Trotz Scheidung: als Eltern an einem Strang ziehen

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Trotz Scheidung: als Eltern an einem Strang ziehen

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage von Bettina O.:

Unsere Ehe ist inzwischen ein ziemlicher Scherbenhaufen. Einer der Streitpunkte ist immer wieder der „richtige“ Umgang mit dem Diabetes unserer Leni (15 Jahre, Insulinpumpe/CGMS, HbA1c-Wert derzeit 9,8 %).

Mein Mann ist überzeugter Veganer und meint, dass dies auch für Leni besser sei. Auch hält er nicht viel von Technik, am liebsten würde er Leni die Pumpe wegnehmen und wieder auf Spritzen umstellen. Diskussionen gibt es auch, weil ich mir die Werte von Leni aufs Smartphone schicken lasse, um notfalls eingreifen zu können. Mein Mann behauptet, dass ich ein „Kontroll-Freak“ sei, er hat eine Paranoia, was den Datenschutz angeht.

Leni leidet sehr unter unseren Auseinandersetzungen und hat vielleicht auch deswegen so schlechte Werte. Wie erreiche ich, dass der Vater nicht mehr reinreden darf?


Die Antwort von Oliver Ebert:

Grundsätzlich haben beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht. Dies bedeutet, dass über alle wichtigen Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschieden werden muss. Hierzu zählen z B. die Auswahl der Schule, die Ausbildung, grundlegende Fragen der religiösen Erziehung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch wesentliche medizinische Behandlungen.

Hieran ändert auch eine Trennung/Scheidung nichts. Sie könnten beim Familiengericht aber einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen. Soweit der Vater zustimmt und Leni nicht widerspricht, wird das Gericht dem Antrag stattgeben. Wahrscheinlich wird der Vater aber wohl nicht zustimmen; die Voraussetzungen zum Erhalt des alleinigen Sorgerechts sind dann recht hoch. Sie müssten plausible Tatsachen vorbringen können, warum das alleinige Sorgerecht die bessere Lösung wäre. Unterschiedliche Überzeugungen oder Lebensweisen spielen nur eine Rolle, wenn diese für das Kindeswohl nachteilig sind. Sie müssten z. B. durch plausible medizinische Atteste begründen, dass eine vegane Ernährung Leni schadet.

Soweit Ihr Mann eine intensivierte Insulintherapie für sinnvoller hält, ist dies ja nicht per se abwegig, denn die Werte von Leni sind mit der Pumpentherapie doch offensichtlich unbefriedigend. Maßgeblich wird aber die Einschätzung des behandelnden Arztes sein. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Elternteil die begründeten medizinischen Empfehlungen des Arztes ignoriert, könnte dies nachteilig für das Sorgerecht sein.

Mit dem Vorwurf „Paranoia“ in Bezug auf den Datenschutz sollte man vorsichtig sein. Der Vater hat vielleicht gute Gründe, warum er die Übermittlung der Gesundheitsdaten kritisch sieht. Und auch zum Thema „Kontrolle“ gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Gerade in der Pubertät könnte ich mir durchaus vorstellen, dass eine permanente Überwachung durch die Eltern nicht (mehr) erforderlich oder gar kontraproduktiv ist.

Haben Sie auch Fragen rund um das Thema Kinder mit Typ1-Diabetes?
Bei medizinischen, psychologischen oder rechtlichen Fragen an die Diabetes-Eltern-Journal-Experten schreiben Sie an: Nicole Finkenauer (E-Mail: finkenauer@kirchheim-verlag.de
); sie leitet Ihr Anliegen umgehend weiter.

Autor:

RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 12 (3) Seite 21

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