Beruf, Führerschein, Versicherungen: Wann soll man den Diabetes angeben, wann nicht?

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Beruf, Führerschein, Versicherungen: Wann soll man den Diabetes nennen, wann nicht? | Foto: contrastwerkstatt – stock.adobe.com
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Beruf, Führerschein, Versicherungen: Wann soll man den Diabetes angeben, wann nicht?

Soll man den Diabetes immer angeben oder lieber nicht? Etwa im Beruf, beim Führerschein-Antrag oder gegenüber Versicherungen? Das unterscheidet sich von Situation zu Situation. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, wann worauf zu achten ist.

Etwa jeder vierte Deutsche lebt mit einer chronischen Erkrankung – sei es Diabetes, Rheuma, Depression oder eine andere dauerhafte Einschränkung der Gesundheit. Viele Betroffene stehen dabei vor der schwierigen Entscheidung: Sollte man immer offen mit der Erkrankung umgehen – oder diese manchmal lieber für sich behalten?

Für den Diabetes kann ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei der Entscheidung helfen.

Beispiel für eine freiwillige Angabe: Hier kann man die Frage unbeantwortet lassen. Nicht zulässig wäre es, die Frage wahrheitswidrig mit „nein“ zu beantworten.

Beispiel für eine Pflichtangabe: Hier muss der Diabetes angegeben werden.

Beispiel für eine Pflichtangabe: Hier muss der Diabetes angegeben werden.

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