- Soziales und Recht
Versicherung: Krankheit nicht nachmelden!
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Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage: 2 Jahre vor meiner Erkrankung mit Typ-1-Diabetes (2009) habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Muss ich diese Erkrankung meiner Versicherung melden? Welche Konsequenzen kann diese Meldung nach sich ziehen?
Silke N.
Oliver Ebert: Krankheiten, die erst nach Versicherungsabschluss diagnostiziert wurden, müssen grundsätzlich nicht bei der Versicherung gemeldet werden. Sie müssen den Diabetes also nicht nachträglich angeben. Wichtig ist aber, dass Sie beim Vertragsabschluss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum (damaligen) Gesundheitszustand gemacht haben.
von RA Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (2) Seite 46
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irenesutter postete ein Update vor 4 Tagen, 1 Stunde
hallo zusammen
ich bin neu und habe eine Frage an euch:
Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet? -
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Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
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Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
Meistens bekommt man neuen neuen Sensor.
Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.