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Diskriminiert oder nicht? Das ist die Frage!
2 Minuten
Rechts-Experte Oliver Ebert wirft einen Blick auf potentielle rechtliche Diskriminierungen gegenüber Diabetikern.
Es wird immer wieder beklagt, dass Menschen mit Diabetes diskriminiert bzw. ungerecht behandelt würden. Nehmen wir das Beispiel eines Kindes mit Diabetes, bei dem der Lehrer die Durchführung von Blutzuckermessungen bzw. das Insulinspritzen verweigert. Eine schwierige Situation, vor allem auch für alleinerziehende Eltern. Aber muss man gleich von Diskriminierung sprechen, wenn ein Lehrer ausnahmsweise nicht bereit ist, freiwillig und auf eigenes Risiko medizinische Leistungen zu erbringen? Für die er zudem weder zuständig noch ausgebildet ist?
Oder im Straßenverkehr: Manche Führerscheinbewerber mit Diabetes müssen ein Gutachten bringen, andere nicht. Auf den ersten Blick scheint das ungerecht – aber tatsächlich haben Letztere einfach Glück gehabt! Denn die Behörde darf ein solches Gutachten fordern bzw. Auflagen erteilen. Ist das wenigstens deswegen diskriminierend, weil man ohne Diabetes ja schließlich kein Gutachten bringen müsste? Auch hier: aus meinem Blickwinkel nein! Denn der Diabetes – genauso wie zum Beispiel Epilepsie oder Schlafkrankheit – kann die Fahreignung beeinträchtigen.
Natürlich ist das für die Betroffenen eine (finanzielle) Belastung – aber es ist doch viel wichtiger, dass eine Gefährdung (auch des Betroffenen selbst!) erkannt und vermieden wird. Und wenn es aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gibt, dann darf man ja fahren. Nicht jede Belastung ist eine Ungleichbehandlung.
Folgendes leuchtet wohl nur Juristen ein – mit ihrer teils verqueren Logik: Wer Diabetes und einen Schwerbehindertenausweis hat, wird bei gleicher Eignung bevorzugt verbeamtet! Hätte derselbe Betroffene dagegen keinen Ausweis, könnte er nach aktueller Rechtsprechung womöglich als nicht dienstfähig angesehen werden… man dürfte ihn dann ablehnen!
Selbst dies müsste dann aber nicht zwingend eine Diskriminierung sein (auch wenn ich selbst das als solche sehe); es gibt nämlich durchaus Argumente dafür, dass der Staat die im Grundgesetz vorgeschriebene Förderung behinderter Menschen nur denen gewähren will, welche auch ein entsprechendes Schutzbedürfnis nachweisen (können).
Selbstverständlich gibt es auch Fälle, die deutlich diskriminierend scheinen – zum Beispiel wenn Stellenbewerber nur aufgrund des Diabetes abgelehnt werden. Als diskriminierend sehe ich auch die (uralten) Tauglichkeitsvorschriften bei Polizei und Bundeswehr, die insulinpflichtigen Diabetikern pauschal den Dienst an der Waffe untersagen.
Ebenfalls für problematisch halte ich, dass Menschen mit chronischer Krankheit keine vernünftige Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen können. Es wäre schön, wenn die Patientenverbände und Fachgesellschaften hier in Zukunft mehr Druck machen würden, um solche Ungerechtigkeiten endlich abzustellen.
Insgesamt kann man aber sagen, dass es aufgrund des Diabetes nur selten zu wirklichen Diskriminierungen kommt – und das ist für uns alle doch eine sehr erfreuliche Botschaft. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Fest und ein glückliches, gesundes neues Jahr,

Autor: RA Oliver Ebert, Stuttgart/Balingen
, Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (12) Seite 19
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