Die Frage:
Oliver Ebert:
Allein ein "schlechter" HbA1c-Wert führt nicht automatisch dazu, dass Sie nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet wären. Es gibt auch keine bestimmten Obergrenzen des HbA1c-Wertes, ab denen man automatisch eine solche Nichteignung annehmen könnte. Sofern Sie deswegen keine nachhaltigen Ausfallerscheinungen zeigen wie erhebliche Konzentrations- oder Sehstörungen, müsste Ihnen die Fahrerlaubnis wohl erteilt werden.
Ich empfehle Ihnen, die Fahreignung im Rahmen einer freiwilligen verkehrsmedizinischen Untersuchung feststellen zu lassen. Sofern dabei die Fahreignung bestätigt wird, können Sie damit dann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.