Gleiche Chancen? Sicher nicht!

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Gleiche Chancen? Sicher nicht!

Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste gesellschaftliche Krise zeigt deutlich wie nie auf, dass der Föderalismus viele unterschiedliche Regelungen und Verordnungen mit sich bringt. Bei der medizinischen Versorgung zeigt sich das schon länger. Unsere Kolumnistin Jana Einser findet, dass dies zu Ungleichheit führt.

Neulich unterhielt ich mich mit meinen Nachbarn über die Wiederöffnung der Schulen in der Pandemie-Situation. Sie haben eine achtjährige Tochter und fürchten, dass durch ein zu frühes Öffnen in unserem Bundesland die Infektionszahlen wieder ansteigen. Auf der anderen Seite könnten Kinder, die sich schwerer tun mit dem Lernen als mein echt kluges Nachbarskind, endlich wieder die Unterstützung beim Lernen bekommen, die sie benötigen.

Jedes Bundesland entscheidet hier individuell. Genauso individuell wie mit den Schulöffnungen läuft es mit dem Impftempo: In machen Bundesländern ist die Höchstrisikogruppe durchgeimpft, in manchen warten die Menschen noch auf ihre erste Impfung. Chancengleichheit sieht anders aus …

Ein Blick ins Grundgesetz…

Angesichts dieser Situation habe ich mir mal wieder das Grundgesetz angesehen, ob ich mich falsch erinnere. Nein, meine Erinnerung stimmt: In Artikel 3, Absatz 1 heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Und weiter in Artikel 3, Absatz 3: „Niemand darf wegen (…) seiner Heimat und Herkunft (…) benachteiligt werden.“ Da stellt sich doch die Frage: Ist der Föderalismus verfassungskonform? Verträgt er sich mit den Grundrechten?

Diese Fragen stellen sich vor allem, weil bereits vorher in Artikel 1, Absatz 3 des Grundgesetzes steht: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ An manchen Stellen mag der Föderalismus ja sinnvoll sein, aber seine Sinnhaftigkeit hat meiner Meinung nach Grenzen.

Zergliederung führt zu Ungleichbehandlung

Diese Ungleichbehandlung zeigt sich nicht nur in der akuten Pandemie-Situation. In der Diabetologie erleben wir schon lange, dass die Zergliederung in Bundesländer und noch weitergehend auch die Zergliederung des Krankenversicherungswesens zu einer ziemlichen Ungleichbehandlung führen.

Bei den einen wird zum Beispiel ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Insulinpumpe oder ein System zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) einfach durchgewunken – andere müssen sich auf den langen Weg durch die juristischen Instanzen begeben, um die Versorgung zu bekommen, die sie benötigen. Vielleicht öffnet das kleine Virus dem einen oder anderen die Augen – und Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes wird endlich wahr!



von Jana Einser

Das Team für den guten Schluss: Dr. Hans Langer arbeitet als Arzt in einer Diabetesklinik, Jana Einser hat schon seit Kindertagen Typ-1-Diabetes und Alex Adabei hat viele Bekannte und Verwandte mit Typ-2-Diabetes. Sie schreiben abwechselnd für diese Kolumne.


Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (4) Seite 82

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