Die medizinische Versorgung der rund 
11 Millionen Menschen mit Diabetes in Deutschland ist in Gefahr. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Erhebt jetzt Eure Stimme, bevor es zu spät ist – es bleibt nicht viel Zeit!

Richtig versorgt, statt ständig besorgt

Gesetzesvorhaben bedrohen die Diabetes-Versorgung – zeige der Politik, dass das so nicht geht!

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Gesetzesentwürfe eingebracht, die die ambulante und stationäre Versorgung von Menschen mit Diabetes in Gefahr bringen. Vor allem durch das geplante Gesetz zur Krankenhausreform in seiner jetzigen Fassung, über das in Kürze im Bundestag weiter beraten und anschließend abgestimmt wird, droht eine dramatische Unterversorgung von Menschen mit Diabetes im Krankenhaus

Mit einer Kampagne, in der die Betroffenen selbst zu Wort kommen, sollen die zuständigen Politikerinnen und Politiker dazu aufgefordert werden, notwendige Änderungen daran vorzunehmen, damit Menschen mit Diabetes auch zukünftig eine optimale Versorgung erhalten.

Darum geht's

Wieso aktuelle Gesetzesvorhaben die Diabetes-Versorgung bedrohen

Durch die Folgen des geplanten Gesetzes zur Reform der Kliniklandschaft in Deutschland, dem Krankenhaus­versorgungs­verbesserungs­gesetz (KHVVG), steht die Diabetes-Versorgung in den Krankenhäusern vor dem Kollaps. Jeden Menschen mit Diabetes der im Krankenhaus als Notfall oder geplant behandelt werden muss, kann dies zukünftig persönlich treffen. Denn es drohen vermehrt Amputationen und andere Schäden durch die Krankenhausreform, da die Diabetologie ohne Not aus der Klinik verdrängt wird.

Ein wesentlicher Kritikpunkt von Expertinnen und Experten ist, dass die erforderliche Fachkompetenz in der Diabetologie in vielen Krankenhäusern nicht mehr sichergestellt sein wird: Durch die geplanten Mindestanforderungen, die Krankenhäuser künftig erfüllen müssen, um bestimmte Leistungen anbieten und abrechnen zu können (Mindestvorhaltungen), wird der Leistungsbereich „Diabetologie“ nur noch als Teil einer breiteren Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ betrachtet. Dies führt dazu, dass spezialisierte, diabetologische Abteilungen oder Fachkräfte wegfallen könnten, wodurch die Qualität der Versorgung von Menschen mit Diabetes deutlich beeinträchtigen wird. 

Fachverbände unter Federführung des Bundesverbands Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD – Die Diabetes-Kliniken) fordern daher, dass für die Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ zwingend auch die Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatzqualifikation „Diabetologie DDG“ anerkannt werden müssen.

Darüber hinaus droht durch das ebenfalls geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zusätzlich eine Verschlechterung der ambulanten Diabetes-Versorgung in spezialisierten Praxen.

In Deutschland leben derzeit rund 9 Millionen Menschen mit der Diagnose Diabetes mellitus, hinzu kommt eine geschätzte Dunkelziffer von ca. 2 Millionen Menschen, deren Diabetes bislang nicht erkannt wurde. Diese Anzahl wächst kontinuierlich, insbesondere durch den demografischen Wandel und ungesunde Lebensgewohnheiten vieler Menschen. 

Rund 50 Prozent der Menschen mit Diabetes werden primär in Hausarztpraxen betreut, während etwa 20 bis 30 Prozent von Diabetologinnen und Diabetologen oder spezialisierten Fachärzten behandelt werden. Die restlichen Patientinnen und Patienten haben oft keine regelmäßige spezifische Betreuung, was zu Versorgungslücken führt. Zudem werden jährlich etwa 1,8 Millionen Menschen mit Diabetes in Krankenhäusern behandelt. Dabei wird Diabetes bei vielen Patienten als Nebendiagnose erfasst, während etwa 300.000 bis 400.000 Patienten aufgrund diabetesbezogener Komplikationen (z.B. diabetische Fußsyndrome, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) als Hauptdiagnose stationär behandelt werden.

Eine wesentliche Herausforderung ist die bestehende Unterversorgung von Menschen mit Diabetes, insbesondere im ländlichen Raum, in dem der Zugang zu Fachärzten eingeschränkt ist. Diese Unterversorgung führt zu einer erhöhten Rate an Komplikationen, längeren Krankenhausaufenthalten und einer insgesamt schlechteren Lebensqualität der Betroffenen. Zudem entstehen durch unzureichende Betreuung und Prävention höhere Kosten im Gesundheitssystem, da viele Komplikationen vermeidbar wären.

