Die medizinische Versorgung der rund
11 Millionen Menschen mit Diabetes
in Deutschland ist in Gefahr. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Erhebt jetzt Eure Stimme, bevor es zu spät ist – es bleibt nicht viel Zeit!
Richtig versorgt, statt ständig besorgt
Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Gesetzesentwürfe eingebracht, die die ambulante und stationäre Versorgung von Menschen mit Diabetes in Gefahr bringen. Vor allem durch das geplante Gesetz zur Krankenhausreform in seiner jetzigen Fassung, das am 18.10.2024 im Bundestag beschlossen wurde, droht eine dramatische Unterversorgung von Menschen mit Diabetes im Krankenhaus.
Obwohl das Gesetz keine Zustimmung der Bundesländer braucht, wird es von den Gesundheitsministern der Länder voraussichtlich bereits am 6. November besprochen und möglichweise in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die abschließende Bundesrat-Beratung ist für den 22. November 2024 vorgesehen. Es gibt also noch eine Chance, etwas zu verändern!
Mit einer Kampagne, in der die Betroffenen selbst zu Wort kommen, sollen die zuständigen Politikerinnen und Politiker in den Bundesländern dazu aufgefordert werden, notwendige Änderungen vorzunehmen, damit Menschen mit Diabetes auch zukünftig eine optimale Versorgung erhalten.
Am 17.10.24 passierte das seit Jahrzehnten wichtigste Gesetz zur Versorgung von Patient:innen in Kliniken weitgehend geräuschlos den Bundestag. Die Interessen der Menschen mit Diabetes wurden aber wieder nicht berücksichtigt, da die Versorgung von diabetologischen Fachkliniken nicht weiter finanziert werden soll. Hier wird sich zukünftig eine große Lücke auftun.
Andere Fachgruppen dagegen konnten durch intensive Aufklärung Erfolge verbuchen und in buchstäblich letzter Minute Änderungen herbeiführen. Politischer Druck kann also wirksam sein! Wir haben eine letzte Chance den Gesetzgebungsprozess im Sinne aller Menschen mit Diabetes und deren Behandlungsteams zu beeinflussen.
Die Beratung im Bundesrat am 22.11.2024 wird darüber entscheiden, ob das Gesetz im Vermittlungsausschuss „nachgebessert“ werden kann, oder ohne Änderung Anfang 2025 in Kraft tritt. Einige Bundesländer sind noch unentschlossen, hier können wir ansetzen. Unser Ziel muss es sein die Fachgruppe der Diabetolog:innen gleichberechtigt zu anderen Fachgruppen in das Gesetz schreiben zu lassen, um die Finanzierung der spezialisierten Diabetologie in den Kliniken langfristig zu sichern.
Jetzt gilt es die Gesundheitsministerien der Länder und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gezielt zu adressieren, um unsere Forderung öffentlich zu machen und das Vermittlungsverfahren einzuleiten. Mache mit, nutze diese Kampagne um Deiner Stimme Nachdruck zu verleihen!
der Vorstand des Bundesverbands Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD – Die Diabetes-Kliniken)
E-Mail-Aktion:
Teile den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Bundesrat Deine Meinung mit!
Die Beratung über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Gesundheitsausschuss des Bundesrates ist für den 22.11.2024 angesetzt, schon am 06.11.2024 treffen sich dazu die Gesundheitsminister der Länder. Die Beratung im Bundesrat wird darüber entscheiden, ob das Gesetz im Vermittlungsausschuss „nachgebessert“ werden kann, oder ohne Änderung Anfang 2025 in Kraft tritt.
Einige Bundesländer sind noch unentschlossen, hier können wir ansetzen. Unser Ziel muss es sein, die Fachgruppe der Diabetolog:innen gleichberechtigt zu anderen Fachgruppen im Gesetz verankern zu lassen, um die Finanzierung der spezialisierten Diabetologie in den Kliniken langfristig zu sichern.
Jetzt gilt es, die Gesundheitsministerien der Länder als Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundesrat gezielt anzusprechen, um unsere Forderung öffentlich zu machen und das Vermittlungsverfahren anzustreben. Machen Sie mit, nutzen Sie diese Kampagne, um ihrer Stimme Nachdruck zu verleihen!
Nutze daher die nachfolgende Vorlage für eine E-Mail an die Mitglieder des Gesundheitsschusses im Bundesrat, um den Sorgen und Bedenken bezüglich der aktuellen Gesetzesentwürfe Ausdruck zu verleihen und die Politikerinnen und Politiker aufzufordern, die Kritik sowie die Verbesserungsvorschläge seitens der Behandelnden und Betroffenen ernst zu nehmen!
