Nachgefragt | Recht: Wegen Diabetes in den Integrationskindergarten?

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Nachgefragt | Recht: Wegen Diabetes in den Integrationskindergarten?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Carla ist 4 Jahre alt und besucht einen Kindergarten bei uns im Wohnort. Am Anfang war alles noch ganz problemlos: Das Kindergartenpersonal hat Carlas Blutzucker gemessen und nach unserer Anleitung auch Insulin gespritzt.

Dann kam eine neue Kindergartenleitung und hat dem Personal das Messen und Spritzen untersagt – mit dem Hinweis auf eine eventuelle Haftung. Auch sei es aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich, dass man sich derart intensiv um Carla kümmere. Ich solle doch überlegen, ob ein Integrationskindergarten in der 30 Kilometer entfernten Kreisstadt nicht besser wäre. Dort habe man mehr Möglichkeiten und bekomme auch extra Geldmittel, so dass man sich dort besser um Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen kümmern könne.

Nun bin ich etwas ratlos: Einerseits weiß ich gar nicht, was ein Integrationskindergarten ist. Außerdem ist Carlas Diabetes ja nicht mit anderen Behinderungen vergleichbar. Ich habe Angst, dass sie sich dort nicht richtig entwickeln kann. Dazu kommt auch, dass ich alleinerziehend und berufstätig bin; ich kann Carla daher nicht in einen 30 Kilometer entfernten Kindergarten bringen. Gibt es denn sonst keine Möglichkeiten?

Herr K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Grundsätzlich ist es so, dass das Kindergartenpersonal nicht verpflichtet ist, medizinische Leistungen wie Spritzen oder Messen zu erbringen – Gleiches gilt übrigens auch für Lehrer. In den allermeisten Fällen wird das zwar kulanzweise und sehr engagiert gemacht – verlangen kann man es aber nicht.

Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes schreibt jedoch vor, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aus diesem Grund sollen gemäß § 4 Abs. 3 SGB IX Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass die Kinder nach Möglichkeit nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden können. Aus diesem Grund gibt es für Eltern mehrere Möglichkeiten, um für das Kind dennoch einen normalen Kindergartenbesuch zu ermöglichen.

Bei Integrationskindergärten handelt es sich um Kindergärten, in denen nichtbehinderte und behinderte Kinder zusammen betreut werden. Die Gruppen dort sind in der Regel deutlich kleiner; außerdem sind diese Kindergärten vom Personal und von der Ausstattung her auf beeinträchtigte Kinder eingestellt.

Integrationskindergärten sind übrigens nicht zu verwechseln mit Sonderkindergärten: Diese nehmen nur Kinder mit meist schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung auf. Solche Sonderkindergärten sind aber rückläufig, da sich Integrationskindergärten als bessere Alternative erwiesen haben. Kinder mit Diabetes kommen für Sonderkindergärten auch nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Weitere Hilfen und Tipps

Daneben kann aber auch in allgemeinen Kindergärten auf eine Einzelintegration oder auf die Bildung von integrativen Gruppen hingewirkt werden. Hierzu kann beim zuständigen Sozial- und/oder Jugendamt die Anerkennung eines zusätzlichen Förder- und Betreuungsbedarfs beantragt werden. Der Kindergarten kann damit dann Personal aufstocken und/oder kleinere Gruppen bilden. Ein solcher Integrationsplatz muss formell von den Erziehungsberechtigten des Kindes und vom Träger des Kindergartens beantragt werden.

Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine Gruppen- oder Einzelintegration in einem bestimmten Kindergarten erfolgt! Wenn ein Regelkindergarten aus zwingenden Gründen kein behindertes Kind (mehr) aufnehmen oder hinreichend betreuen kann, dann kann das Kind abgelehnt und an einen anderen geeigneten Kindergarten verwiesen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem entschieden (BVerfG, 1 BvR 91/06 vom 10.2.2006, Volltext unter: www.diabetes-und-recht.de).

Es gibt – nicht nur für solche Fälle – aber auch die Möglichkeit, eine Begleitperson als Leistung der Eingliederungshilfe zu beantragen: Für medizinische Leistungen (z. B. das Blutzuckermessen oder Insulinspritzen) kann bei der Krankenkasse eine entsprechende Hilfeleistung beantragt werden. Für Betreuungs- und Überwachungsmaßnahmen, also nicht in erster Linie medizinische Aufgaben, können Eltern gemäß §§ 53, 54 SGB XII beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Integrationshilfe stellen, so dass eine Begleitperson oder ein Pflegedienst regelmäßig nach dem Kind schauen kann.

Alternativ können die Eltern gemäß § 57 SGB XII ein persönliches soziales Budget beantragen. Das ist eine monatliche Geldleistung, mit der die Familie selbst eine Begleitperson beauftragt und bezahlt.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (3) Seite 26

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  • olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 3 Stunden

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

  • zojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 4 Stunden

    Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂

  • Hallo,

    hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
    Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
    Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
    Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
    Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
    Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁

    LG Sandra

    • Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
      Gruß Oliver

    • @olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
      Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
      Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne Probleme

      Gruß Sandra