Um die allgemeinen Probleme und Herausforderungen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland anzugehen, wurden vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei Gesetzesentwürfe erstellt, die die Situation sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich verbessern und zukunftstauglich machen sollen. 
 
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): Das KHVVG soll die Qualität der stationären Versorgung in deutschen Krankenhäusern verbessern. Kernpunkte sind die Einführung von Leistungsgruppen und eine Vorhaltepauschale, die etwa 60 Prozent der Krankenhausfinanzierung sichern soll. Damit soll die Finanzierung stärker an die tatsächliche Versorgungsqualität gekoppelt werden. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern und die Fallpauschalen zu ergänzen.
 

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Das GVSG zielt darauf ab, den Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere im ambulanten Bereich, zu verbessern. Es enthält Maßnahmen, um die ambulante und stationäre Versorgung besser zu vernetzen und unnötige Bürokratie abzubauen. Zudem soll der Gesetzesentwurf die Versorgungsstrukturen für chronisch kranke Menschen (z.B. mit Diabetes) stärken.

Jedoch gibt es große Bedenken, insbesondere von medizinischen Fachverbänden, dass durch die aktuellen Gesetzesentwürfe die Versorgung von Menschen mit Diabetes weiterhin unzureichend berücksichtigt werden oder sich mitunter sogar verschlechtern könnten. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND), der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) sehen in den Entwürfen des KHVVG und GVSG sogar erhebliche Risiken für Menschen mit Diabetes.

Sie kritisieren, dass der aktuelle Fokus der Reformen weiterhin auf der Finanzierung durch Fallpauschalen liegt, die vor allem akute diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bevorzugen. Die Diabetologie, die eher auf „sprechende Medizin“ sowie umfassende, langfristige Betreuung angewiesen ist, bleibt weiterhin benachteiligt. So haben z.B. nur etwa 20 Prozent der Krankenhäuser ausreichende diabetologische Expertise. Diese strukturellen Defizite könnten durch das KHVVG verschärft werden, da die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Diabetes in der Krankenhausfinanzierung nicht adäquat berücksichtigt werden.

Die Verbände fordern daher eine gezielte Förderung der Diabetesversorgung, einschließlich einer besseren Ausbildung des medizinischen Personals, spezifischer Diabeteseinheiten in Krankenhäusern sowie einer finanziellen Unterstützung für Kliniken, die nachweislich qualitativ hochwertige Diabetesbehandlungen anbieten. Bleiben die Gesetze in ihrer aktuellen Form, könnten die Versorgungslücken für Diabetespatienten größer werden, was zu vermehrten Komplikationen und höheren Langzeitkosten führen könnte.

Sollten die Gesetzesvorhaben in ihren aktuellen Fassungen verabschiedet werden, ist also die Versorgung von Millionen Menschen mit Diabetes in Gefahr. Auf die Kritik der Fachverbände, deren Mitglieder alltäglich Tausende Menschen mit Diabetes behandeln, betreuen und versorgen, sind die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker bislang jedoch nur unzureichend oder gar nicht eingegangen

Daher rufen der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD), der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) zusammen mit dem Diabetes-Anker als Medium für Menschen mit Diabetes dazu auf, dass nun die Betroffenen selbst das Wort ergreifen und die Verantwortlichen zum Einlenken bringen. Da die Zeit drängt, ist es notwendig, nun die Stimme zu erheben, um die Diabetes-Versorgung zu sichern und die Politik aufzufordern, auf die Vorschläge und Kritik der Diabetes-Verbände einzugehenIm Folgenden erfährst Du, was Du nun selbst dafür tun kannst.

E-Mail-Aktion:

Teile den Mitgliedern des Gesundheitsausschuss Deine Meinung mit!

Die erste Beratung über das Krankenhaus­versorgungs­verbesserungs­gesetz (KHVVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags ist für den 25. September 2024 angesetzt, die Abstimmung im Bundestag erfolgt am 18. Oktober 2024. Für das Gesundheits­versorgungs­stärkungs­gesetz (GVSG) sind ebenfalls fortlaufende Beratungen im Gesundheits­ausschuss und weiteren Gremien vorgesehen, um Anpassungen vorzunehmen. Anschließend werden die Entwürfe wieder für weitere Lesungen an den Bundestag übergeben, in dem sie nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen noch im Laufe des Jahres beschlossen werden und 2025 dann in Kraft treten könnten.

