Kinder mit Typ-1-Diabetes brauchen flächendeckend Schulgesundheitspflegekräfte

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Kinder mit Typ-1-Diabetes brauchen flächendeckend Schulgesundheitspflegekräfte

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert für Kinder mit Typ-1-Diabetes flächendeckend Schulgesundheitspflegekräfte, die erkrankte Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen unterstüzten.

Etwa 17.500 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland haben Typ-1-Diabetes. Sie müssen auch in der Kita oder Schule täglich Blutzucker messen und Insulin spritzen. Manchmal brauchen sie noch weitere Unterstützung, um am Unterricht teilzunehmen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert für diese Aufgabe flächendeckend Schulgesundheitspflegekräfte. Ihre Finanzierung sollen die Krankenkassen übernehmen.

„Wir brauchen endlich eindeutige gesetzliche Regelungen“

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: “Die Zahl junger Diabetiker steigt mit jedem Jahr. Eine Klarstellung, wer die zusätzlichen Kosten für die Betreuung junger Diabetiker in Kitas und Schulen zu tragen hat, ist dringend nötig. Denn zur Zeit weigern sich viele Kindergärten und Schulen, ein Kind mit Diabetes aufzunehmen. Erzieherinnen und Lehrer sagen, dass sie die Verantwortung nicht übernehmen können. Dass sie nicht dafür geschult seien und dass sie Angst haben, für eventuelle Fehler haften zu müssen.

Wir brauchen endlich eindeutige gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer den Mehraufwand in Kita, Schule oder Hort zu tragen hat, der über die Blutzuckermessung und die Insulingabe hinausgeht. Wir können nicht zulassen, dass Eltern ihren Beruf aufgeben müssen, weil sie beim Diabetesmanagement ihres Kindes in der Kita oder Schule gebraucht werden. Die derzeitige Regelung in Paragraf 14 Sozialgesetzbuch IX ist unscharf, verschiedene Kostenträger schieben sich gegenseitig die Zahlungspflicht zu und Familien bleibt oft keine andere Wahl als sich die Leistungen auf dem Klageweg zu erkämpfen.

Der Bundesrat hat nun angeregt, eine gesetzliche Klarstellung an das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) anzudocken. Das Gesetz soll Mitte November erstmals im Bundestag beraten werden und könnte voraussichtlich im März 2017 in Kraft treten. Wir appellieren an die Länderkammer, nicht nur die Finanzierung endlich eindeutig zu regeln, sondern auch für die nötige gesetzliche Grundlage für die Implementierung von Gesundheitspflegekräften in Kitas und Schulen zu sorgen.”


Quelle: Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.

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