- Eltern und Kind
Warum bekommt Nora keinen Kita-Platz?
2 Minuten

Die Antwort von Oliver Ebert:
Bereits seit 1996 hat jedes Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) von 2008 wurden die Rechte von Kindern (bzw. deren Eltern) deutlich erweitert: Seither haben auch Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, der zur Not eingeklagt werden kann.
Vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt – also wie im Fall von Nora – haben Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege (Tagesmutter) gefördert werden. Der Staat muss sicherstellen, dass entsprechende Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden. Gemeinden bzw. Landkreise sind also verpflichtet, für Kinder einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinden bzw. Kommunen legen hierzu im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung eine ausreichende Anzahl an Kindergartenplätzen als förderfähig fest.
Kinder bzw. Eltern haben dann Anspruch auf einen solchen Platz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle von Nora ist hierzu lediglich das Erreichen der Altersgrenze (drittes Lebensjahr) erforderlich, weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Auch spielt es für den Anspruch generell keine Rolle, ob die Eltern berufstätig sind.
Allerdings kommt es vor, dass die verfügbaren Plätze nicht ausreichen bzw. kein freier Platz mehr vorhanden ist. In diesem Fall besteht zunächst ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes, sobald ein solcher frei wird. Bis dahin bzw. zur Überbrückung können die Eltern aber selbst einen Platz organisieren, beispielsweise in einer privaten Kindertagesstätte oder in einer privaten Tagesbetreuung. Mehrere Gerichte haben schon klargestellt, dass die Gemeinden dann zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet sind (VGH Mannheim, Urteil vom 8. Dezember 2016 (AZ: 12 S 1782/15), VG Mainz, Urteil vom 10. Mai 2012 (1 K 981/11.MZ ) sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2012 (7 A 10671/12)).
Wenn Eltern den Beruf aufgeben müssen bzw. nicht arbeiten gehen können, weil kein Kita-Platz zur Verfügung steht, muss die Gemeinde nach aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 20. Oktober 2016 (III ZR 278/15, 302/15 und 303/15)) womöglich auch den Verdienstausfall bezahlen. Das Gericht sieht nämlich eine Amtspflichtverletzung in Bezug auf die Pflicht zur Schaffung von Betreuungsplätzen, wenn trotz rechtzeitiger Anmeldung des Bedarfs kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird. Die betreffende Amtspflicht sei auch nicht durch die vorhandene Kapazität begrenzt. Vielmehr sei "der verantwortliche öffentliche Träger gehalten, eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch geeignete Dritte – freie Träger der Jugendhilfe oder Tagespflegepersonen – bereitzustellen."
Wichtig ist allerdings, dass der Antrag auf einen Kita-Platz von den Eltern möglichst frühzeitig gestellt wird, damit die Kommune planen und den Platz organisieren kann. Beantragt werden sollte "die Bereitstellung eines Kitaplatzes gem. § 24 SGB VIII". Zuständig ist die jeweilige Gemeinde/Stadt bzw. der Landkreis. Der Antrag sollte aus Beweisgründen immer schriftlich eingereicht werden; manche Behörden bieten hierzu entsprechende Formulare bzw. Vordrucke an.
Eine Sonderregelung aufgrund der Diabeteserkrankung gibt es jedoch nicht. Wenn allerdings Unterstützungsmaßnahmen benötigt werden, die von der Kita nicht gewährleistet werden können – beispielsweise das Messen des Blutzuckers oder die Überwachung der Nahrungsaufnahme – können zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe/Integrationshilfe (gem. §53, 54 SGB XII) beantragt werden.
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olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 19 Stunden
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliverzojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂
darktear postete ein Update vor 4 Tagen, 12 Stunden
Hallo,
hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁LG Sandra





Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
Gruß Oliver
@olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne Probleme
Gruß Sandra