Nutze daher die nachfolgende Vorlage für eine E-Mail an die Mitglieder des Gesundheitsschusses, um den Sorgen und Bedenken bezüglich der aktuellen Gesetzesentwürfe Ausdruck zu verleihen und die Politikerinnen und Politiker aufzufordern, die Kritik sowie die Verbesserungsvorschläge seitens der Behandelnden und Betroffenen ernst zu nehmen!


So kannst Du die zuständigen Politikerinnen und Politiker kontaktieren

Um die Mitglieder der Gesundheitsausschusses anzuschreiben, kannst Du hier zwischen zwei Optionen wählen:

  1. Du kannst die E-Mail mithilfe unserer Vorlagen unkompliziert selbst aufsetzen.

     

  2. Ist Dein Internet-Browser mit Deinem E-Mail-Programm verknüpft, geht es sogar noch komfortabler.
 

Beiden Varianten sind vollkommen DSGVO-konform, Deine Daten werden weder von verarbeitet noch gespeichert.

1. Variante: E-Mail mit Vorlagen selbst aufsetzen

Diese Option ist für alle geeignet und kann in wenigen Schritten mithilfe unserer Vorlagen umgesetzt werden: 

  • Die E-Mail-Adressen aller Gesundheitsausschuss-Mitglieder kannst Du mithilfe der folgenden Schaltfläche in die Zwischenablage kopieren und dann in das Adressfeld der E-Mail einsetzen:
  • Anschließend kannst Du mit der zweiten Schaltfläche auch die Betreffzeile kopieren und ebenfalls ins entsprechende Feld der E-Mail einfügen:
  • Als letzten Schritt musst Du dann nur noch den Text der E-Mail aus dem folgenden Kasten kopieren. Entweder markierst Du den Inhalt und nutzt die Copy-und-Paste-Funktion oder Du klickst einfach auf das Kopieren-Symbol unterhalb des Kastens, um den Text in die Zwischenablage zu kopieren und im Anschluss in die E-Mail einzusetzen. Dort ersetzt Du den Platzhalter am Ende noch mit Deinem Namen und Wohnort.
2. Variante: E-Mail-Programm mit vordefinierter Adress- und Betreffzeile mit einem Klick öffnen

Diese Option ist für jene geeignet, deren Internet-Browser mit einem E-Mail-Programm (z.B. Outlook oder die Mail-App von Apple) verknüpft ist. 

  • Mit einem Klick auf die folgende Schaltfläche öffnet sich das Programm automatisch inklusive neuer E-Mail, in der alle Adressen der Mitglieder des Gesundheitsausschusses sowie der Betreff bereits eingefügt sind: 

Bei beiden Varianten kannst Du den vorgegebenen Text anpassen oder ergänzen, wenn Du möchtest. 

Was Du zusätzlich tun kannst

Du kannst zusätzlich die Vertreterin bzw. den Vertreter Deines Wahlkreises auf die Gefahren für die Diabetes-Versorgung durch die derzeitigen Fassungen der geplanten Gesetze aufmerksam machen und sie bzw. ihn dazu auffordern, den Entwürfen nicht zuzustimmen, sollten diese nicht zugunsten einer sicheren Versorgung von Menschen mit Diabetes geändert werden. Mit folgendem Link gelangst Du auf eine Seite des Bundestags, auf der Du nach den jeweiligen  Wahlkreisvertreterinnen und -vertretern suchen und mit ihnen in Kontakt treten kannst: www.bundestag.de/abgeordnete

Social-Media-Aktion:

Mache auf die Gefahr für die Diabetes-Versorgung aufmerksam!

Um möglichst viele Menschen auf die drohenden negativen Folgen für die Diabetes-Versorgung durch die geplanten Gesetze hinzuweisen und sie zu animieren, an der E-Mail-Aktion teilzunehmen, kannst Du außerdem unsere Vorlagen für Social-Media-Posts nutzen und teilen. 

Weitere Aufmerksamkeit schaffen die Hashtags #BersorgtStattVesorgt und #DiabetesVersorgung, mit denen Du dafür sorgen kannst, dass das Anliegen weite Verbreitung findet.

Das sind die Initiatoren der Kampagne

Diese Kampagne wurde vom Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD) federführend ins Leben gerufen, ebenfalls beteiligt sind der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) sowie der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD). Kooperations- und Medienpartner ist die MedTriX Group mit dem Diabetes-Anker.

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