So kannst Du die zuständigen Politikerinnen und Politiker kontaktieren
Um die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundesrat anzuschreiben, kannst Du hier zwischen zwei Optionen wählen:
- Du kannst die E-Mail mithilfe unserer Vorlagen unkompliziert selbst aufsetzen.
- Ist Dein Internet-Browser mit Deinem E-Mail-Programm verknüpft, geht es sogar noch komfortabler.
1. Variante: E-Mail mit Vorlagen selbst aufsetzen
Diese Option ist für alle geeignet und kann in wenigen Schritten mithilfe unserer Vorlagen umgesetzt werden:
- Die E-Mail-Adressen aller Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundesrat kannst Du mithilfe der folgenden Schaltfläche in die Zwischenablage kopieren und dann in das Adressfeld der E-Mail einsetzen:
m.jung@soziales.saarland.de; b.altesleben@soziales.saarland.de; vorzimmersenatorin@gesundheit.bremen.de; gesa-rabea.froehling@gesundheit.bremen.de; poststelle@sm.bwl.de; poststelle@stmgp.bayern.de; SenBuero@SenWGP.Berlin.de; StSG.Buero@SenWGP.Berlin.de; ministerinbuero@msgiv.brandenburg.de; Sts.Goetz@MSGIV.Brandenburg.de; Poststelle@rs.hamburg.de; Poststelle@hmfg.hessen.de; poststelle@sm.mv-regierung.de; poststelle@ms.niedersachsen.de; poststelle@mags.nrw.de; poststelle@mwg.rlp.de; poststelle@mastd.rlp.de; poststelle@sms.sachsen.de; ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de; Poststelle@jumi.landsh.de; poststelle@tmasgff.thueringen.de;
- Anschließend kannst Du mit der zweiten Schaltfläche auch die Betreffzeile kopieren und ebenfalls ins entsprechende Feld der E-Mail einfügen:
Sorge um die stationäre Diabetes-Versorgung – Bitte um Anpassung des KHVVG
- Als letzten Schritt musst Du dann nur noch den Text der E-Mail aus dem folgenden Kasten kopieren. Entweder markierst Du den Inhalt und nutzt die Copy-und-Paste-Funktion oder Du klickst einfach auf das Kopieren-Symbol unterhalb des Kastens, um den Text in die Zwischenablage zu kopieren und im Anschluss in die E-Mail einzusetzen. Dort ersetzt Du den Platzhalter am Ende noch mit Deinem Namen und Wohnort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute an Sie, um meine große Sorge über die Auswirkungen des geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) auf die Versorgung von Menschen mit Diabetes auszudrücken. Diabetes mellitus ist eine chronische Erkrankung, die eine spezialisierte medizinische Betreuung erfordert. Der derzeitige Entwurf des Gesetzes gefährdet jedoch die Qualität der stationären Versorgung von Millionen von Menschen mit Diabetes erheblich.
Sollte das KHVVG in der jetzigen Form verabschiedet werden, könnte dies dazu führen, dass viele Kliniken nicht mehr in der Lage sind, diese komplexe und spezialisierte Betreuung sicherzustellen. Insbesondere bei Komplikationen wie dem diabetischen Fußsyndrom und Betroffenen mit instabiler Blutzuckereinstellung könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Der aktuelle Entwurf vernachlässigt zudem die notwendige Berücksichtigung von Diabetes – insbesondere auch als Nebendiagnose – und riskiert damit, dass Patientinnen und Patienten nicht mehr die adäquate Versorgung erhalten, die sie dringend benötigen.
Der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD – Die Diabetes-Klinken) sowie weitere Fach- und Patientenverbände haben bereits fundierte Argumente und Vorschläge eingebracht, wie das Gesetz angepasst werden kann, um eine adäquate Versorgung weiterhin zu gewährleisten. Vor allem muss die Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ zwingend auch die Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatzqualifikation „Diabetologie“ für die Zuweisung der Leistungsgruppe an Krankenhäuser berechtigen. . Auch ist die Versorgung in diabetologischen Fachkliniken nicht gesichert, ebenso wenig wie eine angemessene Finanzierung der Fachabteilungen. Hier wird sich zukünftig eine große Lücke auftun.
