Industrie-Verband VDGH zum Digital-Gesetz: „Verpasste Gelegenheit bei DiGA-Versorgung“

Industrie-Verband VDGH zum Digital-Gesetz: „Verpasste Gelegenheit bei DiGA-Versorgung“
Industrie-Verband VDGH zum Digital-Gesetz: „Verpasste Gelegenheit bei DiGA-Versorgung“
Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat Lob und Kritik am nun verabschiedeten Digital-Gesetz (DigiG) des Bundesgesundheitsministeriums. Prinzipiell sei die gesetzliche Regelung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein wichtiger Schritt, doch gerade bei den besonders für Menschen mit Diabetes wichtigen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) habe man die Gelegenheit für eine bessere Versorgung verpasst.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt die Interessen von mehr als 120 in Deutschland tätigen Unternehmen, die Systeme oder Nachweis-Substanzen für die Diagnostik von Krankheiten herstellen. Der Industrie-Verband begrüßt grundsätzlich die Ansätze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens am gestrigen Donnerstag, 14.11.2023, vom Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz (DigiG). Er kritisiert jedoch Einschränkungen des Gesetzes in der Definition von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und damit auch Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA).

Digital-Gesetz: VDGH sieht bei der Versorgung mit DiGA willkürliche Grenzen zulasten von Menschen mit Diabetes

Während das Digital-Gesetz den Schritt macht und die Gesundheits-Apps für höhere Risikoklassen der Medizinprodukte-Verordnung öffnet, bleiben alle DiGA und DiPA, die nach der Verordnung der In-vitro-Diagnostika (IVD) zugelassen sind, weiter ausgegrenzt. „Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit verpasst, für Patienten eine bessere Versorgung mit DiGA zu ermöglichen. Das trifft Menschen mit Diabetes besonders hart“, erklärt Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH. „Wir brauchen eine umfassendere Sichtweise, die alle Patienten einschließt, anstatt willkürliche Grenzen zu ziehen.“

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Künftig können Menschen mit Diabetes mit einem sensorgestützten CGM-System von DiGA profitieren. Die Mehrheit nutzt jedoch die teststreifenbasierten Blutzuckermessgeräte. Da diese im rechtlichen Sinne ein IVD sind, kann eine DiGA hier nicht aufsetzen. Die große Mehrheit der über 8 Millionen Menschen mit Diabetes geht in Deutschland leer aus.



von Redaktion Diabetes-Anker

mit Materialien des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH)

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