Diskriminiert oder nicht? Das ist die Frage!

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Diskriminiert oder nicht? Das ist die Frage!

Rechts-Experte Oliver Ebert wirft einen Blick auf potentielle rechtliche Diskriminierungen gegenüber Diabetikern.

Es wird immer wieder beklagt, dass Menschen mit Diabetes diskriminiert bzw. ungerecht behandelt würden. Nehmen wir das Beispiel eines Kindes mit Diabetes, bei dem der Lehrer die Durchführung von Blutzuckermessungen bzw. das Insulinspritzen verweigert. Eine schwierige Situation, vor allem auch für alleinerziehende Eltern. Aber muss man gleich von Diskriminierung sprechen, wenn ein Lehrer ausnahmsweise nicht bereit ist, freiwillig und auf eigenes Risiko medizinische Leistungen zu erbringen? Für die er zudem weder zuständig noch ausgebildet ist?

Oder im Straßenverkehr: Manche Führerscheinbewerber mit Diabetes müssen ein Gutachten bringen, andere nicht. Auf den ersten Blick scheint das ungerecht – aber tatsächlich haben Letztere einfach Glück gehabt! Denn die Behörde darf ein solches Gutachten fordern bzw. Auflagen erteilen. Ist das wenigstens deswegen diskriminierend, weil man ohne Diabetes ja schließlich kein Gutachten bringen müsste? Auch hier: aus meinem Blickwinkel nein! Denn der Diabetes – genauso wie zum Beispiel Epilepsie oder Schlafkrankheit – kann die Fahreignung beeinträchtigen.

Natürlich ist das für die Betroffenen eine (finanzielle) Belastung – aber es ist doch viel wichtiger, dass eine Gefährdung (auch des Betroffenen selbst!) erkannt und vermieden wird. Und wenn es aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gibt, dann darf man ja fahren. Nicht jede Belastung ist eine Ungleichbehandlung.

Folgendes leuchtet wohl nur Juristen ein – mit ihrer teils verqueren Logik: Wer Diabetes und einen Schwerbehindertenausweis hat, wird bei gleicher Eignung bevorzugt verbeamtet! Hätte derselbe Betroffene dagegen keinen Ausweis, könnte er nach aktueller Rechtsprechung womöglich als nicht dienstfähig angesehen werden… man dürfte ihn dann ablehnen!

Selbst dies müsste dann aber nicht zwingend eine Diskriminierung sein (auch wenn ich selbst das als solche sehe); es gibt nämlich durchaus Argumente dafür, dass der Staat die im Grundgesetz vorgeschriebene Förderung behinderter Menschen nur denen gewähren will, welche auch ein entsprechendes Schutzbedürfnis nachweisen (können).

Selbstverständlich gibt es auch Fälle, die deutlich diskriminierend scheinen – zum Beispiel wenn Stellenbewerber nur aufgrund des Diabetes abgelehnt werden. Als diskriminierend sehe ich auch die (uralten) Tauglichkeitsvorschriften bei Polizei und Bundeswehr, die insulinpflichtigen Diabetikern pauschal den Dienst an der Waffe untersagen.

Ebenfalls für problematisch halte ich, dass Menschen mit chronischer Krankheit keine vernünftige Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen können. Es wäre schön, wenn die Patientenverbände und Fachgesellschaften hier in Zukunft mehr Druck machen würden, um solche Ungerechtigkeiten endlich abzustellen.