Es ist unerlässlich, dass diese Stimmen von Expertinnen und Experten sowie von uns Betroffenen Gehör finden. Ich bitte Sie daher eindringlich, sich dafür einzusetzen, dass das KHVVG entsprechend angepasst wird, um die spezialisierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung von Menschen mit Diabetes sicherzustellen. Die Berücksichtigung Diabetes-Versorgung muss in der Gesetzgebung eine zentrale Rolle spielen. Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass eine große Zahl von Patientinnen und Patienten durch diesen Gesetzesentwurf gefährdet wird!
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname, Wohnort]
2. Variante: E-Mail-Programm mit vordefinierter Adress- und Betreffzeile mit einem Klick öffnen
Diese Option ist für jene geeignet, deren Internet-Browser mit einem E-Mail-Programm (z.B. Outlook oder die Mail-App von Apple) verknüpft ist.
- Mit einem Klick auf die folgende Schaltfläche öffnet sich das Programm automatisch inklusive neuer E-Mail, in der alle Adressen der Mitglieder des Gesundheitsausschusses sowie der Betreff bereits eingefügt sind:
- Anschließend kopierst Du Dir den vorgefertigten Text aus dem obigen Kasten und setzt diesen in die E-Mail ein und ersetzt den Platzhalter am Ende mit Deinem Namen und Wohnort.
Hinweis: Sollten die E-Mail-Adressen per Klick auf den Button nicht automatisch in der richtigen Form ins Adressfeld übertragen werden, dann klicke hier, für eine alternativ formatierte Liste der Adressen.
Bei beiden Varianten kannst Du den vorgegebenen Text anpassen oder ergänzen, wenn Du möchtest.
Mache auf die Gefahr für die Diabetes-Versorgung aufmerksam!
Um möglichst viele Menschen auf die drohenden negativen Folgen für die Diabetes-Versorgung durch die geplanten Gesetze hinzuweisen und sie zu animieren, an der E-Mail-Aktion teilzunehmen, kannst Du außerdem unsere Vorlagen für Social-Media-Posts nutzen und teilen.
Weitere Aufmerksamkeit schaffen die Hashtags #BersorgtStattVesorgt und #DiabetesVersorgung, mit denen Du dafür sorgen kannst, dass das Anliegen weite Verbreitung findet.
Wieso aktuelle Gesetzesvorhaben die Diabetes-Versorgung bedrohen
Durch die Folgen des geplanten Gesetzes zur Reform der Kliniklandschaft in Deutschland, dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), steht die Diabetes-Versorgung in den Krankenhäusern vor dem Kollaps. Jeden Menschen mit Diabetes der im Krankenhaus als Notfall oder geplant behandelt werden muss, kann dies zukünftig persönlich treffen. Denn es drohen vermehrt Amputationen und andere Schäden durch die Krankenhausreform, da die Diabetologie ohne Not aus der Klinik verdrängt wird.
Ein wesentlicher Kritikpunkt von Expertinnen und Experten ist, dass die erforderliche Fachkompetenz in der Diabetologie in vielen Krankenhäusern nicht mehr sichergestellt sein wird: Durch die geplanten Mindestanforderungen, die Krankenhäuser künftig erfüllen müssen, um bestimmte Leistungen anbieten und abrechnen zu können (Mindestvorhaltungen), wird der Leistungsbereich „Diabetologie“ nur noch als Teil einer breiteren Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ betrachtet. Dies führt dazu, dass spezialisierte, diabetologische Abteilungen oder Fachkräfte wegfallen könnten, wodurch die Qualität der Versorgung von Menschen mit Diabetes deutlich beeinträchtigen wird.
Fachverbände unter Federführung des Bundesverbands Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD – Die Diabetes-Kliniken) fordern daher, dass für die Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ zwingend auch die Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit der Zusatzqualifikation „Diabetologe“ anerkannt werden müssen.
Darüber hinaus droht durch das ebenfalls geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zusätzlich eine Verschlechterung der ambulanten Diabetes-Versorgung in spezialisierten Praxen.
Das ist die Ausgangslage (anklicken zum Auf- und Zuklappen)
In Deutschland leben derzeit rund 9 Millionen Menschen mit der Diagnose Diabetes mellitus, hinzu kommt eine geschätzte Dunkelziffer von ca. 2 Millionen Menschen, deren Diabetes bislang nicht erkannt wurde. Diese Anzahl wächst kontinuierlich, insbesondere durch den demografischen Wandel und ungesunde Lebensgewohnheiten vieler Menschen.
