Aktuelle Entscheidung zur Pflegestufe

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Aktuelle Entscheidung zur Pflegestufe

Max (Name geändert) erkrankte im Alter von fünf Jahren an Typ-1-Diabetes. Er ist mit einer Insulinpumpe versorgt. Seine Blutzuckerwerte schwanken stark. Im Oktober 2011 beantragten seine Eltern daher bei seiner Pflegekasse die Gewährung von Pflegeleistungen nach der Pflegestufe 1.

Die Pflegekasse lehnte nach Einholung von Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Antrag ab und wies den Widerspruch zurück. Das Sozialgericht Kiel und das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein hatten nach Beiziehung medizinischer Unterlagen und Sachverständiger die Klage und die Berufung abgewiesen.

Im Hinblick auf die Fortschritte in der modernen Insulintherapie und unter Berücksichtigung der weitgehenden Etablierung der Insulinpumpentherapie zur Behandlung des Typ-1-Diabetes hatte das Landessozialgericht jedoch die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Revision blieb erfolglos

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat nunmehr am 28. September 2017 über die Revision nach mündlicher Verhandlung entschieden (B 3 P 3/16 R). Danach ist die Revision von Max leider erfolglos geblieben.

Nach den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) werde bei Max das für die Pflegegeldgewährung erforderliche zeitliche Ausmaß an täglich durchschnittlicher Grundpflege von mehr als 45 Minuten nicht erreicht. Insbesondere sei es nicht zu beanstanden, dass das LSG den zeitlichen Aufwand der Hilfe für die Kontrolle des Blutzuckers und die ggf. nötige Anpassung der Insulindosis vor und nach der Nahrungsaufnahme nicht der Grundpflege, sondern der in der Pflegeversicherung nicht berücksichtigungsfähigen Behandlungspflege zugerechnet habe.

Zur Grundpflege zähle gemäß SGB XI (in der alten Fassung) im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen seien dabei nur dann berücksichtigungsfähig, wenn bei ihnen der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung der Grundpflege sei oder mit einer solchen Verrichtung notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehe.

Eine Medikamentengabe sei dagegen regelmäßig keine Nahrungsaufnahme, sondern eine Form der Behandlungspflege. Für dieses Ergebnis spreche hier auch, dass bei Max zur Sicherung seiner Stoffwechsellage täglich ca. zehn Blutzuckermessungen erforderlich seien, und zwar auch unabhängig von der Nahrungsaufnahme.

Die Frage eines vorliegenden unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs von Maßnahmen mit der Nahrungsaufnahme betreffe im Übrigen die leistungsrechtliche Systemabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Fortschritte in der Insulintherapie bei Kindern würden auch dann keinen Anlass bieten, die bisherige Rechtsprechung des BSG zu revidieren, wenn die Insulinpumpen-Therapie eine zeitliche Entkopplung von Blutzuckermessung, Nahrungsaufnahme und zusätzlicher Insulinapplikation bewirkt haben sollte.

Allgemein wird es daher zukünftig für noch nicht rechtskräftig entschiedene Anträge auf Pflegestufen, die vor dem 01.01.2017 von Eltern erkrankter Kinder ohne Zweiterkrankung gestellt worden sind, in vielen Fällen schwierig werden, noch die Pflegestufe I zu erreichen.

Was können Eltern tun?

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat mit Wirkung zum 01.01.2017 grundlegende Veränderungen im Pflegesystem gebracht. Statt der bisherigen drei Pflegestufen und der sog. "Pflegestufe 0" gibt es künftig fünf Pflegegrade.

Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird in Zukunft allein der Grad der Selbständigkeit des Erkrankten, nicht mehr der Zeitaufwand des Pflegenden sein. Auf die "Minutenzählerei" soll in Zukunft verzichtet werden. Bei der neuen Begutachtung spielen allein die Beeinträchtigungen des Erkrankten in zentralen Lebensbereichen eine Rolle.

Die Feststellung des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit erfolgt jeweils auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechts.

Eltern betroffener Kinder sollten daher jetzt unter Hinzuziehung sog. Pflegegrad-Rechner (z. B. im Internet) prüfen, ob sie nach neuem, ab dem 01.01.2017 geltenden Recht, Anspruch auf Pflegeleistungen haben.

Insbesondere wird ab dem Pflegegrad 2 ein Pflegegeld in Höhe von derzeit 316 Euro/monatlich gezahlt.


Pflegegradrechner

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  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen

    Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄

  • bloodychaos postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

  • thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 3 Tagen

    Hallo,
    ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
    Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
    Thomas55

    • Hi Thomas 🙂
      Ja genau für Bestandskunden bekommt man den Simplera leider nicht. Ich habe / hatte jetzt 8 Jahre lang die Pumpen von Medtronic. Aktuell hab ich die 780g noch bis Ende März, dann Wechsel ich zur Ypsopumpe.
      Ich war eigentlich immer zufrieden mit der Pumpe und den Sensoren. Doch seit gefühlt einem Jahr sind die Guardian 4 Sensoren so schlecht geworden. Ich war dauerhaft damit beschäftigt, einen Sensor nach dem anderen zu reklamieren. Die Sensoren hielten bei mir nur max. 4-5 Tage. Danach war Schluss. Verschiedene Setzstellen wurden getestet, auch der Transmitter wurde getauscht. Aber es half alles nichts.

      Jetzt werde ich wechseln. Den Simplera wollte ich dann einfach nicht noch länger abwarten. Denn Bestandskunden hatten da leider das nachsehen. Schade Medtronic!!!

    • @crismo: Ich habe mich nun auch für die Ypsopump entschieden. Ich wollte von medtronic Angebote für die 780 und den Simplera haben für die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Ausserdem wollte ich eine Zusicherung haben, dass ich den Simplera überhaupt bekomme. Nach einer Woche kam das Angebot für die 780 per Post, von einem Angebot für den Simplera kein Wort. Ich bin privat versichert und muss an medtronic zahlen und dann eine Erstattung von der Krankenkasse beantragen. Weil der Simplera mehr als das Doppelte vom Libre kostet, wollte ich das der Krankenkasse vorher offenlegen. Dann habe ich eine Mail an medtronic geschrieben, nach 2 Wochen keine Reaktion. Dann habe ich mich für die Ypsopump entschieden. Das Angebot kam am nächsten Tag per Mail. Das ist für mich Service! Jetzt warte ich auf Zustimmung der Krankenkasse und dann Tschüss medtronic. Schade, ich finde die Pumpen (seit 12 Jahren genutzt) gut.

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