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Diskriminiert oder nicht? Das ist die Frage!
2 Minuten
Rechts-Experte Oliver Ebert wirft einen Blick auf potentielle rechtliche Diskriminierungen gegenüber Diabetikern.
Es wird immer wieder beklagt, dass Menschen mit Diabetes diskriminiert bzw. ungerecht behandelt würden. Nehmen wir das Beispiel eines Kindes mit Diabetes, bei dem der Lehrer die Durchführung von Blutzuckermessungen bzw. das Insulinspritzen verweigert. Eine schwierige Situation, vor allem auch für alleinerziehende Eltern. Aber muss man gleich von Diskriminierung sprechen, wenn ein Lehrer ausnahmsweise nicht bereit ist, freiwillig und auf eigenes Risiko medizinische Leistungen zu erbringen? Für die er zudem weder zuständig noch ausgebildet ist?
Oder im Straßenverkehr: Manche Führerscheinbewerber mit Diabetes müssen ein Gutachten bringen, andere nicht. Auf den ersten Blick scheint das ungerecht – aber tatsächlich haben Letztere einfach Glück gehabt! Denn die Behörde darf ein solches Gutachten fordern bzw. Auflagen erteilen. Ist das wenigstens deswegen diskriminierend, weil man ohne Diabetes ja schließlich kein Gutachten bringen müsste? Auch hier: aus meinem Blickwinkel nein! Denn der Diabetes – genauso wie zum Beispiel Epilepsie oder Schlafkrankheit – kann die Fahreignung beeinträchtigen.
Natürlich ist das für die Betroffenen eine (finanzielle) Belastung – aber es ist doch viel wichtiger, dass eine Gefährdung (auch des Betroffenen selbst!) erkannt und vermieden wird. Und wenn es aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gibt, dann darf man ja fahren. Nicht jede Belastung ist eine Ungleichbehandlung.
Folgendes leuchtet wohl nur Juristen ein – mit ihrer teils verqueren Logik: Wer Diabetes und einen Schwerbehindertenausweis hat, wird bei gleicher Eignung bevorzugt verbeamtet! Hätte derselbe Betroffene dagegen keinen Ausweis, könnte er nach aktueller Rechtsprechung womöglich als nicht dienstfähig angesehen werden… man dürfte ihn dann ablehnen!
Selbst dies müsste dann aber nicht zwingend eine Diskriminierung sein (auch wenn ich selbst das als solche sehe); es gibt nämlich durchaus Argumente dafür, dass der Staat die im Grundgesetz vorgeschriebene Förderung behinderter Menschen nur denen gewähren will, welche auch ein entsprechendes Schutzbedürfnis nachweisen (können).
Selbstverständlich gibt es auch Fälle, die deutlich diskriminierend scheinen – zum Beispiel wenn Stellenbewerber nur aufgrund des Diabetes abgelehnt werden. Als diskriminierend sehe ich auch die (uralten) Tauglichkeitsvorschriften bei Polizei und Bundeswehr, die insulinpflichtigen Diabetikern pauschal den Dienst an der Waffe untersagen.
Ebenfalls für problematisch halte ich, dass Menschen mit chronischer Krankheit keine vernünftige Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen können. Es wäre schön, wenn die Patientenverbände und Fachgesellschaften hier in Zukunft mehr Druck machen würden, um solche Ungerechtigkeiten endlich abzustellen.
Insgesamt kann man aber sagen, dass es aufgrund des Diabetes nur selten zu wirklichen Diskriminierungen kommt – und das ist für uns alle doch eine sehr erfreuliche Botschaft. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und ein glückliches, gesundes neues Jahr,

Autor: RA Oliver Ebert, Stuttgart/Balingen
, Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (12) Seite 19
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stephanie-haack postete ein Update vor 5 Tagen, 5 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 5 Tagen, 6 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 5 Tagen, 4 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
