Nachgefragt | Recht: Wegen Diabetes in den Integrationskindergarten?

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Nachgefragt | Recht: Wegen Diabetes in den Integrationskindergarten?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Carla ist 4 Jahre alt und besucht einen Kindergarten bei uns im Wohnort. Am Anfang war alles noch ganz problemlos: Das Kindergartenpersonal hat Carlas Blutzucker gemessen und nach unserer Anleitung auch Insulin gespritzt.

Dann kam eine neue Kindergartenleitung und hat dem Personal das Messen und Spritzen untersagt – mit dem Hinweis auf eine eventuelle Haftung. Auch sei es aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich, dass man sich derart intensiv um Carla kümmere. Ich solle doch überlegen, ob ein Integrationskindergarten in der 30 Kilometer entfernten Kreisstadt nicht besser wäre. Dort habe man mehr Möglichkeiten und bekomme auch extra Geldmittel, so dass man sich dort besser um Kinder mit Krankheiten oder Behinderungen kümmern könne.

Nun bin ich etwas ratlos: Einerseits weiß ich gar nicht, was ein Integrationskindergarten ist. Außerdem ist Carlas Diabetes ja nicht mit anderen Behinderungen vergleichbar. Ich habe Angst, dass sie sich dort nicht richtig entwickeln kann. Dazu kommt auch, dass ich alleinerziehend und berufstätig bin; ich kann Carla daher nicht in einen 30 Kilometer entfernten Kindergarten bringen. Gibt es denn sonst keine Möglichkeiten?

Herr K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Grundsätzlich ist es so, dass das Kindergartenpersonal nicht verpflichtet ist, medizinische Leistungen wie Spritzen oder Messen zu erbringen – Gleiches gilt übrigens auch für Lehrer. In den allermeisten Fällen wird das zwar kulanzweise und sehr engagiert gemacht – verlangen kann man es aber nicht.

Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes schreibt jedoch vor, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aus diesem Grund sollen gemäß § 4 Abs. 3 SGB IX Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass die Kinder nach Möglichkeit nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden können. Aus diesem Grund gibt es für Eltern mehrere Möglichkeiten, um für das Kind dennoch einen normalen Kindergartenbesuch zu ermöglichen.

Bei Integrationskindergärten handelt es sich um Kindergärten, in denen nichtbehinderte und behinderte Kinder zusammen betreut werden. Die Gruppen dort sind in der Regel deutlich kleiner; außerdem sind diese Kindergärten vom Personal und von der Ausstattung her auf beeinträchtigte Kinder eingestellt.

Integrationskindergärten sind übrigens nicht zu verwechseln mit Sonderkindergärten: Diese nehmen nur Kinder mit meist schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung auf. Solche Sonderkindergärten sind aber rückläufig, da sich Integrationskindergärten als bessere Alternative erwiesen haben. Kinder mit Diabetes kommen für Sonderkindergärten auch nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Weitere Hilfen und Tipps

Daneben kann aber auch in allgemeinen Kindergärten auf eine Einzelintegration oder auf die Bildung von integrativen Gruppen hingewirkt werden. Hierzu kann beim zuständigen Sozial- und/oder Jugendamt die Anerkennung eines zusätzlichen Förder- und Betreuungsbedarfs beantragt werden. Der Kindergarten kann damit dann Personal aufstocken und/oder kleinere Gruppen bilden. Ein solcher Integrationsplatz muss formell von den Erziehungsberechtigten des Kindes und vom Träger des Kindergartens beantragt werden.

Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine Gruppen- oder Einzelintegration in einem bestimmten Kindergarten erfolgt! Wenn ein Regelkindergarten aus zwingenden Gründen kein behindertes Kind (mehr) aufnehmen oder hinreichend betreuen kann, dann kann das Kind abgelehnt und an einen anderen geeigneten Kindergarten verwiesen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht vor Kurzem entschieden (BVerfG, 1 BvR 91/06 vom 10.2.2006, Volltext unter: www.diabetes-und-recht.de).

Es gibt – nicht nur für solche Fälle – aber auch die Möglichkeit, eine Begleitperson als Leistung der Eingliederungshilfe zu beantragen: Für medizinische Leistungen (z. B. das Blutzuckermessen oder Insulinspritzen) kann bei der Krankenkasse eine entsprechende Hilfeleistung beantragt werden. Für Betreuungs- und Überwachungsmaßnahmen, also nicht in erster Linie medizinische Aufgaben, können Eltern gemäß §§ 53, 54 SGB XII beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Integrationshilfe stellen, so dass eine Begleitperson oder ein Pflegedienst regelmäßig nach dem Kind schauen kann.

Alternativ können die Eltern gemäß § 57 SGB XII ein persönliches soziales Budget beantragen. Das ist eine monatliche Geldleistung, mit der die Familie selbst eine Begleitperson beauftragt und bezahlt.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (3) Seite 26

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  • gingergirl postete ein Update vor 6 Tagen

    Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
    Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
    Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
    Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
    Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
    Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
    Danke schonmal im Voraus

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    • Hallo,

      Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
      Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
      Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*

      LG Sndra

  • hexle postete ein Update vor 1 Woche

    Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.

  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Fussschmerzen lassen leider keine Aktivitäten zu!

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