Petition: Schulunterstützung in Berlin soll erhalten bleiben

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Petition: Schulunterstützung in Berlin soll erhalten bleiben

In Berlin wird das Geld für Schulbetreuer demnächst gestrichen. In der Petition an das Abgeordnetenhaus fordert die Patientenorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) diese Änderung im Schulgesetz auszusetzen und eine Lösung im Interesse der Kinder mit Typ-1-Diabetes zu finden.

Die Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) hat sich am 20. Juli 2020 mit einer Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin gewandt. Die Selbsthilfeorganisation fordert die Beibehaltung schulunterstützender Maßnahmen, die aus dem Berliner Schulgesetz gestrichen wurden.

Die DDH-M will eine Übergangsfrist für das Schuljahr 2020/21 erreichen. Danach soll eine neue Lösung greifen, bei der die Kosten zwischen dem Land Berlin, den Krankenkassen und weiteren Kostenträgern geteilt werden. Die Abgeordneten sollen den Senat beauftragen, bei den Verhandlungen die Federführung zu übernehmen. Ziel ist die dauerhafte Übernahme der Behandlungspflege durch dafür ausgebildete Schulhelfer.

Was änderte sich?

Mit der Änderung des Berliner Schulgesetzes im September 2019 (Sonderpädagogikverordnung § 5 Abs. 1) gibt es zwar weiterhin schulunterstützende Maßnahmen, aber nur für den Bereich sonderpädagogischer Förderbedarf. Die medizinische Versorgung der Kinder mit Typ-1-Diabetes ist explizit ausgeschlossen, da es sich dabei um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen handelt.

Künftig muss zusätzlich zur unterstützenden Schulbetreuung ein spezialisierter Pflegedienst zu den Mahlzeiten in die Schule kommen und die Insulingabe veranlassen. Die Kapazität der Kinderpflegedienste in Berlin ist unzureichend, außerdem sind die Mitarbeiter zum großen Teil (noch) nicht in der Versorgung von Kindern Typ-1-Diabetes geschult.

Ein Praxisbeispiel

Die Berlinerin Iris Pettker hat erst kurz vor den Sommerferien erfahren, dass für ihre Tochter Luise keine Schulhelferstunden mehr bewilligt werden. Die Eltern sollen sich nun selbst um einen Pflegedienst zu kümmern. Doch die Pflegedienste in Berlin sind hoffnungslos überlastet, sie können auch nur kurz vorbeischauen. Die Schulhelferin war immer da und konnte Anzeichen einer Unterzuckerung oder von zu hohem Blutzucker frühzeitig erkennen. Stoffwechselentgleisungen bei Typ-1-Diabetes können zu lebensbedrohlichen Situationen führen.

Iris Pettker sagt: „Besonders wichtig ist die Begleitung beim Sport, beim Schwimmunterricht oder auf den Klassenausflügen. Medizinische Leistungen machen vielleicht 20 Prozent aus. 80 Prozent sind Inklusion.“ Wie Iris Pettker wurden viele Eltern in Berlin vor vollendete Tatsachen gestellt. Gelingt es ihnen nicht, bis zum Schulbeginn einen Pflegedienst für das Kind zu finden, müssen Eltern verkürzt arbeiten oder die Arbeit ganz aufgeben, was soziale Folgen nach sich zieht.

Es ist auch zu befürchten, dass einige Kinder mit Diabetes in Förderschule geschickt werden, um auf diese Weise die Schulbegleitung zu sichern. Das widerspricht dem Inklusionsgedanken. Die Einschulung oder Umschulung eines Kindes wegen der Diagnose Typ-1-Diabetes in eine Förderschule ist nicht zu rechtfertigen. Diese Kinder sind grundsätzlich genauso leistungsfähig wie jene ohne die chronische Erkrankung.

Lösungsvorschlag der DDH-M

Die Selbsthilfeorganisation äußert Verständnis für das Anliegen der Bildungsverwaltung, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Pflichtleistungen auch bezahlen. Aber die Leistungserbringung durch zwei verschiedene Ansprechpartner geht zu Lasten der Inklusion von Kindern mit Diabetes. Unser Vorschlag ist ein “Runder Tisch” der Leistungserbringer zur Aufteilung der Kosten für sonderpädagogischen Förderbedarf und für die Behandlungspflege. Dazu soll der Senat aktiv werden.

Viele Berliner Schulhelfer haben im Umgang mit Kindern mit Typ-1-Diabetes Erfahrungen gesammelt und können auch den Bereich Behandlungspflege abdecken. Es ist wichtig, dass Schulanfänger und kleine Grundschüler einen festen Ansprechpartner haben, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Das kann nur der Schulhelfer sein.

Bundesweiter Flickenteppich

Für die Eltern ist die Beantragung eines zusätzlichen Pflegedienstes mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. Sie werden ihre Ansprüche auf Behandlungspflege gegebenenfalls nur vor Gericht durchsetzen können, wie es Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen. Die Rechtsprechung erfolgt in diesen Fällen durchgängig zugunsten der Eltern. Trotzdem scheuen viele Eltern diesen unbekannten und langwierigen Weg. Die Unsicherheit geht zu Lasten der Kinder mit Diabetes und ihrer Familien. Die Kinder können ihr Recht auf Bildung vielfach nur mit Einschränkungen wahrnehmen.

