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Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) weist darauf hin, dass Medikamente, die falsch gelagert, werden, ihre Wirkung verlieren. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass Arzneimittel – insbesondere kühlpflichtige wie Insulin – keiner Hitze ausgesetzt sind.
Im Sommer müssen Medikamente vor Hitze geschützt werden, mahnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Sie sollten möglichst nicht in der prallen Sonne liegen und bei langen Autofahrten sollten Medikamente unter einem Vordersitz oder im Kofferraum verstaut werden.
Denn bei einer Außentemperatur von 30 Grad heizt sich ein Auto auch im Schatten stark auf. Auf der Hutablage oder dem Armaturenbrett klettern die Temperaturen dann auf mehr als 70 Grad und auch das Handschuhfach heizt sich auf. Unter den Vordersitzen oder auf dem Boden des Kofferraums bleibt es deutlich kühler, rät der Verband.
„Wird ein Medikament falsch gelagert, kann es seine Wirkung verlieren – auch wenn man das von außen nicht sieht“, sagt Dr. Hannes Müller, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. Tabletten oder Kapseln vertragen Temperaturschwankungen noch vergleichsweise gut. Werden beispielsweise Asthmasprays in der direkten Sonne gelagert, können sie sich stark aufheizen. Das verändert ihre Dosierungsgenauigkeit und die Wirksamkeit.
Einige Veränderungen sind auch äußerlich erkennbar. Beispielsweise schmelzen Zäpfchen in der Sonne. Sind sie einmal geschmolzen, dürfen auch nach dem Abkühlen nicht mehr verwendet werden. Der Grund: Die Wirkstoffe können sich in der geschmolzenen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Cremes können durch Hitze ihre Konsistenz verändern und die Bestandteile trennen sich.
Medikamente sind unterschiedlich temperaturempfindlich. Einige müssen auch im Sommer ausdrücklich kühl gelagert werden, das bedeutet unter 8 Grad. Dazu gehören Insuline oder einige der so genannten Biologicals. Zu Hause werden diese Medikamente im Kühlschrank gelagert. Unterwegs werden die Vorräte in einem Kühlbehälter mitgenommen.
Dabei sollte das Medikament aber keinen direkten Kontakt zu den Kühlelementen haben. Denn wenn Medikamente einfrieren, kann das ihre Wirkung verändern und sie sind nach dem Auftauen unbrauchbar. Kühle Temperaturen sind für die Lagerung zu Hause ebenso wichtig wie für den Transport von der Apotheke zum Patienten.
„Wenn ein Arzneimittel kühlpflichtig ist, so ist das auf der Packung vermerkt. Patienten, die unsicher sind, können aber jederzeit in ihrer Apotheke fragen“, sagt Berend Groeneveld, Apotheker und Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Groeneveld weiter: „Hitzeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden. Vorsicht aber bei Medikamenten wie Insulin, die zuhause im Kühlschrank gelagert werden müssen! Das Insulin kann unterwegs in einer Kühlbox mit Kühlakku gelagert werden, darf aber nicht einfrieren und sollte deshalb mit einem Handtuch umwickelt werden.“
„Kühlpflichtige Arzneimittel eignen sich kaum für den Versandweg. Bei Arzneimitteln aus der Apotheke vor Ort ist die Temperaturführung vom Hersteller über den Großhandel bis zur Abgabe an den Patienten indes garantiert. Deswegen ist es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben“, empfiehlt Groeneveld.
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. | Redaktion
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