Insgesamt kann man aber sagen, dass es aufgrund des Diabetes nur selten zu wirklichen Diskriminierungen kommt – und das ist für uns alle doch eine sehr erfreuliche Botschaft. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und ein glückliches, gesundes neues Jahr,


Autor:
© Oliver Ebert
Autor: RA Oliver Ebert, Stuttgart/Balingen
Kontakt:
REK Rechtsanwälte, Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart, Friedrichstraße 49, 72336 Balingen, E-Mail: ebert@diabetes-und-recht.de
, Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (12) Seite 19

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  • smc postete ein Update vor 2 Tagen, 2 Stunden

    Hallo zusammen, da ich Metformin nach vielen Jahren nicht mehr nehmen darf und Ozempic meine Bauchspeicheldrüsenwerte zu stark erhöht da, soll ich nun Forxiga bekommen. Habt ihr Erfahrung damit, besonders mit den Nebenwirkungen? Bin sehr verunsichert…

  • carogo postete ein Update vor 4 Tagen, 22 Stunden

    Hallo zusammen! Ich habe mich mit einer Freundin über die Rezepte in der Zeitschrift unterhalten und wir haben uns gefragt, was es eigentlich konkret mit den Nähwertangaben und der Unterscheidung zwischen Kohlenhydraten und anrechnungspflichtign KH auf sich hat?

    • Das wüsste ich auch gerne.

    • Liebe Carogo,
      anrechnungspflichtige KH sind Kohlenhydrate, die den Blutzuckerspiegel erhöhen. Es gibt auch KH, die nicht direkt blutzuckersteigernd wirken und damit für die Insulintherapie nicht oder nicht voll angerechnet werden müssen, wie bspw. Ballaststoffe oder KH, die nur sehr langsam den Blutzucker beeinflussen.
      VLG
      Gregor aus der Diabetes-Anker Redaktion

    • @gregor-hess: danke für die Antwort! Könntest du hierfür mal Beispiele nennen?

    • @carogo: Bei einigen Rezepten steht z.B. dass Gemüse bis 200g nicht angerechnet werden muss. Stimmt aber nicht immer und bei allen. Ich muss 200g Gemüse anrechnen egal welche Sorte.
      Bei kohlenhydratarmem Gemüse wie Paprika stimmt das aber für die meisten.

    • @moira: Wir alle wissen, dass Effekte von Ernährung sehr individuell sein können: Was bei dem einen sicher anzurechnen ist und zu Glukoseanstiegen führt, kann bei der anderen kaum Effekte auf die Glukosewerte auslösen. Deshalb gilt immer: Ausprobieren! Dennoch gibt es Standard-Angaben, die zumindest für einen großen Teil der Menschen mit Diabetes gelten, und das sind die genannten anzurechnenden Kohlenhydrate. Aber, wie gesagt: Es ist sehr individuell und deshalb sind beide Angaben, die der Gesamt- und die der anzurechnenden Kohlenhydrate, sinnvoll.
      LG Katrin

  • cesta postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage an euch. Ich habe seit 4 Jahren Typ 1 LADA und bisher nur mit Basalinsulin ausgekommen. Seit 3 Wochen muss ich nun auch zu jeder Mahlzeit Humalog spritzen. Für die Berechnung wiege ich immer alles ab. Könnt ihr eine App empfehlen, die bei der Berechnung der Kohlenhydrate unterstützt? Oder habt ihr andere Tipps wie man sich daran gewöhnt? Ich wiege bisher alles ab und kann mir gar nicht vorstellen, dass ich mir das zukünftig merken kann bzw. wie ich die Kohlenhydrate schätzen kann. Vielen lieben Dank für eure Hilfe! Liebe Grüße, Christa

    • Hallo cesta, ich habe gute Erfahrungen mit der WETID App gemacht. Hier erhältst du für fast alle Lebensmittel BE – Werte. Man kann auch das Portionsgewicht eingeben und erhält dann die entsprechenden BE’s.
      Die App mit Werbung war bisher kostenlos. App ohne Werbung und im Abo ist besser.

      LG von kw = Kurt mit Diabetes Typ 3c

    • Hallo Christa! Ich verwende die FDDB app. LG Sarah (Lada)

    • @kw: Vielen lieben Dank für den Tipp!

    • @moira: Vielen lieben Dank für den Tipp!

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