Die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) kann u. a. beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) beachtliche Erfolge erzielen (wir berichteten). Für die Therapie begibt sich der Patient in ein Unterdruckzentrum und atmet medizinisch reinen Sauerstoff ein – unter erhöhtem Umgebungsdruck für definierte Zeiträume und Intervalle. Durch den hohen Druck kann das Blut viel mehr Sauerstoff transportieren. Der Effekt: Körperzellen, die z. B. von Durchblutungsstörungen bedroht sind, bleiben am Leben.
Die Therapie wird bei schlecht heilenden Wunden parallel zur schulmedizinischen Standardtherapie eingesetzt. Je nach Zustand der Wunde lassen sich – in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten – Amputationen vermeiden oder begrenzen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt die HBO bislang nur für den stationären Bereich. Im Mai 2013 hatte das Bundessozialgericht (BSG) eine Krankenkasse
G-BA hat gegen höherrangiges Recht verstoßen
Nach Auffassung des BSG habe der G-BA gegen höherrangiges Recht verstoßen, weil er objektiv willkürlich die HBO nicht auch für den ambulanten Bereich empfahl. Es gebe keinen Grund, wieso die Therapie nur stationär angewendet werden solle. Aufgrund dieser Entscheidung muss die HBO derzeit – zumindest bei einem DFS im Stadium Wagner III – auch ambulant bezahlt werden.
Der Bundesausschuss hat das Beratungsthema HBO im Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht (
"Selbstverständlich wird sich der DDB dafür einsetzen, dass die HBO-Therapie Patienten sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zur Verfügung steht", erklärt Sabine Westermann vom DDB-Rechtsberatungsnetz. Mit konkreten Ergebnissen der Nutzenbewertung rechnet sie allerdings erst in zwei bis drei Jahren.