Therapiehoheit liegt beim Arzt

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Therapiehoheit liegt beim Arzt

Viele Ärzte sind bei der Verschreibung von Teststreifen verunsichert, die Informationen der Krankenkassen spricht von einem „Orientierungsrahmen“ von 400 Teststreifen pro Quartal.

Wer Diabetes hat und Insulin spritzen muss, hat Anrecht auf so viele Blutzuckerteststreifen, wie er benötigt. Dies geht aus einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe hervor. „Die amtliche Bestätigung einer Kassenärztlichen Vereinigung bekräftigt den verordnenden Ärzten die Therapiehoheit und die notwendige Behandlungsfreiheit. Sie sichert die Versorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst und innerhalb des Rahmens der Gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 2, 12 und 106 SGB V)“, stellt der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) dazu fest.

Für viele Menschen mit Diabetes gehört die Blutzuckermessung zum Alltag. „Gerade wer zur Behandlung der Zuckerkrankheit Insulin spritzt, ist darauf angewiesen, regelmäßig seine Werte zu kontrollieren, um zum Beispiel Unterzuckerungen zu vermeiden. Wie häufig jemand messen muss, ist individuell ganz unterschiedlich und hängt zum Beispiel vom Stoffwechsel oder einhergehenden Therapien des Betroffenen ab. Wer wie viele Blutzuckerteststreifen benötigt, lässt sich nicht verbindlich regeln. „Die ausreichende Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei Diabetes-Patienten mit Insulinpflicht ist unverzichtbar für die korrekte Diabetesbehandlung“, erklärt der VDGH.

„Orientierungsrahmen“ von etwa 400 Teststreifen

Inzwischen sind viele Ärzte bei der Verschreibung von Teststreifen verunsichert. So ist in Informationen der Krankenkassen häufig von einem „Orientierungsrahmen“ von etwa 400 Teststreifen pro Quartal die Rede. „Diese Formulierungen sind missverständlich und führen dazu, dass Ärzte fürchten, die Kosten selbst übernehmen zu müssen, wenn sie mehr verschreiben“, vermutet der VDGH.

Blutzuckerteststreifen ohne Wenn und Aber

Anders als im Falle der insulinpflichtigen Diabetiker gilt seit einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von 2011 für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen, dass Geräte und Teststreifen nur in besonderen Fällen verordnet werden dürfen. Aber auch hier entscheidet der Arzt, ob die Patienten die Kriterien erfüllen.

Mit seinem Ausschuss Diabetes-Selbstmanagement setzt sich der VDGH seit langem dafür ein, dass gesetzlich versicherte, nicht insulinpflichtige Diabetiker ohne Wenn und Aber Zugang zu Blutzuckerteststreifen haben. Denn der Blutzuckerspiegel unterliegt im Laufe eines Tages großen Schwankungen und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. „Eine genaue Blutzuckermessung ist der Schlüssel für ein erfolgreiches Diabetes-Selbstmanagement. Sie hilft die Erkrankung zu beherrschen sowie den eigenen Lebensstil anzupassen. Das mindert das Risiko von Folgeerkrankungen und hilft langfristig, auch im Gesundheitssystem Kosten zu senken“, so der VDGH.


Quelle: Pressemeldung VDGH – Verband der Diagnostica-Industrie

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