Ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung hilfreich für eine Verbeamtung

2 Minuten

© contrastwerkstatt - Fotolia
Ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung hilfreich für eine Verbeamtung

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage

Ich bin angestellte Lehrerin in Berlin und habe vor Kurzem Diabetes Typ 1 diagnostiziert bekommen. Ich habe im Internet gelesen, dass ich mich besser um eine Bestätigung einer Schwerbehinderung bemühe, um problemlos verbeamtet zu werden. Ist das korrekt? Mit welchem Grad der Schwerbehinderung kann ich bei einem unkomplizierten, aber insulinpflichtigen Typ-1-Diabetes rechnen (von bis) und welchen Grad benötige ich für eine unkomplizierte Verbeamtung? Machen die Grade da Unterschiede? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

S. K.


Die Antwort von Oliver Ebert

Die Diabetes-Erkrankung ist inzwischen kaum mehr ein Hindernis für die Übernahme ins Beamtenverhältnis, zumindest bei Tätigkeiten im Innendienst. Allerdings müssen Sie im Zweifel nachweisen, dass trotz der Krankheit mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass Sie bis zur Pensionierung (Regelaltersgrenze) dienstfähig bleiben. Angesichts der aktuellen Therapiemöglichkeiten wird man in der Regel davon ausgehen, dass man auch mit Diabetes bis zur Pensionierung arbeiten kann. Sofern keine Folgeschäden bestehen, dürfte es daher kaum mehr Probleme geben.

Allerdings gibt es in der Tat ein – meines Erachtens geringes – Restrisiko, dass der untersuchende Amtsarzt es dennoch anders sieht. In solch einem Fall bliebe nur die Möglichkeit, die Verbeamtung auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Insoweit kann die Feststellung eines Grads der Behinderung (“GdB”) in der Tat helfen. Denn ist man schwerbehindert oder gleichgestellt, gilt für die Beurteilung der Dienstfähigkeit ein weniger strenger Prüfungsmaßstab: Erforderlich ist nur noch die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass man bis zur Pensionierung dienstfähig bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.2013, Az.: 2 C 12/11, 2 C 18/12). Vorteil ist auch, dass sich die Prognose dann nur noch auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren erstrecken muss.

Allerdings ist es mit der Diabetes-Erkrankung allein fast nicht mehr möglich, einen GdB ab 50 zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass es neben dem hohen Therapieaufwand zu zusätzlichen, erheblichen Einschränkungen kommt, die sich zudem gravierend auf Ihre Teilnahme am Alltagsleben auswirken müssen. Sofern eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie vorliegt, wird aber ein GdB von 30 bis 40 problemlos festgestellt. Damit ist unter bestimmten Voraussetzungen eine “Gleichstellung” möglich. So genießt man bei Einstellung bzw. Kündigung die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Beim dafür erforderlichen Antrag bei der Arbeitsagentur ist glaubhaft zu machen, dass man infolge der Behinderung ohne Gleichstellung “einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten” kann (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 19.06.2013 – L 6 AL 116/12) hat dazu vor einigen Jahren festgestellt, dass der Anspruch nach § 2 Abs. 3 SGB IX auch dann besteht, wenn man anderenfalls infolge der Behinderung kein Beamter auf Lebenszeit werden kann.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (1) Seite 49

Ähnliche Beiträge

Lea Raak im Interview: Durch Community zurück ins Leben

Lea Raak lebt seit dem Jahr 2011 mit einem Typ-1-Diabetes. Viele Fragen taten sich nach der Diagnose auf – und eine gewisse Verzweiflung. Die Community hat ihr zurück ins Leben geholfen: „Ich tue mein Bestes und alles andere kommt, wie es kommt.“

11 Minuten

#dedoc° voices meet DDG: die Patienten-Perspektive beim Diabetes Kongress

Im zweiten Teil der Berichte der #dedoc° voices vom diesjährigen Diabetes Kongress kommen weitere Menschen mit Diabetes zu Wort, die im Mai die Fachtagung in Berlin besucht haben, um ihre Perspektive einzubringen.

9 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Werde Teil unserer Community

Community-Frage

Mit wem redest du über deinen Diabetes?

Die Antworten auf die Community-Frage werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Bitte achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Push-Benachrichtigungen

notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert
notification icon
Aktiviere Benachrichtigungen auf dieser Seite, um auf dem laufenden zu bleiben, wenn dir Personen schreiben und auf deine Aktivitäten antworten.
notification icon
Du hast die Benachrichtigungen für diese Seite aktiviert