Geldzahlung statt Schulbegleitung: Einkommen darlegen?

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Geldzahlung statt Schulbegleitung: Einkommen darlegen?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage

Als Mutter eines an Diabetes erkrankten Kindes habe ich unlängst einen Artikel zum “persönlichen Budget” gelesen. Danach kann man statt einer Schulbegleitung oder Assistenzperson auch eine Geldzahlung bekommen, mit der man dann als Eltern selbst jemanden beauftragen kann.Ich habe nun einen solchen Antrag gestellt, die Behörde verlangt nun aber, dass ich zuerst meine Einkommensverhältnisse darlege. Ist das rechtens bzw. wird mein Einkommen angerechnet?

Juila I.

Oliver Ebert:

Staatliche Leistungen der Sozialhilfe – dazu zählt auch das persönliche Budget als Unterform – werden in der Regel nur gewährt, wenn der Betroffene auch bedürftig ist. So ist in § 19 Abs. 3 SGB XII geregelt, dass Eingliederungshilfe für minderjährige, unverheiratete Menschen nur geleistet wird, soweit auch die Eltern nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

Allerdings kommt es darauf an, wofür die Leistung konkret benötigt wird: Ist die staatliche Unterstützung als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu erforderlich, dann scheidet eine Einkommens- und Vermögensheranziehung der Eltern weitgehend aus. Es kommt dann nur eine Kostenbeteiligung in Höhe der für den Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen in Betracht.

Sie sollten den Antrag auf persönliches Budget daher darauf stützen, dass es sich zur Hilfe für eine angemessene Schulbildung gemäß § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII handelt.

Vielleicht helfen auch folgende Entscheidungen in vergleichbaren Angelegenheiten weiter:

Mehr über das persönliche Budget erfahren Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet unter www.budget.bmas.de, dort können Sie sich auch eine ausführliche kostenlose Broschüre herunterladen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (3) Seite 63

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