Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage: Ich bin Typ-1-Diabetiker und kann im Rahmen eines Branchenkonzeptes eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ohne einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Es müssen lediglich eine Dienstobliegenheitserklärung und ein minimaler Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden.
Meiner Meinung nach kann ich die Fragen bedenkenlos beantworten (keine Schwerbehinderung beantragt, keine Leistung bezogen etc.), bin mir aber unsicher, ob bestimmte Aussagen nicht quasi per Definition mit der Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 einhergehen. Vielleicht haben andere auch so ein Problem und Sie könnten etwas dazu sagen. Hier die Fragen:
Hiermit erkläre ich:
- dass ich voll arbeitsfähig bin, nicht schwerbehindert und in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung nicht mehr als 20 Arbeitstage krank gewesen bin,
- dass keine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt,
- dass keine Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger anerkannt oder beantragt ist.
Michael H.
Oliver Ebert: Die Diabetes-Erkrankung per se führt nicht automatisch bzw. auch nicht zwingend zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit oder gar zu einer Erwerbsminderung. Wenn Ihnen also auch aus anderen Gründen keine derartigen Einschränkungen bekannt sind (oder bekannt sein müssen), dann könnten Sie die geforderten Erklärungen abgeben.
von RA Oliver Ebert
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (2) Seite 47