Polizist oder Lokführer: Ist das mit Diabetes möglich?

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Polizist oder Lokführer: Ist das mit Diabetes möglich?

Dennoch ist es bei der Polizei leider weiterhin schwer: So hat beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 21. 12. 2021 (1 B 1152/21) festgestellt, dass mit dem Erfordernis der Polizeidienstfähigkeit sichergestellt werden soll, "dass der betreffende Beamte den körperlichen Anforderungen, die der Polizeivollzugsdienst stellt, gerecht werden kann".

Wenn nicht gewährleistet ist, dass man in jeder Einsatzsituation in der Lage ist, einer Unterzuckerung zu begegnen, sei von keiner Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst auszugehen. Denn auch bei guter Blutzuckereinstellung bestehe "die Gefahr von Hypoglykämien, gerade auch bei Diensten mit hohem körperlichem Einsatz". Es bestünde daher das Risiko, dass der betroffene Polizist in einer Gefahrensituation "nicht mehr im erforderlichen Maß handlungsfähig" ist.

Dies gelte insbesondere auch in Einsatzsituationen wie der Bildung einer Polizeikette oder bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang. Dies könne auch Kollegen in Gefahr bringen, die womöglich auf die körperliche Unterstützung des betroffenen Polizisten angewiesen sind. Ähnlich hat zuvor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. 10. 2013, 2 A 11330/11.OVG) entschieden.

Aber es gibt Lichtblicke: Unlängst war zu lesen, dass eine Frau mit Diabetes beim Zoll den Dienst an der Waffe antreten durfte. Und es ist meines Erachtens nicht unwahrscheinlich, dass die der Entscheidung von Ende 2021 zugrundeliegende ärztliche Einschätzung bald überholt sein wird, denn die Diabetes-Technologie wird immer besser und zuverlässiger.

Bei der Tätigkeit als Lokführer sieht es etwas positiver aus: Auch hier muss sichergestellt sein, dass es nicht zu plötzlicher Bewusstlosigkeit oder verminderter Aufmerksamkeit bzw. Konzentration kommt. In vielen Fällen können diese Risiken aber durch moderne Hilfsmittel und Therapien so reduziert werden, dass die Bahn-Ärzte keine Bedenken mehr sehen.


Kontakt:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

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