprich, es waren wohl willkürliche Entscheidungen.
Können Sie uns weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!

Heike P., per E-Mail


Die Antwort von Oliver Ebert

Bei der Antragstellung zum Führerschein müssen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht werden. Da die Diabeteserkrankung grundsätzlich die Fahreignung beeinträchtigen kann und auch in der Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung explizit aufgeführt ist, empfehle ich, die Frage danach wahrheitsgemäß zu beantworten.

Weiterhin empfehle ich Ihnen, unaufgefordert ein ausführliches Attest des behandelnden Diabetologen beizufügen, aus dem sich ergibt, dass Bastian Unterzuckerungen problemlos wahrnimmt bzw. bisher bei ihm keine schweren Unterzuckerungen auftraten. Möglicherweise reicht dieses Attest der Behörde schon aus, und es wird auf die Beibringung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens verzichtet.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (10) Seite 46

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