So berichtet zum Beispiel die Mutter Sonja Schulten aus Oberhausen (NRW), dass ihr Sohn in der Schule nur zu den Mahlzeiten Unterstützung durch einen Pflegedienst bekommt. Es gibt keinen Schulhelfer, die Lehrer haben die Unterstützung abgelehnt und wollten das Kind wegen seines Diabetes bereits von der Schule verweisen. Die alleinerziehende Mutter überwacht den oftmals stark schwankenden Blutzucker ihres Kindes nun mit Hilfe einer App. Da sie Verkäuferin ist und an der Kasse sitzt, kann sie nur in absoluten Notfällen eingreifen.

Dr. agr. (CS) Kathrin Sucker, Leiterin der Bundesgeschäftsstelle der DDH-M: „Für sehr viele Eltern beginnt schon lange vor der Einschulung die nervenaufreibende Suche nach einer Schule, die ihr Kind mit Typ-1-Diabetes aufnimmt. Ist diese gefunden, muss eine Betreuung für den Diabetes des Kindes im Schulalltag organisiert werden. Das ist ein Kraftakt für die Familien, oft muss ein Elternteil die Arbeit aufgeben, um das Kind in den Schulpausen zu versorgen. Eine Hortbetreuung und Teilnahme an Ausflügen und Schulfahrten ist häufig nicht möglich.“

Die DDH-M unterstützt ihre Mitglieder in diesen Fällen durch kostenfreie fachliche und rechtliche Beratung. Es ist das Ziel der Selbsthilfeorganisation, bundesweit Regelungen durchzusetzen, die Familien unterstützen und die Inklusion stärken. Die Neufassung des Berliner Schulgesetzes hingegen benachteiligt Kinder mit Typ-1-Diabetes. Die Nachbesserung ist dringend nötig.

Die Petition im Wortlaut


Sehr geehrte Damen und Herren,

Berlin hatte in der Vergangenheit eine für Kinder mit Diabetes und ihre Eltern sehr gute Regelung: Die Schule meldete bei der Schulaufnahme eines Kindes den sonderpädagogischen Förderbedarf an das SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum). Die Eltern mussten keine aufwändigen Anträge stellen. Das funktionierte im Wesentlichen gut, abgesehen davon, dass es für die Schulhelferstunden immer einen Gesamtetat gab und nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes im September 2019 (Sonderpädagogikverordnung § 5 Abs. 1) gibt es weiterhin schulunterstützende Maßnahmen, aber nur für den Bereich sonderpädagogischer Förderbedarf. Die medizinische Versorgung der Kinder mit Diabetes Typ 1 ist dadurch explizit ausgeklammert, da es sich dabei um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen handelt.

Das heißt, zusätzlich zur unterstützenden Schulbetreuung muss ein spezialisierter Pflegedienst zu den Mahlzeiten in die Schule kommen. Dieses hat für die Kinder mit Diabetes und die Eltern gravierende Folgen.

Wir fordern:

1. Die Verlängerung aller schulunterstützenden Maßnahmen – sonderpädagogische Förderung und medizinische Versorgung – durch die Schulhelfer bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.

Begründung: Viele Berliner Eltern wurden (vielleicht coronabedingt) erst kurz vor den Sommerferien über die Änderung informiert. Sie hatten nicht ausreichend Gelegenheit, Alternativen für ihr Kind zu organisieren. Die Kapazität der Kinderpflegedienste in Berlin ist unzureichend, außerdem sind die Mitarbeiter zum großen Teil (noch) nicht in der Versorgung von Kindern Diabetes Typ 1 geschult. Gelingt es nicht, bis zum Schulbeginn einen Pflegedienst für das Kind zu finden, müssen zum Beispiel alleinerziehende Mütter verkürzt arbeiten oder die Arbeit ganz aufgeben, was soziale Folgen hat.

Es ist zu befürchten, dass einige Kinder mit Diabetes auch in eine Förderschule geschickt werden, um auf diese Weise die Schulbegleitung zu sichern. Das widerspricht dem Inklusionsgedanken. Die Einschulung oder Umschulung eines Kindes wegen der Diagnose Diabetes Typ 1 in eine Förderschule ist nicht zu rechtfertigen. Kinder mit Diabetes Typ 1 sind grundsätzlich genauso leistungsfähig wie jene ohne die chronische Erkrankung.

  • 2. Die dauerhafte Übernahme der Behandlungspflege durch die Schulhelfer. Wir haben Verständnis für das Anliegen der Bildungsverwaltung, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Pflichtleistungen auch bezahlen. Aber die Leistungserbringung durch zwei verschiedene Ansprechpartner geht in der Praxis zu Lasten der Inklusion von Kindern mit Diabetes an ihren Schulen. Unser Vorschlag ist ein “Runder Tisch” der Leistungserbringer zur Aufteilung der Kosten für sonderpädagogischen Förderbedarf und für die Behandlungspflege.

