Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht

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Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht

Ob Zeltlager, Sprachreise, Fußballcamp, Erlebnis- und Trekkingreise oder auch eine Fahrt spezielle für junge Leute mit Typ-1-Diabetes – viele Kinder und Jugendliche nehmen im Sommer an einer Kinder- und Jugendfreizeit teil. Wie sind die Teilnehmer während dieser Zeit versichert? Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht aus? Und: Was schützt vor Heimweh?

Unterwegs ohne Mama und Papa – auch das macht den Reiz von Ferienfreizeiten aus. Gemeinsam mit Gleichaltrigen erleben Kinder und Jugendliche unter pädagogischer Anleitung aufregende Abenteuer und erwerben spielerisch Fähigkeiten. Besonders berufstätige Eltern schätzen es sehr, wenn die Kinder während der Ferien in ungezwungener Atmosphäre professionell betreut werden. Bevor es losgeht, sollte jedoch geklärt werden, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen und was zu tun ist, wenn der Nachwuchs plötzlich voller Heimweh zu Hause anruft.

Welcher Versicherungsschutz wird benötigt?

Von der Sprachreise in Frankreich bis hin zum Fußballcamp in England – immer häufiger finden Kinder- und Jugendfreizeiten außerhalb der Landesgrenzen statt. Laut einem neuen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts ist es den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr möglich, ihren Mitgliedern im Ausland einen umfassenden Schutz zu gewähren. Daher raten auch Verbraucherschützer dazu, vor jeder Reise eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen.

„Vor allem mit Kindern ist schnell etwas passiert. Kleine Zwischenfälle, die vor Ort ärztlich behandelt werden müssen. Was viele nicht wissen, für die schnell drei- oder vierstelligen Kosten kommt die eigene Krankenversicherung oft nicht komplett auf”, erklärt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). Auch wenn eine Reise gar nicht zustande kommt, weil das Kind beispielsweise vorher an Grippe erkrankte, sind Eltern froh, wenn sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.*

Was muss mit ins Gepäck?

Für einen stressfreien Aufenthalt im Ferienlager ist es zunächst wichtig, den Koffer richtig zu packen. Hier eine kleine Übersicht, welche Gegenstände auf keinen Fall fehlen sollten:

  • Personalausweis oder Kinderausweis
  • Versichertenkarte
  • wichtige Telefonnummern und Adressen
  • kleine Reiseapotheke und ggf. Medikamente mit Anleitung für die Aufsichtsperson
  • Impfausweis und ggf. Allergiepass
  • Taschengeld (entsprechend Alter, Reiseziel und Umfang des Aufenthaltes)
  • ausreichend Kleidung für jedes Wetter, inkl. festem Schuhwerk und Kopfbedeckung
  • Körperpflegeartikel, inkl. Sonnen- und Insektenschutz
  • Taschenlampe * Verpflegungs-Paket für die Anreise (z.B. Obst, Müsliriegel und Getränk)
  • eventuell ein Kuscheltier oder einen anderen vertrauten Gegenstand – vor allem bei kleineren Kindern, die zum ersten Mal ins Ferienlager fahren
  • für Kinder mit Diabetes: alle nötigen Diabetes-Utensilien

Wer übernimmt die Aufsichtspflicht?

Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, die Koffer gepackt und der Bus steht zur Abfahrt bereit – nun heißt es für Eltern und Kind Abschied nehmen. Bei der Übergabe an den Gruppenleiter wird auch die Aufsichtspflicht übertragen. Das heißt, der Betreuer ist ab diesem Zeitpunkt voll für den Sprössling verantwortlich und dazu verpflichtet das Kind vor Schaden zu bewahren sowie daran zu hindern, Anderen Schaden zuzufügen.

Gut zu wissen: Der Gruppenleiter entscheidet in diesem Rahmen selbst, was das Kind darf und was nicht. Erlauben Eltern ihrem Nachwuchs beispielsweise im See zu baden, kann sich der Betreuer dennoch dagegen aussprechen, wenn er den Eindruck hat, dass das Kind nicht ausreichend schwimmen kann. Ausdrückliche Verbote der Eltern dürfen hingegen nicht übergangen werden. Die Übergabe an den Gruppenleiter ist übrigens auch der Zeitpunkt wichtige Aspekte der Betreuung, wie Allergien und die Verabreichung von Medikamenten, zu klären.

Mama, Papa, ich will nach Hause!

Nachdem die Kleinen wohlbehalten in die Obhut der Kinder- und Jugendbetreuer übergeben worden sind, sind viele Eltern weiterhin erzieherisch gefragt. Insbesondere dann, wenn der Anruf vom tränengeschüttelten Nachwuchs eingeht: “Mama, Papa, ich will sofort nach Hause!”. Vor Heimweh ist keiner gefeit, aber es gibt ein paar wertvolle Tipps, wie damit umgegangen werden kann.

Zunächst ist es wichtig, sich bereits vor der Abreise mit dem Thema Heimweh auseinander zu setzen. Dazu gehört mit den Kindern über die möglichen Komplikationen während des Ferienlagers zu reden. “Besprechen Sie mit Ihren Kindern was vor Ort anders sein wird als zu Hause und weisen Sie darauf hin, dass sie sich bei Problemen jederzeit an ihren Betreuer wenden können”, rät Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Um Heimweh vorzubeugen kann vorher auch “trainiert” werden, indem der Nachwuchs hin und wieder bei einem Freund oder einer Freundin übernachten darf. “Außerdem hilft es vor allem bei kleineren Kindern, wenn sie Geschwister oder Freunde mit in die Ferien nehmen dürfen”, so Dreyer. Bei der Abreise empfiehlt die Reiseexpertin, dem Kind nicht so deutlich zu zeigen, dass der Abschied schwer fällt.

Wenn der Sprössling trotz aller Vorbereitungen dennoch Heimweh verspürt, können folgende Vorgehensweisen helfen:

  • Ruhe bewahren und nicht gleich losfahren und das Projekt “Ferienlager” abbrechen
  • Gründe für das Heimweh erfragen
  • Verständnis zeigen und Problem ernst nehmen
  • Aufmunternde Worte finden und beispielsweise aufzeigen, welche spannenden Erlebnisse während der Kinder- und Jugendfreizeit noch bevor stehen
  • Die Betreuer informieren

In der Regel ist das Heimweh schnell wieder verflogen, insbesondere wenn die Kleinen Ablenkung durch spannende Aufgaben und Spiele erfahren.

*Die ERV bietet dafür einen „RundumSorglos-Schutz für Familien“ an, der alle Familienmitglieder absichert, egal, ob sie gemeinsam, parallel oder allein unterwegs sind (bei Stornierung, Abbruch der Reise oder im Krankheitsfall). Mehr dazu unter www.erv.de.


Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Reiseversicherung (ERV)

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