Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium für Gesundheit ist die Änderung der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ bezüglich der Kostenerstattung von Real-Time-Messgeräten nun in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) in vielen Fällen künftig von den Kassen übernommen werden dürfen.
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit diesen Beschluss nicht beanstandet hatte, wurde die entsprechende Anlage der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ gestern (6. September 2016) verändert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist diese Änderung ab heute rechtskräftig.
Wer nun ein CGM-System beantragen kann und wie dies genau funktioniert, hat der Rechts-Experte des Diabetes-Journals, Oliver Ebert, ausführlich in der August-Ausgabe beschrieben.
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