Widerspruch gegen Herabstufung beim Grad der Behinderung

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Widerspruch gegen Herabstufung beim Grad der Behinderung

Die Frage von Nadine S.

Ich habe seit 2015 einen Schwerbehindertengrad von 50. Ich habe Typ-1-Diabetes und trage eine Insulinpumpe. Alle zwei Jahre wird bei mir der Grad der Behinderung überprüft. Bei der diesjährigen Überprüfung soll nun laut dem Sachbearbeiter aufgrund dessen, dass meine Werte sich verbessert hätten, was nachweislich nicht der Fall ist, der Grad der Behinderung auf 40 herabgestuft werden. Ich möchte dagegen Widerspruch einlegen. Gibt es rechtlich gesehen etwas, auf das ich mich in meinem Widerspruch berufen kann?


Die Antwort von Oliver Ebert

Leider gibt es beim Schwerbehindertenstatus insoweit keinen Bestandsschutz. Die Behörde darf daher regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis weiterhin vorliegen. Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung ermittelt. Diese sagt zur Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes:

Allein das Bestehen des Diabetes reicht nach aktueller Rechtslage nicht mehr aus, selbst wenn keine optimale Stoffwechsellage vorliegt. Der Widerspruch wird daher wahrscheinlich nur dann erfolgversprechend sein, wenn Sie nachweisen können, dass Sie durch den Diabetes – und trotz der Insulinpumpe – ganz massiv im Alltagsleben beeinträchtigt sind. Hierzu sollten Sie möglichst umfassende Belege und ggf. ärztliche Atteste beifügen. Wichtig dabei: Allein der hohe Therapieaufwand reicht nicht aus, denn dieser ist auch in einem GdB von 40 schon berücksichtigt.


Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A
70597 Stuttgart
E-Mail:
Internet:

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