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Alle vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet und sind somit kostenlos. Hierzu zählen z. B. die Krebsfrüherkennung, der Gesundheits-Check-up oder Zahn- und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Ein Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter gibt es in Deutschland bereits seit 1971.
Die Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes werden in einem Gelben Heft, dem Kinderuntersuchungsheft (U-Heft), dokumentiert. Dieses erhalten Eltern zur Entlassung des Neugeborenen aus dem Krankenhaus. Das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Vorsorgeprogramm umfasst elf Untersuchungen: die U1 bis U9 (inkl. U7a) bis zum 6. Lebensjahr sowie die J1 (12-14 Jahre).
Zudem werden vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) drei weiteren Untersuchungen empfohlen: PaedCheck U10, PaedCheck U11 und PaedCheck J2. Diese werden in ein Zusatzheft, das grüne Heft, eingetragen. Die Kosten hierfür erstatten noch nicht alle Krankenkassen. Eltern fragen deshalb am besten bei ihrer Kasse nach.
Die Schuleingangsuntersuchung gehört nicht zu den "klassischen" Vorsorgeuntersuchungen. Sie ist eine zusätzliche Untersuchung, die durch Ärzte und Ärztinnen des Gesundheitsamtes durchgeführt wird.
Um festzustellen, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt, erfolgt die erste Untersuchung – meist durch die Geburtshelfer – bereits wenige Minuten nach der Geburt. Alle weiteren Vorsorgen erfolgen dann durch einen Arzt oder eine Ärztin.
Zu jeder U-Untersuchung gehört eine vollständige körperliche Untersuchung des Kindes. Sie beinhaltet die Messung von Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang sowie die Untersuchung von Organen, Sinnesorganen, des Nervensystems, des Skeletts und der Muskulatur. Darüber hinaus erfolgt eine Entwicklungsbeurteilung der Grob- und Feinmotorik, Sprache, Kognition sowie der sozialen und emotionalen Kompetenz des Kindes und der Interaktion des Kindes mit den Eltern.
Vorsorgeuntersuchungen | |
Zeitpunkt | Untersuchung |
Direkt nach der Geburt | U1 |
3. - 10. Lebenstag | U2 |
1. Monat (4. - 5. Lebenswoche) | U3 |
1. Monat (4. - 5. Lebenswoche) | U4 |
6 Monate (6. - 7. Monat) | U5 |
1 Jahr (10. - 12. Monat) | U6 |
2 Jahre (21. - 24. Monat) | U7 |
3 Jahre (34. - 36. Monat) | U7a |
4 Jahre (46. - 48. Monat) | U8 |
5 ¼ Jahre (60. - 64. Monat) | U9 |
7 - 8 Jahre | U10 |
9 - 10 Jahre | U11 |
13 Jahre (12 - 14 Jahre) | J1 |
16 - 17 Jahre | J2 |
Abgestimmt auf das Alter des Kindes werden die Vorsorgen durch spezielle Untersuchungen wie Blutentnahmen, Hüftultraschall, Seh- und Hörtestungen, Blutdruckmessung und Urinuntersuchungen ergänzt. Ergeben diese Untersuchungen Auffälligkeiten oder den Verdacht auf eine Krankheit, veranlasst der Kinderarzt/die Kinderärztin weitere Untersuchungen oder leitet an einen Spezialisten weiter.
Ein weiterer Teil der Vorsorgen sind die Überprüfung und Komplettierung des Impfstatus sowie ärztliche Beratungen zu vielen entwicklungsrelevanten Themen wie die Vitamin D- und Fluorprophylaxe, Schlafen, Bewegung, Ernährung, UV-Schutz, Karies, Unfall- und Gewaltprävention und Medienkonsum, um nur einige wichtige Themen zu nennen. Sprechen Sie Ihren Arzt/Ärztin an, wie Sie die individuelle Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes fördern und Risiken vermeiden können.
Auch in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes gibt es spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Sie dienen dazu, mögliche Folge- und Begleiterkrankungen (Schilddrüsenunterfunktion, Glutenunverträglichkeit) bzw. deren Frühformen zu erkennen.
Hierzu gehört die regelmäßige Untersuchung des Augenhintergrundes beim Augenarzt. Die Urinuntersuchung auf Eiweißausscheidung, die Messung des Blutdrucks sowie eine Blutuntersuchung mit Bestimmung der Fettwerte (Cholesterin) und Testung auf eine Schilddrüsenunterfunktion und Glutenunverträglichkeit wird in der Regel vom Diabetes-Team im Rahmen der Diabetes-Sprechstunde durchgeführt.
Typ-1-Diabetes ist eine der häufigsten Stoffwechselerkrankungen des Kindesalters. In Deutschland erkranken zunehmend jüngere Kinder, welche besonders gefährdet sind, eine lebensbedrohliche schwere Stoffwechselentgleisung zu erleiden. Deswegen ruft die Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie (AGPD) Kinderärzte und -ärztinnen dazu auf, im Rahmen der U6 (10 – 12. Lebensmonat) und U7a (3 Jahre) Eltern kurz die 4 Warnzeichen des Typ-1-Diabetes zu erklären und einen Info-Flyer auszugeben
So haben Eltern die Möglichkeit, Frühzeichen des Diabetes bei ihren Kindern zu erkennen und die schwere Stoffwechselentgleisung bei Erkrankungsbeginn zu verhindern. Vorbild für diese Kampagne ist das "Stuttgarter Präventionsprojekt". In einer ähnlich angelegten Informationskampagne ist es so gelungen, das Auftreten der diabetischen Ketoazidose bei Erkrankungsbeginn von 28 auf 16 Prozent zu senken!
Um Eltern bei der Einhaltung der Impf- und Vorsorgetermine ihrer Kinder zu unterstützen, bietet der BVKJ einen kostenlosen Impf- und Vorsorge-Erinnerungsservice an: Nach Registrierung werden Eltern zeitgerecht per E-Mail über anstehende Impf- und Vorsorgetermine informiert. Erweitert wird dieses Angebot durch die kostenlose Praxis-App "Mein Kinder- und Jugendarzt". Diese ermöglicht es Ihnen, Informationen zu Terminen, Untersuchungen oder aktuellen Infos aus Ihrer Kinder- und Jugendarztpraxis direkt auf Ihr Smartphone zu erhalten.
Voraussetzung für die Nutzung ist, dass sich Ihr Kinderarzt für die Praxis-App hat freischalten lassen. Weitere Informationen zum Erinnerungsservice per E-Mail, zur App sowie allen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und weiteren aktuellen Themen, die für die Belange Ihres Kindes wichtig sind, finden Sie unter www.kinderaerzte-im-netz.de.
Im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen sollen Erkrankungen und Fehlentwicklungen im Kindes- und Jugendalter möglichst frühzeitig erkannt werden, sodass weitere Diagnostik und/oder eine Therapie eingeleitet werden kann. Durch die regelmäßige Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen werden Gesundheitsrisiken reduziert, die die normale körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes gefährden können.
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