    Begründung: Viele Berliner Schulhelfer haben im Umgang mit Kindern mit Diabetes Typ 1 Erfahrungen gesammelt und können auch den Bereich Behandlungspflege abdecken. Es ist wichtig, dass Schulanfänger und kleine Grundschüler einen festen Ansprechpartner haben, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Das kann nur der Schulhelfer sein.

    Hintergrundinformationen:

    Was leistet ein Schulhelfer?
    Schulhelfer betreuen idealerweise in einer Klasse mehrere Kinder mit unterschiedlichen Erkrankungen und unterschiedlichem Förderbedarf. Sie sind in den Schulalltag integriert und begleiten diese Klasse. Zu den Schulhilfemaßnahmen bei Kindern mit Diabetes gehört die regelmäßige Messung des Blutzuckers. Außerdem beobachtet der Schulhelfer das Kind und reagiert, wenn sich zum Beispiel Anzeichen einer Unterzuckerung oder zu hohem Blutzucker bemerkbar machen. Diese Situationen können lebensbedrohlich sein. Schulanfänger und kleine Grundschüler – und nur um diese geht es hier – reagieren auf neue Situationen häufig emotional und mit einem stark schwankenden Blutzucker. Körperliche Herausforderungen, zum Beispiel beim Toben, im Schulsport, im Schulschwimmen oder auf Wandertagen führen ebenfalls zu Stoffwechselschwankungen. Ohne geschulte Helfer, die auch bei diesen Aktivitäten dabei sind, wird Kindern mit Diabetes Typ 1 die Teilnahme oft verweigert. Sie werden in der Klasse in eine Außenseiterrolle gedrängt und nicht selten wegen ihres Diabetes gemobbt. Diese Erfahrung hinterlässt tiefe seelische Spuren.

    Die Schulhelfer besprechen mit den diabetischen Kindern die Ursachen von Blutzuckerschwankungen und bringen ihnen bei, selbstständig darauf zu reagieren. Die Kinder werden durch Schulhelfer zum eigenständigen Diabetesmanagement befähigt.

    Die Schulhelfer stärken die Position des diabetischen Kindes in seiner Klasse, indem sie Lehrer und Mitschüler über Diabetes Typ 1 aufklären, Verständnis wecken, Akzeptanz und solidarisches Handeln fördern.

    Was leistet ein Pflegedienst?
    Die medizinische Behandlungspflege umfasst die BE-Berechnung (Broteinheiten oder KH Kohlenhydrateinheiten) zu den Mahlzeiten und die Insulingabe. Je nach Schultyp und Tagesablauf kommt der Mitarbeiter des Pflegedienstes ein- bis zweimal am Tag für etwa 15 Minuten. Zu hohe oder zu niedrige Blutzuckerwerte zwischen den Pflegediensteinsätzen werden beim Kind nicht korrigiert, was dauerhaft zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.

    Die Termine des Pflegedienstes sind fest geplant – aber vom Berliner Straßenverkehr abhängig. Es ist auch nicht möglich, auf Änderungen im Stundenplan oder eine verzögerte Essensausgabe zu reagieren. Das Kind mit Diabetes wird aus Klasse herausgenommen, wenn die Mitschüler zum Beispiel ein Sportfest haben, da ein Pflegedienst nur in das Hauptschulgebäude kommt. Die Integration eines Pflegedienstes in den Schulalltag ist auch für Schulleitung und Lehrer eine Belastung.

    Schlussbemerkung: Für die Eltern ist die Beantragung eines zusätzlichen Pflegedienstes mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Sie werden ihre Ansprüche auf Behandlungspflege gegebenenfalls nur vor Gericht durchsetzen können, wie es Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen. Die Rechtsprechung erfolgt in diesen Fällen durchgängig zugunsten der Eltern. Trotzdem scheuen viele Eltern diesen unbekannten und langwierigen Weg. Die Unsicherheit geht zu Lasten der Kinder mit Diabetes und ihrer Familien. Die Kinder können ihr Recht auf Bildung vielfach nur mit Einschränkungen wahrnehmen.

    Schulanfänger, die jetzt eingeschult werden, müssen ggf. eine Rückstellung in die KiTa hinnehmen, wenn keine qualitative Diabetesbetreuung in der Schule möglich ist.

    Die Änderung der Sonderpädagogikverordnung im Berliner Schulgesetz bedeutet für Kinder mit Diabetes einen Rückschritt.

    Wir wollen vom Senat für das Schuljahr 2020/2021 eine Ausnahmeregelung für die Sonderpädagogikverordnung § 5 Abs. 1 im Berliner Schulgesetz, damit alle schulunterstützenden Maßnahmen – auch die medizinische Versorgung – weiterhin abgesichert bleiben.

    Wir wollen eine dauerhafte und praktikable Lösung für alle schulunterstützenden Maßnahmen. Das erfordert die Kooperation der Kostenträger untereinander. Das Abgeordnetenhaus soll die Senatsverwaltung beauftragen, die Verhandlungen zur Kostenaufteilung aufzunehmen und eine Lösung im Interesse der Kinder mit Diabetes zu erreichen.


  • Quelle: Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M)

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