Aktuelle Entscheidung zur Pflegestufe

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Aktuelle Entscheidung zur Pflegestufe

Max (Name geändert) erkrankte im Alter von fünf Jahren an Typ-1-Diabetes. Er ist mit einer Insulinpumpe versorgt. Seine Blutzuckerwerte schwanken stark. Im Oktober 2011 beantragten seine Eltern daher bei seiner Pflegekasse die Gewährung von Pflegeleistungen nach der Pflegestufe 1.

Die Pflegekasse lehnte nach Einholung von Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Antrag ab und wies den Widerspruch zurück. Das Sozialgericht Kiel und das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein hatten nach Beiziehung medizinischer Unterlagen und Sachverständiger die Klage und die Berufung abgewiesen.

Im Hinblick auf die Fortschritte in der modernen Insulintherapie und unter Berücksichtigung der weitgehenden Etablierung der Insulinpumpentherapie zur Behandlung des Typ-1-Diabetes hatte das Landessozialgericht jedoch die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Revision blieb erfolglos

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat nunmehr am 28. September 2017 über die Revision nach mündlicher Verhandlung entschieden (B 3 P 3/16 R). Danach ist die Revision von Max leider erfolglos geblieben.

Nach den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) werde bei Max das für die Pflegegeldgewährung erforderliche zeitliche Ausmaß an täglich durchschnittlicher Grundpflege von mehr als 45 Minuten nicht erreicht. Insbesondere sei es nicht zu beanstanden, dass das LSG den zeitlichen Aufwand der Hilfe für die Kontrolle des Blutzuckers und die ggf. nötige Anpassung der Insulindosis vor und nach der Nahrungsaufnahme nicht der Grundpflege, sondern der in der Pflegeversicherung nicht berücksichtigungsfähigen Behandlungspflege zugerechnet habe.

Zur Grundpflege zähle gemäß SGB XI (in der alten Fassung) im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen seien dabei nur dann berücksichtigungsfähig, wenn bei ihnen der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung der Grundpflege sei oder mit einer solchen Verrichtung notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehe.

Eine Medikamentengabe sei dagegen regelmäßig keine Nahrungsaufnahme, sondern eine Form der Behandlungspflege. Für dieses Ergebnis spreche hier auch, dass bei Max zur Sicherung seiner Stoffwechsellage täglich ca. zehn Blutzuckermessungen erforderlich seien, und zwar auch unabhängig von der Nahrungsaufnahme.

Die Frage eines vorliegenden unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs von Maßnahmen mit der Nahrungsaufnahme betreffe im Übrigen die leistungsrechtliche Systemabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Fortschritte in der Insulintherapie bei Kindern würden auch dann keinen Anlass bieten, die bisherige Rechtsprechung des BSG zu revidieren, wenn die Insulinpumpen-Therapie eine zeitliche Entkopplung von Blutzuckermessung, Nahrungsaufnahme und zusätzlicher Insulinapplikation bewirkt haben sollte.

Allgemein wird es daher zukünftig für noch nicht rechtskräftig entschiedene Anträge auf Pflegestufen, die vor dem 01.01.2017 von Eltern erkrankter Kinder ohne Zweiterkrankung gestellt worden sind, in vielen Fällen schwierig werden, noch die Pflegestufe I zu erreichen.

Was können Eltern tun?

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat mit Wirkung zum 01.01.2017 grundlegende Veränderungen im Pflegesystem gebracht. Statt der bisherigen drei Pflegestufen und der sog. "Pflegestufe 0" gibt es künftig fünf Pflegegrade.

Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird in Zukunft allein der Grad der Selbständigkeit des Erkrankten, nicht mehr der Zeitaufwand des Pflegenden sein. Auf die "Minutenzählerei" soll in Zukunft verzichtet werden. Bei der neuen Begutachtung spielen allein die Beeinträchtigungen des Erkrankten in zentralen Lebensbereichen eine Rolle.

Die Feststellung des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit erfolgt jeweils auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechts.

Eltern betroffener Kinder sollten daher jetzt unter Hinzuziehung sog. Pflegegrad-Rechner (z. B. im Internet) prüfen, ob sie nach neuem, ab dem 01.01.2017 geltenden Recht, Anspruch auf Pflegeleistungen haben.

Insbesondere wird ab dem Pflegegrad 2 ein Pflegegeld in Höhe von derzeit 316 Euro/monatlich gezahlt.


Pflegegradrechner

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  • Hallo Zusammen,
    ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
    Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
    Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
    Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
    Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
    Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
    Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
    Wenn ´s weiter nichts ist… .
    Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
    Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
    Nina

    • Hallo Nina,

      als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
      Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
      Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig

  • gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen

    Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
    Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
    Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
    Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
    Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
    Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
    Danke schonmal im Voraus

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    • darktear antwortete vor 2 Wochen

      Hallo,

      Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
      Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
      Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*

      LG Sndra

    • Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG

  • hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen

    Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.

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