- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Wegen Diabetes in den Integrationskindergarten?
3 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Carla ist 4 Jahre alt und besucht einen Kindergarten bei uns im Wohnort. Am Anfang war alles noch ganz problemlos: Das Kindergartenpersonal hat Carlas Blutzucker gemessen und nach unserer Anleitung auch Insulin gespritzt.
Dann kam eine neue Kindergartenleitung und hat dem Personal das Messen und Spritzen untersagt – mit dem Hinweis auf eine eventuelle Haftung. Auch sei es aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich, dass man sich derart intensiv um Carla kümmere. Ich solle doch überlegen, ob ein Integrationskindergarten in der 30 Kilometer entfernten Kreisstadt nicht besser wäre. Dort habe man mehr Möglichkeiten und bekomme auch extra Geldmittel, so dass man sich dort besser um Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen kümmern könne.
Nun bin ich etwas ratlos: Einerseits weiß ich gar nicht, was ein Integrationskindergarten ist. Außerdem ist Carlas Diabetes ja nicht mit anderen Behinderungen vergleichbar. Ich habe Angst, dass sie sich dort nicht richtig entwickeln kann. Dazu kommt auch, dass ich alleinerziehend und berufstätig bin; ich kann Carla daher nicht in einen 30 Kilometer entfernten Kindergarten bringen. Gibt es denn sonst keine Möglichkeiten?
Herr K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Grundsätzlich ist es so, dass das Kindergartenpersonal nicht verpflichtet ist, medizinische Leistungen wie Spritzen oder Messen zu erbringen – Gleiches gilt übrigens auch für Lehrer. In den allermeisten Fällen wird das zwar kulanzweise und sehr engagiert gemacht – verlangen kann man es aber nicht.
Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes schreibt jedoch vor, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aus diesem Grund sollen gemäß § 4 Abs. 3 SGB IX Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass die Kinder nach Möglichkeit nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden können. Aus diesem Grund gibt es für Eltern mehrere Möglichkeiten, um für das Kind dennoch einen normalen Kindergartenbesuch zu ermöglichen.
Bei Integrationskindergärten handelt es sich um Kindergärten, in denen nichtbehinderte und behinderte Kinder zusammen betreut werden. Die Gruppen dort sind in der Regel deutlich kleiner; außerdem sind diese Kindergärten vom Personal und von der Ausstattung her auf beeinträchtigte Kinder eingestellt.
Integrationskindergärten sind übrigens nicht zu verwechseln mit Sonderkindergärten: Diese nehmen nur Kinder mit meist schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung auf. Solche Sonderkindergärten sind aber rückläufig, da sich Integrationskindergärten als bessere Alternative erwiesen haben. Kinder mit Diabetes kommen für Sonderkindergärten auch nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Weitere Hilfen und Tipps
- Entscheidungshilfe: www.lebenshilfe.de
- Gerichtsurteil www.diabetes-und-recht.de/bverfg-1-bvr-9106-vom-10-2-2006/
Daneben kann aber auch in allgemeinen Kindergärten auf eine Einzelintegration oder auf die Bildung von integrativen Gruppen hingewirkt werden. Hierzu kann beim zuständigen Sozial- und/oder Jugendamt die Anerkennung eines zusätzlichen Förder- und Betreuungsbedarfs beantragt werden. Der Kindergarten kann damit dann Personal aufstocken und/oder kleinere Gruppen bilden. Ein solcher Integrationsplatz muss formell von den Erziehungsberechtigten des Kindes und vom Träger des Kindergartens beantragt werden.
Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine Gruppen- oder Einzelintegration in einem bestimmten Kindergarten erfolgt! Wenn ein Regelkindergarten aus zwingenden Gründen kein behindertes Kind (mehr) aufnehmen oder hinreichend betreuen kann, dann kann das Kind abgelehnt und an einen anderen geeigneten Kindergarten verwiesen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem entschieden (BVerfG, 1 BvR 91/06 vom 10.2.2006, Volltext unter: www.diabetes-und-recht.de).
Es gibt – nicht nur für solche Fälle – aber auch die Möglichkeit, eine Begleitperson als Leistung der Eingliederungshilfe zu beantragen: Für medizinische Leistungen (z. B. das Blutzuckermessen oder Insulinspritzen) kann bei der Krankenkasse eine entsprechende Hilfeleistung beantragt werden. Für Betreuungs- und Überwachungsmaßnahmen, also nicht in erster Linie medizinische Aufgaben, können Eltern gemäß §§ 53, 54 SGB XII beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Integrationshilfe stellen, so dass eine Begleitperson oder ein Pflegedienst regelmäßig nach dem Kind schauen kann.
Alternativ können die Eltern gemäß § 57 SGB XII ein persönliches soziales Budget beantragen. Das ist eine monatliche Geldleistung, mit der die Familie selbst eine Begleitperson beauftragt und bezahlt.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (3) Seite 26
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄
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bloodychaos postete ein Update vor 3 Wochen, 2 Tagen
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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ole-t1 antwortete vor 2 Wochen, 6 Tagen
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
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thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 6 Tagen
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55-
crismo antwortete vor 3 Tagen, 16 Stunden
Hi Thomas 🙂
Ja genau für Bestandskunden bekommt man den Simplera leider nicht. Ich habe / hatte jetzt 8 Jahre lang die Pumpen von Medtronic. Aktuell hab ich die 780g noch bis Ende März, dann Wechsel ich zur Ypsopumpe.
Ich war eigentlich immer zufrieden mit der Pumpe und den Sensoren. Doch seit gefühlt einem Jahr sind die Guardian 4 Sensoren so schlecht geworden. Ich war dauerhaft damit beschäftigt, einen Sensor nach dem anderen zu reklamieren. Die Sensoren hielten bei mir nur max. 4-5 Tage. Danach war Schluss. Verschiedene Setzstellen wurden getestet, auch der Transmitter wurde getauscht. Aber es half alles nichts.Jetzt werde ich wechseln. Den Simplera wollte ich dann einfach nicht noch länger abwarten. Denn Bestandskunden hatten da leider das nachsehen. Schade Medtronic!!!
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thomas55 antwortete vor 3 Tagen, 15 Stunden
@crismo: Ich habe mich nun auch für die Ypsopump entschieden. Ich wollte von medtronic Angebote für die 780 und den Simplera haben für die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Ausserdem wollte ich eine Zusicherung haben, dass ich den Simplera überhaupt bekomme. Nach einer Woche kam das Angebot für die 780 per Post, von einem Angebot für den Simplera kein Wort. Ich bin privat versichert und muss an medtronic zahlen und dann eine Erstattung von der Krankenkasse beantragen. Weil der Simplera mehr als das Doppelte vom Libre kostet, wollte ich das der Krankenkasse vorher offenlegen. Dann habe ich eine Mail an medtronic geschrieben, nach 2 Wochen keine Reaktion. Dann habe ich mich für die Ypsopump entschieden. Das Angebot kam am nächsten Tag per Mail. Das ist für mich Service! Jetzt warte ich auf Zustimmung der Krankenkasse und dann Tschüss medtronic. Schade, ich finde die Pumpen (seit 12 Jahren genutzt) gut.
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