- Soziales und Recht
Was bringt der Schwerbehindertenausweis bei Diabetes?
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Menschen mit Diabetes kann man ihre Erkrankung nicht auf den ersten Blick ansehen. Trotzdem kann die Stoffwechselstörung im Alltag mit erheblichen Belastungen einhergehen. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Diabetes ein Schwerbehindertenausweis zusteht.
Bei dem Stichwort ‚schwerbehindert‘ kommen den meisten Leuten Menschen in den Sinn, die z. B. auf einen Rollstuhl, Prothesen oder einen Blindenhund angewiesen sind. Eine chronische Erkrankung wie Diabetes scheint im Vergleich dazu keine ‚echte‘ Behinderung zu sein. Doch als behindert gelten auch Menschen, die durch ihre Erkrankung aufgrund des erforderlichen Therapieaufwands im Alltag erheblich eingeschränkt sind.
Leben mit Diabetes ist mit Einschränkungen verbunden
Als erhebliche Einschränkungen werden dabei auch mehrfach tägliche Glukosemessungen, Anpassungen der Insulindosis und Vorsichtsmaßnahmen, um Über- und Unterzuckerungen zu vermeiden, gewertet. Menschen mit Diabetes und ihre Angehörigen können daher unter bestimmten Bedingungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Zuständig für den Schwerbehindertenausweis ist das jeweilige Versorgungsamt
Jedes Bundesland hat ein Versorgungsamt, das für das Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen zuständig ist. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung bescheinigt dieses Amt bestimmte Grade der Behinderung (GdB). Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung gibt es bei den Landesversorgungsämtern keine einheitlichen Regelungen.
Eine Anleitung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises findest Du auf der Website www.einfach-teilhaben.de, die das Bundeministerium für Arbeit und Soziales anbietet.
Früher haben die Behörden Menschen mit Diabetes, die mehrmals täglich ihren Blutzucker testen, Kohlenhydrate berechnen und mindestens viermal am Tag Insulin injizieren, meist einen GdB von 50 zugesprochen. Doch in jüngster Zeit bewerten die Behörden Anträge restriktiver und erkennen nur noch einen GdB von 40 an. Wer allerdings neben dem Diabetes mit weiteren Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen lebt, kann diese beim Antrag ebenfalls geltend machen. Unter Umständen ergibt sich auf diese Weise doch noch ein GdB von mindestens 50 und damit eine Chance auf einen Schwerbehindertenausweis.
Pluspunkte für den Schwerbehindertenausweis bei Diabetes: Nachteilsausgleiche
Ein Schwerbehindertenausweis hat eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Im Arbeitsleben: Ab einem GdB von 50 kann man einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Angestellte Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz, außerdem haben sie ein Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage und können früher in Altersrente gehen.
- Kultur und Konsum: Viele Museen, Theater und Konzertveranstalter gewähren Schwerbehinderten ermäßigten Eintritt, Sonderrabatte gibt es auch bei etlichen Autoherstellern. Allerdings ist in der Regel ein GdB von mindestens 50 Voraussetzung für die Vergünstigungen.
- Kinder mit Diabetes: Kinder mit einem GdB ab 50 erhalten bis zum 16. Lebensjahr das Kennzeichen „H“ in ihrem Schwerbehindertenausweis. Das H steht für „hilflos“ und berechtigt sie, kostenlos den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
- Begleitpersonen: Wenn der oder die Schwerbehinderte auf die Unterstützung einer Begleitperson angewiesen ist, wird dies im Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „B“ bermerkt. Es berechtigt auch die Begleitperson zu kostenlosen Fahrten im öffentlichen Nahverkehr.
- Parkausweise: Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können Menschen mit Schwerbehinderung orangefarbene Parkausweise erhalten. Damit dürfen sie an Stellen parken, an denen das Parken ansonsten verboten ist. Mit einem blauen EU-Parkausweis darf man auf Behindertenparkplätzen parken, die mit einem Rollstuhl gekennzeichnet sind. Allerdings darf nicht jeder Mensch mit Schwerbehindertenausweis automatisch auf Behindertenparkplätzen parken!
Das spricht gegen den Schwerbehindertenausweis bei Diabetes
Demgegenüber stehen ein paar Nachteile, die mit einem Schwerbehindertenausweis einhergehen (können):
- Behörden: Mit Erteilen eines Schwerbehindertenausweises ist die Schwerbehinderung bei den Behörden ‚aktenkundig‘.
- Versicherungen: Beim Abschluss von Versicherungen kann sich eine nachweisliche Schwerbehinderung manchmal als hinderlich erweisen.
- Jobsuche: Auch bei der Jobsuche gibt es gelegentlich Probleme, weil manche Arbeitgeber Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderungen hegen. Allerdings muss eine Schwerbehinderung nicht zwingend bei der Bewerbung angegeben werden.
von Antje Thiel
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
