Amputationen beim Diabetischen Fuß noch zu häufig – Recht auf Zweitmeinung nutzen!

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Diabetisches Fußsyndrom – Recht auf Zweitmeinung nutzen, Amputationen verhindern!
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Amputationen beim Diabetischen Fuß noch zu häufig – Recht auf Zweitmeinung nutzen!

Ein diabetisches Fußsyndrom kann schlimmstenfalls dazu führen, dass Amputationen durchgeführt werden müssen. Betroffene haben jedoch seit seit zwei Jahren das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung, um einen solchen schweren Eingriff zu verhindern. Doch leider wird dieser Rechtsanspruch noch zu selten von Patientinnen und Patienten genutzt, bedauert der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD). Er ruft Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom und drohender Amputation daher dazu auf, dieses Angebot unbedingt wahrzunehmen, um Gliedmaßen zu retten und den Verlust von Lebensqualität und -zeit zu verhindern. Das Portal Amputation – NEIN Danke klärt dazu umfassend auf.

Jährlich entwickeln in Deutschland etwa 250.000 Menschen ein diabetisches Fußsyndrom als Folge ihrer Diabetes-Erkrankung. Rund 600.000 Patientinnen und Patienten sind derzeit in Behandlung. Bei den Betroffenen sind die Nervenfunktion und/oder die Durchblutung gestört, sodass an Wunden Geschwüre entstehen können, die häufig nicht oder nur schwer verheilen. Sehr oft zu spät erkannt, werden den Betroffenen schlimmstenfalls Zehen, Füße oder gar die betroffene Extremität entfernt.

„80 Prozent der Amputationen bei Menschen mit Diabetes sind jedoch vermeidbar“, weiß VDBD-Vorstandsmitglied und Diabetesberaterin Yvonne Häusler aus Berlin. Gute Präventionsmaßnahmen und eine multiprofessionelle Zusammenarbeit der betroffenen Fachdisziplinen könnten den Verlust von Zehen oder Extremitäten verhindern. „Spätestens wenn eine Amputation im Raum steht, sollten sich die davon jährlich rund 40.000 Betroffenen unbedingt eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung darüber einholen, ob ein solcher Eingriff tatsächlich notwendig ist“, rät Häusler. Sie verweist hierzu an ausgewiesene Einrichtungen, die auf das diabetische Fußsyndrom spezialisiert sind und die inzwischen auch zum Teil telemedizinische Beratung anbieten.

Diabetisches Fußsyndrom – zu wenig Betroffene machen von ihrem Recht auf eine Zweitmeinung gebrauch

Seit Mai 2021 haben gesetzlich Versicherte vor einer Amputation einen rechtlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. „Knapp zwei Jahre später nutzen leider immer noch zu wenige Patientinnen und Patienten dieses Angebot“, bedauert Häusler. „Viele Betroffene und ihre Angehörigen kennen dieses Verfahren noch nicht.“ Sie können sich über die Kampagnen-Homepage Amputation – NEIN Danke über das Zweitmeinungsverfahren informieren und beraten lassen. Amputationen, egal welcher Art, führen immer zum Mobilitätsverlust und damit zur Einschränkung der Selbstständigkeit und der Lebensqualität. „Umso wichtiger ist es, dass sich die Patientinnen und Patienten umfassend von Expertinnen und Experten für das DFS beraten lassen und sich Informationen zu ihren Therapieoptionen einholen“, rät Häusler.

Füße bei Diabetes schützen, Zweitmeinung einholen und Amputation verhindern

Hier erfährst Du alles Wichtige zur Kampagne „Amputation – nein danke!“

➤ zum Beitrag

„Jede Minute zählt“ – Bei Fußveränderung sofort Expertinnen und Experten aufsuchen

Als Diabetesberaterin an einer Klinik für Innere Medizin, Diabetologie und Angiologie berät Häusler Menschen mit Diabetes und weiß: „Jede Minute in der Erkennung und Behandlung eines diabetischen Fußes zählt.“ Dabei ist es laut der Expertin wichtig, wo die Betroffenen versorgt und beraten werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass an spezialisierten Zentren der Anteil an Majoramputationen (Amputationen des ganzen Fußes oder Beines) lediglich bei 3,1 Prozent liegt, während bei nicht-spezialisierten Einrichtungen bis zu 20 Prozent großflächig amputiert wird. „Das DFS ist ein hochkomplexes Erkrankungsbild, das eine multiprofessionelle Therapie benötigt. Es ist also allen Menschen mit Diabetes anzuraten, sich idealerweise schon bei kleinsten Fußveränderungen gleich an diabetologische Schwerpunktpraxen oder eine diabetologische Fußambulanz einer Klink zu wenden“, empfiehlt Häusler.



von Redaktion Diabetes-Anker

mit Materialien des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD)

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