Leben retten durch Widerspruchs-Lösung

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Leben retten durch Widerspruchs-Lösung

Sieht man sich die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) veröffentlichten Zahlen zur Organspende im vergangenen Jahr an, wird sehr schnell deutlich: In Deutschland werden mehr Organe benötigt, als Organe gespendet werden.

Deutschland ist Nehmer-Land

So wurden von Januar bis November 2023 insgesamt 2724 Organe transplantiert, davon 1381 Nieren und 55 Bauchspeicheldrüsen. Es waren im gleichen Zeitraum 869 Menschen in Deutschland, die nach ihrem Tod ihre Organe anderen Menschen spendeten. Insgesamt wurden 2611 Organe gespendet, darunter 1351 Nieren und 48 Bauchspeicheldrüsen. "Deutschland gehört in der Organspende zu den Nehmer-Ländern und leistet bei Weitem nicht den Beitrag zur Organspende, den es leisten könnte und müsste", stellte Dr. Ina Czyborra bei einer Rede im Bundesrat fest. Czyborra ist Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Berlin.

Thema im Bundesrat: Einführung einer Widerspruchs-Lösung

Die Rede hielt sie im Rahmen der 1040. Sitzung des Bundesrats am 15. Dezember 2023. In Punkt 26 der Tagesordnung ging es um die "Entschließung des Bundesrates ‚Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG)‘". Eingebracht wurde dieser Antrag von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, dem Antrag beigetreten sind Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Czyborra wurde sehr deutlich beim Blick auf alle Versuche, die Zahl der Organspenderinnen und -spender in Deutschland zu steigern: "In der ehrlichen Rückschau ist es nun Zeit, einzugestehen: Sämtliche bisherige Versuche, die Organspende-Situation zu verbessern, sind gescheitert." Deutschland sei im europäischen Vergleich Schlusslicht.

© SPD-Fraktion Berlin | Dr. Ina Czyborra: “Die Organspende ist eine Entscheidung für Verantwortung, eine Entscheidung für das Leben und für Solidarität im Gesundheitswesen.”

Sterben auf der Warteliste

Die Senatorin machte klar, was das für den Einzelnen bedeuten kann: "Immer noch herrscht ein signifikanter Organmangel. Immer noch sterben Menschen, während sie auf ein Spender-Organ warten." Noch kann eine Organspende nur erfolgen, wenn der potenzielle Spender oder die potenzielle Spenderin vor seinem oder ihrem Tod schriftlich, zum Beispiel in einem Organspende-Ausweis, festgelegt hat, dass er oder sie einer Organspende zustimmt. Alternativ können Angehörige die Zustimmung geben, wenn sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen kennen.

Selten Wille dokumentiert

Obwohl es viele intensive und langjährige Aufklärungs- und Informations-Kampagnen zum Thema Organspende in der Vergangenheit gab, "hat repräsentativen Umfragen zufolge nur rund ein Drittel der Bevölkerung eine selbstbestimmte Entscheidung über Organspende getroffen und in einem Organspendeausweis festgehalten. In der Praxis liegt sogar bei weniger als 20 Prozent der Fälle möglicher Organspenderinnen und -spender ein schriftlich dokumentierter Wille zur Organspende vor", steht in der Anlage zum Beschluss des Bundesrats vom 15. Dezember.

In Europa überwiegend Widerspruchs-Lösung

Die Mehrzahl der Länder in Europa hat sich inzwischen für die Widerspruchs-Lösung entschieden. Dabei gilt, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert: "Hat die verstorbene Person einer Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe und Gewebe zur Transplantation entnommen werden." Jeder Mensch muss sich also, wenn er gegen eine Organspende nach seinem Tod ist, aktiv mit dieser Frage beschäftigen und eine Entscheidung treffen.

Aufforderung für Gesetz-Entwurf

Auch in Deutschland wird der Weg zur Widerspruchs-Lösung in Bezug auf die Organspende nun gebahnt – durch einen mehrheitlich angenommenen Antrag der Mitglieder des Bundesrats, wie in Tagesordnungspunkt 26 genannt. In der Anlage dazu heißt es: "Der Bundesrat fordert die Bundesregierung angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen auf, dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG) aufgenommen wird."

Widerspruchs-Lösung schafft Entlastung

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sieht hier klaren Handlungsbedarf: "Die Zeit ist reif dafür. Es gibt keine Alternative, um die eklatante Lücke zwischen der grundsätzlich positiven Haltung zur Organspende in der Bevölkerung – über 80 Prozent – und der Nichtdokumentation des Willens von Spender:innen zu schließen." Aus ihrer Sicht schafft die Widerspruchs-Lösung Entlastung für alle, eben auch für Angehörige von Verstorbenen. Dr. Ina Czyborra schloss ihre Rede mit den Worten: "Die Organspende ist eine Entscheidung für Verantwortung, eine Entscheidung für das Leben und für Solidarität im Gesundheitswesen."


Dr. Katrin Kraatz

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