Krankenhausreform: Bleibt der Diabetes auf der Strecke?

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Krankenhausreform: Bleibt der Diabetes auf der Strecke?

Die geplante Krankenhausreform ist ein brennendes gesundheitspolitisches Thema. Das wurde auch beim Parlamentarischen Jahresempfang der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) Anfang März in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin deutlich. Nach langer Corona-Pause hatte die DDG wieder zum Empfang in Präsenz eingeladen. Zahlreiche Experten aus der Politik und der Medizin diskutierten auf dem Podium und beantworteten Fragen aus dem Auditorium.

Bereits heute hat jeder fünfte Klinikpatient einen Diabetes – das entspricht rund drei Millionen Behandlungen pro Jahr –, die Tendenz ist steigend. Sind die Krankenhäuser in Deutschland darauf vorbereitet? Wird die Volkskrankheit Diabetes bei der Reform mitgedacht? Wie kann die Versorgungssicherheit auch in den neuen Versorgungslevels gesichert werden? In einer lebendigen Podiumsdiskussion wurden die Chancen der Krankenhausreform ergebnisoffen diskutiert. DDG-Vizepräsident Prof. Dr. Andreas Fritsche mahnte dabei, dass die Diabetesexpertise nicht auf der Strecke bleiben darf und die Politik endlich den Patienten in den Fokus rücken müsse.

DDG-Forderungen zur Reform

Die DDG begrüßt die Vorschläge der Bundesregierung und der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausversorgung, die der zunehmenden Kommerzialisierung in der Medizin einen Riegel vorschieben will. Qualität vor Wirtschaftlichkeit – das ist eine Forderung, die die Deutsche Diabetes Gesellschaft schon lange erhebt. Die DDG hat ihre Empfehlungen zur Ausgestaltung der Reform für die Diabetologie in einem 5-Punkte-Plan zusammengefasst:

  • Einrichtung von Diabetes-Units in Krankenhäusern
  • Im Rahmen der geplanten Krankenhausstrukturreform qualifizierte zertifizierte und abgestufte Diabetesbehandlung auf allen Ebenen. Diabetes droht, entweder ganz vergessen zu werden oder eine Verbannung auf den untersten Level der Versorgung.
  • Versorgungsqualität muss sich lohnen! Krankenhäuser mit Diabetesbehandlungsstrukturen sollten finanzielle Zuschläge erhalten, Einrichtungen ohne diabetologische Expertise finanzielle Abschläge.
  • Vulnerable Gruppen schützen! Kinder oder multimorbide ältere Patienten mit einem Diabetes brauchen besondere Pflege und zeitintensive ärztliche Betreuung. Das muss kostendeckend abgebildet sein.
  • ein obligates Diabetes-Screening (HbA1c) und Management in den Notaufnahmen und Stationen der Krankenhäuser

Zur politischen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Diabetes-Strategie bedarf es eines nationalen Rahmenplans, der die Eckpunkte für eine einheitliche Versorgung und ein einheitliches Monitoring enthalten sollte und den Bundesländern Orientierung und Leitschnur für eigene Maßnahmen bietet.

Ein Steuerungsgremium sollte die medizinische Fachkompetenz (DDG, VDBD) und die Patientenperspektive und Betroffenenkompetenz (Patientenvertretung) einbeziehen. Die Bund-Länder-Koordinierung sollte geregelt werden und klare Zuständigkeiten müssen benannt sein. Finanzmittel zur Umsetzung müssen in den Haushalten von Bund und Ländern budgetiert sein.

Bei der Ausgestaltung der Nationalen Diabetes-Strategie (NDS) sollten die Forschung gestärkt werden, die Versorgung von Menschen mit Adipositas und Diabetes gesichert sein und der diabetologische Nachwuchs gefördert werden. Hierzu ergänzte Prof. Dr. Reinhard Busse, Mitglied der Regierungskommission, dass das Personal überall knapp werde und diese Ressource ganz besonders im Gesundheitssystem intelligent genutzt werden müsse. Besonders wichtig für die DDG: die Prävention, also gesunde Ernährung, mehr Bewegung und mehr Aufklärung der Patienten.

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (5) Seite 12-13

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