Rund 50 Prozent der Menschen mit Diabetes werden primär in Hausarztpraxen betreut, während etwa 20 bis 30 Prozent von Diabetologinnen und Diabetologen oder spezialisierten Fachärzten behandelt werden. Die restlichen Patientinnen und Patienten haben oft keine regelmäßige spezifische Betreuung, was zu Versorgungslücken führt. Zudem werden jährlich etwa 1,8 Millionen Menschen mit Diabetes in Krankenhäusern behandelt. Dabei wird Diabetes bei vielen Patienten als Nebendiagnose erfasst, während etwa 300.000 bis 400.000 Patienten aufgrund diabetesbezogener Komplikationen (z.B. diabetische Fußsyndrome, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) als Hauptdiagnose stationär behandelt werden.
Eine wesentliche Herausforderung ist die bestehende Unterversorgung von Menschen mit Diabetes, insbesondere im ländlichen Raum, in dem der Zugang zu Fachärzten eingeschränkt ist. Diese Unterversorgung führt zu einer erhöhten Rate an Komplikationen, längeren Krankenhausaufenthalten und einer insgesamt schlechteren Lebensqualität der Betroffenen. Zudem entstehen durch unzureichende Betreuung und Prävention höhere Kosten im Gesundheitssystem, da viele Komplikationen vermeidbar wären.
Das sind die geplanten Vorhaben der Politik (anklicken zum Auf- und Zuklappen)
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Das GVSG zielt darauf ab, den Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere im ambulanten Bereich, zu verbessern. Es enthält Maßnahmen, um die ambulante und stationäre Versorgung besser zu vernetzen und unnötige Bürokratie abzubauen. Zudem soll der Gesetzesentwurf die Versorgungsstrukturen für chronisch kranke Menschen (z.B. mit Diabetes) stärken.
Das ist die Kritik an den Gesetzesentwürfen (anklicken zum Auf- und Zuklappen)
Jedoch gibt es große Bedenken, insbesondere von medizinischen Fachverbänden, dass durch die aktuellen Gesetzesentwürfe die Versorgung von Menschen mit Diabetes weiterhin unzureichend berücksichtigt werden oder sich mitunter sogar verschlechtern könnten. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND), der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) sehen in den Entwürfen des KHVVG und GVSG sogar erhebliche Risiken für Menschen mit Diabetes.
Sie kritisieren, dass der aktuelle Fokus der Reformen weiterhin auf der Finanzierung durch Fallpauschalen liegt, die vor allem akute diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bevorzugen. Die Diabetologie, die eher auf „sprechende Medizin“ sowie umfassende, langfristige Betreuung angewiesen ist, bleibt weiterhin benachteiligt. So haben z.B. nur etwa 20 Prozent der Krankenhäuser ausreichende diabetologische Expertise. Diese strukturellen Defizite könnten durch das KHVVG verschärft werden, da die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Diabetes in der Krankenhausfinanzierung nicht adäquat berücksichtigt werden.
Die Verbände fordern daher eine gezielte Förderung der Diabetesversorgung, einschließlich einer besseren Ausbildung des medizinischen Personals, spezifischer Diabeteseinheiten in Krankenhäusern sowie einer finanziellen Unterstützung für Kliniken, die nachweislich qualitativ hochwertige Diabetesbehandlungen anbieten. Bleiben die Gesetze in ihrer aktuellen Form, könnten die Versorgungslücken für Diabetespatienten größer werden, was zu vermehrten Komplikationen und höheren Langzeitkosten führen könnte.
Sollten die Gesetzesvorhaben in ihren aktuellen Fassungen endgültig verabschiedet werden, ist also die Versorgung von Millionen Menschen mit Diabetes in Gefahr. Auf die Kritik der Fachverbände, deren Mitglieder alltäglich Tausende Menschen mit Diabetes behandeln, betreuen und versorgen, sind die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker bislang jedoch nur unzureichend oder gar nicht eingegangen.
Daher rufen der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD), der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) zusammen mit dem Diabetes-Anker als Medium für Menschen mit Diabetes dazu auf, dass nun die Betroffenen selbst das Wort ergreifen und die Verantwortlichen zum Einlenken bringen. Da die Zeit drängt, ist es notwendig, nun die Stimme zu erheben, um die Diabetes-Versorgung zu sichern und die Politik aufzufordern, auf die Vorschläge und Kritik der Diabetes-Verbände einzugehen. Im Folgenden erfährst Du, was Du nun selbst dafür tun kannst.
Das sind die Initiatoren der Kampagne
Diese Kampagne wurde vom Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD) federführend ins Leben gerufen, ebenfalls beteiligt sind der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) sowie der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD). Kooperations- und Medienpartner ist die MedTriX Group mit dem Diabetes-Anker.