Beschwerliches Gesundheitswesen

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Beschwerliches Gesundheitswesen

Besser ärztliche Hausbesuche als Teststreifen? In einem Gastbeitrag beschreibt der freie Journalist Wolfgang Kownatka anhand eines konkreten Fallbeispiels, welche aberwitzigen Auswüchse unser durchreglementiertes Gesundheitswesen hervorbringen kann.

Die Ausgangslage: Eine 87 Jahre alte Dame aus der alten Kaiserstadt Goslar hat, wie es oft im Alter vorkommt, Typ-2-Dia­betes. Durch ihr Alter bedingt, kann sie sich nur eingeschränkt bewegen und ist hierzu auf einen Rollator angewiesen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat sie in die Pflegestufe I eingeschrieben.

Ihr Diabetes zwingt die alte Dame, nennen wir sie Frau Müller, regelmäßig zum Arzt. Um diesen zu erreichen, ist eine Fahrt mit dem Bus erforderlich. Zweimal in der Woche. Die Beschwerlichkeit der wöchentlichen Arztbesuche steht außer Frage, dennoch nimmt sie die Belastung auf sich. Sie möchte sichergehen, dass ihre Blutzuckerwerte – zwar hoch – stabil bleiben und sie sich keine besonderen Sorgen machen muss.

Selbstmessung statt beschwerliche Besuche beim Arzt

Nun hat Frau Müller beim Besuch bei ihren Verwandten über das Problem gesprochen. In der Familie findet sie glücklicherweise eine ausgewiesene Fachfrau zum Thema Diabetes, die ihr ein Blutzuckermessgerät mit den entsprechenden Teststreifen zur Verfügung stellt und sie in die Handhabung einweist. Frau Müller ist begeistert, weil sie sofort erkennt, dass ihr der beschwerliche Weg zum Arzt solange erspart bleibt, wie die Blutzuckerwerte unter der Grenze von 200 mg/dl (11,1 mmol/l) liegen, die der Arzt als akzeptabel bezeichnete.

Nun – so glaubt sie – könne sie sich selbst kontrollieren und wenn die Teststreifen verbraucht sind, würde ihr Arzt ihr schon neue verschreiben.

Kasse: lieber kostenintensive Hausbesuche als günstigere Selbstkontrollen

Hier nun beginnt das Unverständnis. Ihr Arzt erklärt ihr, dass er die Teststreifen nicht verschreiben dürfe, da sie nicht „insulinpflichtig“ sei. Es gebe zwar eine weitreichende Ausnahmeregelung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), aber diese träfe auf sie (noch) nicht zu.

Frau Müller wendet sich an ihre Krankenkasse, die die Aussage des Arztes bestätigt. Auch erklärt sie ihr, dass im Bedarfsfall der Arzt zu ihr ins Haus käme und die Blutzuckermessung dort vornehme. Den Hinweis von Frau Müller, dass diese Prozedur ja die Krankenkasse mehr Geld kosten würde als die Eigenmessung und die Übernahme der Kosten für die Teststreifen, wies die Krankenkassenmitarbeiterin mit der Bemerkung zurück, dass ja jeder auf die Idee kommen könne, sich ein Messgerät zu beschaffen, um sich die Teststreifen zu Lasten der Krankenkasse verschreiben zu lassen.

Alle Beteiligten würden von Frau Müllers Selbstständigkeit profitieren

Das Fazit aus meinem Blickwinkel: So wird sich die alte Dame weiterhin auf den beschwerlichen Weg zum Arzt machen, zweimal wöchentlich, um eine Blutzuckermessung durchführen zu lassen, die sie viel bequemer und weniger belastend zu Hause vornehmen kann. Auch die damit verbundenen Kontrolleintragungen und das regelmäßige Gespräch mit ihren Verwandten zu Ergebnis und Befindlichkeit haben ihren psychologisch nicht zu unterschätzenden Wert von Selbständigkeit im Alter – von der Kostenersparnis für die Versichertengemeinschaft einer Krankenkasse einmal abgesehen.

Und das Argument „Da könnte ja jeder kommen…“ ist als Totschlag-Argument nicht zu akzeptieren – denn der Arzt muss letztlich entscheiden, ob ein Patient selbst Blutzuckermessungen vornehmen kann oder nicht. Und schließlich dürfte er für jeden selbständigen Patienten dankbar sein, der seine ohnehin überlasteten Praxisstunden nicht in Anspruch nehmen muss.


von Wolfgang Kownatka
freiberuflicher Journalist, Marketing- und PR-Berater
E-Mail: w.kownatka@ndh.net

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