Industrie-Verband VDGH zum Digital-Gesetz: „Verpasste Gelegenheit bei DiGA-Versorgung“

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Industrie-Verband VDGH zum Digital-Gesetz: „Verpasste Gelegenheit bei DiGA-Versorgung“
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Industrie-Verband VDGH zum Digital-Gesetz: „Verpasste Gelegenheit bei DiGA-Versorgung“

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat Lob und Kritik am nun verabschiedeten Digital-Gesetz (DigiG) des Bundesgesundheitsministeriums. Prinzipiell sei die gesetzliche Regelung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein wichtiger Schritt, doch gerade bei den besonders für Menschen mit Diabetes wichtigen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) habe man die Gelegenheit für eine bessere Versorgung verpasst.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt die Interessen von mehr als 120 in Deutschland tätigen Unternehmen, die Systeme oder Nachweis-Substanzen für die Diagnostik von Krankheiten herstellen. Der Industrie-Verband begrüßt grundsätzlich die Ansätze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens am gestrigen Donnerstag, 14.11.2023, vom Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz (DigiG). Er kritisiert jedoch Einschränkungen des Gesetzes in der Definition von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und damit auch Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA).

Digital-Gesetz: VDGH sieht bei der Versorgung mit DiGA willkürliche Grenzen zulasten von Menschen mit Diabetes

Während das Digital-Gesetz den Schritt macht und die Gesundheits-Apps für höhere Risikoklassen der Medizinprodukte-Verordnung öffnet, bleiben alle DiGA und DiPA, die nach der Verordnung der In-vitro-Diagnostika (IVD) zugelassen sind, weiter ausgegrenzt. „Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit verpasst, für Patienten eine bessere Versorgung mit DiGA zu ermöglichen. Das trifft Menschen mit Diabetes besonders hart“, erklärt Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH. „Wir brauchen eine umfassendere Sichtweise, die alle Patienten einschließt, anstatt willkürliche Grenzen zu ziehen.“

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Künftig können Menschen mit Diabetes mit einem sensorgestützten CGM-System von DiGA profitieren. Die Mehrheit nutzt jedoch die teststreifenbasierten Blutzuckermessgeräte. Da diese im rechtlichen Sinne ein IVD sind, kann eine DiGA hier nicht aufsetzen. Die große Mehrheit der über 8 Millionen Menschen mit Diabetes geht in Deutschland leer aus.



von Redaktion Diabetes-Anker

mit Materialien des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH)

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  • stephanie-haack postete ein Update vor 6 Tagen

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 6 Tagen, 2 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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