Traumjob mit Diabetes – diese Rechte sollten Sie kennen

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Traumjob mit Diabetes – diese Rechte sollten Sie kennen

Ob Anwalt, Tierarzt oder Lehrer: Entgegen manchem Vorurteil stellt für Menschen mit Diabetes die Stoffwechselkrankheit kein Hindernis mehr dar für die meisten Berufe. Sogar Verbeamtung und LKW fahren sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachjournalist, ist Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Er erklärt am 22. Januar 2015 auf der Homepage von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe alles über die Rechte von Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag. Fragen können schon ab sofort auf www.diabetesde.org eingesendet werden.

Orforderlich: Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker

Schon bei der Berufswahl gilt, dass Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 in erster Linie ihren Interessen und Fähigkeiten nachgehen sollten. Denn es gibt nur wenige ungeeignete Berufsfelder. Zu diesen gehören Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen.

„Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen. Oftmals hängt dann die Einstellung vom Einzelfall ab“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert und betont: „Voraussetzung ist in solchen Fällen meist der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen.“

Bei Bewerbung muss man Diabetes nicht angeben

Dass man an Diabetes leidet, müssen Betroffene laut aktueller Rechtsprechung nicht im Bewerbungsanschreiben oder gar im Vorstellungsgespräch sagen. „Der Arbeitgeber darf nur im Ausnahmefall nach Krankheiten fragen“, erklärt der Experte.

Eine Einstellungsuntersuchung findet nur in Zustimmung des Bewerbers statt. „Diese basiert auf freiwilliger Basis“, sagt Ebert, betont aber: „Der Arbeitgeber darf die Einstellung jedoch von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen.“ Dabei ist der Mediziner bei der Diagnose zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf der Betriebsarzt keine Informationen über den Befund dem Arbeitgeber weitergeben.

Umgang mit Diabetes – nur bei den engsten Kollegen

„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, rät Ebert.
Zumindest den engsten Kollegenkreis sollte man aber informieren. Das ist insbesondere für eventuelle Notfälle wichtig, so dass die Kollegen im Ernstfall handeln können.


Quelle: Pressemeldung diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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