Zulässige Aromastoffe

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Zulässige Aromastoffe

Zusatzstoffe finden sich in so gut wie jedem verarbeiteten Lebensmittel. Für Aromastoffe gibt es seit 22. April eine neue EU-weite Verordnung für mehr Transparenz.

Manche Zutatenliste ist wie ein Buch mit sieben Siegeln: Stehen am Anfang Hauptträger wie Gemüse, Fleisch oder Wasser, folgen dann Zusätze und Aromastoffe als kryptische E-Nummern – denn alles, was im Produkt steckt, muss absteigend nach verwendeter Menge darin genannt werden. Da Aromen und Co. nur in Miniportionen ins Produkt kommen, stehen sie meist am Ende – mit chemischen Namen oder E-Nummern. Letztere haben nach wie vor ein schlechtes Image, obwohl sie weder giftig noch in diesen Mengen schädlich sind.

Der Buchstabe E stand ursprünglich für Europa, heute steht er für edible/essbar oder für EU. Die Zahlenskala geht von 100 bis 1.521 und ist in allen EU-Ländern identisch. Vorgeschrieben ist auch, dass so gut wie alle Zusatzstoffe in der Zutatenliste mit ihrem chemischen Namen oder der E-Nummer und meist einem Klassennamen, der den jeweiligen Anwendungszweck (z. B. Süßungsmittel) erkennen lässt, deklariert sind.

Ab sofort 2.100 zugelassene Aromastoffe

Aromastoffe finden sich z. B. in Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Kuchen und Joghurt. Eine Liste von rund 3.000 Substanzen wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überarbeitet. Seit April gibt es eine Positivliste, die 2.100 zulässige Aromastoffe umfasst. Weitere 400 bleiben vorläufig im Handel, bis die EFSA ihre Bewertung abgeschlossen hat. Diese Stoffe wurden von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bereits als sicher eingestuft.

Alle Aromastoffe, die nicht aufgeführt werden, sind nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten verboten. Die Liste soll jährlich aktualisiert werden und ist im Internet abrufbar.


von Kirsten Metternich

Kontakt:
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz, Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0,
Fax: (0 61 31) 9 60 70 90, E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (5) Seite 80

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